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    DGAP-Adhoc  241  0 Kommentare KION GROUP AG beschließt Bezugsrechtskapitalerhöhung gegen Bareinlagen - Seite 3

    Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf irgendwelcher Wertpapiere dar. Ein Angebot erfolgt ausschließlich durch und auf Basis eines in Deutschland zu veröffentlichenden Prospekts, ergänzt durch zusätzliche Informationen bezogen auf das Angebot außerhalb Deutschlands. Der Prospekt wird kostenfrei bei der KION GROUP AG, Thea-Rasche-Straße 8, 60549 Frankfurt am Main, Deutschland, während der üblichen Geschäftszeiten sowie auf der Internetseite der Gesellschaft erhältlich sein.

    Weder Geld, Wertpapiere noch eine andere Form der Gegenleistung wird ersucht. Diese und andere Formen der Gegenleistung werden im Falle einer Zusendung aufgrund der hierin enthaltenen Informationen nicht angenommen.

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    Dieses Dokument stellt weder eine Angebotsunterlage noch ein Angebot von Wertpapieren an die Allgemeinheit in dem Vereinigten Königreich dar, auf die § 85 des U.K. Financial Services and Markets Act 2000 Anwendung findet, und darf nicht als Empfehlung an irgendeine Person für die Zeichnung oder den Kauf von Wertpapieren im Rahmen des Angebots verstanden werden. Dieses Dokument wird nur übermittelt an: (i) Personen, die sich außerhalb des Vereinigten Königreichs befinden; (ii) Personen, die Branchenerfahrung mit Investitionen im Sinne von Artikel 19(5) der U.K. Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in ihrer jetzigen Fassung) (die "Order") haben oder (iii) "high net worth companies, unincorporated associations" und andere Körperschaften, die von Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order erfasst sind (nachfolgend werden die vorgenannten Personen als "Relevante Personen" bezeichnet). Jede Person, die keine Relevante Person ist, darf nicht auf der Grundlage dieser Mitteilung oder ihres Inhalts tätig werden oder auf diese vertrauen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich diese Mitteilung bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen unternommen. Dieses Dokument (oder auch Teile davon) darf bzw. dürfen ohne vorherige Zustimmung der Gesellschaft nicht veröffentlicht, wiedergegeben, verteilt oder in sonstiger Weise Dritten zur Verfügung gestellt werden.

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    DGAP-Adhoc KION GROUP AG beschließt Bezugsrechtskapitalerhöhung gegen Bareinlagen - Seite 3 DGAP-Ad-hoc: KION GROUP AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung KION GROUP AG beschließt Bezugsrechtskapitalerhöhung gegen Bareinlagen 18.11.2020 / 21:36 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. …

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