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    DGAP-Adhoc  241  0 Kommentare KION GROUP AG beschließt Bezugsrechtskapitalerhöhung gegen Bareinlagen - Seite 2

    Die Durchführung des öffentlichen Angebots der neuen Aktien in Deutschland erfolgt durch und auf Grundlage eines von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gebilligten Wertpapierprospekts, der u.a. auf der Webseite der KION GROUP AG (www.kiongroup.com) verfügbar sein wird. Die Billigung wird am 19. November 2020 erwartet.

    Es wird kein öffentliches Angebot außerhalb Deutschlands geben. Der Prospekt in Bezug auf das öffentliche Angebot in Deutschland wird von keiner Behörde in den Vereinigten Staaten von Amerika ("USA") gebilligt werden. Das Angebot außerhalb Deutschlands ist Gegenstand gewisser Beschränkungen. Dazu gehört, dass die neuen Aktien außerhalb der USA ausschließlich in sog. offshore-Transaktionen basierend auf Regulation S des U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung ("U.S. Securities Act") sowie innerhalb der USA nur an Personen, die auf Grundlage von Rule 144A des Securities Act für qualifizierte institutionelle Käufer gehalten werden, angeboten werden.

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    Kontakt:

    Unternehmen
    KION GROUP AG
    Theo-Rasche-Straße 8
    60549 Frankfurt am Main
    Tel +49 (0) 69 20 110 0
    E-Mail: info@kiongroup.com

    Investor Relations
    Sebastian Ubert
    Vice President Investor Relations
    Telefon: +49 (0)69 201 107 329
    sebastian.ubert@kiongroup.com

    Antje Kelbert
    Senior Manager Investor Relations
    Telefon +49 (0)69 201 107 346
    antje.kelbert@kiongroup.com

    Dana Unger
    Senior Manager Investor Relations
    Telefon: +49 (0)69 201 107 371
    dana.unger@kiongroup.com

     

    Wichtige Hinweise

    Diese Veröffentlichung ist weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika ("USA"), in Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot gesetzlich unzulässig ist.

    Diese Veröffentlichung und die Informationen, die in ihr enthalten sind, erfolgen ausschließlich zu Informationszwecken und stellen weder einen Prospekt dar noch beinhalten sie ein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den USA oder eine Aufforderung, ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren in den USA abzugeben. Hierin erwähnte Wertpapiere sind nicht und werden auch in Zukunft nicht gemäß den Bestimmungen des U.S. Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung ("U.S. Securities Act") oder gemäß den in irgendeinem Bundesstaat der Vereinigten Staaten geltenden Gesetzen registriert. Ohne eine solche Registrierung dürfen diese Wertpapiere nicht angeboten, verkauft oder in sonstiger Weise übertragen werden, mit Ausnahme von Wertpapieren, die gemäß einer Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des U.S. Securities Act angeboten und verkauft werden. Wenn ein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den USA stattfände, würde dieses mittels eines Prospekts durchgeführt, der von der U.S. Börsenaufsichtsbehörde (U.S. Securities and Exchange Commission, "SEC") gebilligt und bei der KION GROUP AG (die "Gesellschaft") erhältlich wäre und detaillierte Informationen über die Gesellschaft und ihre Geschäftsführung sowie Finanzinformationen enthielte. Weder die Gesellschaft noch einer ihrer Aktionäre beabsichtigt, die hier genannten Wertpapiere in den USA zu registrieren. Es findet kein öffentliches Angebot in den USA statt und jedweder Prospekt wird nicht durch die SEC gebilligt werden.

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    DGAP-Adhoc KION GROUP AG beschließt Bezugsrechtskapitalerhöhung gegen Bareinlagen - Seite 2 DGAP-Ad-hoc: KION GROUP AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung KION GROUP AG beschließt Bezugsrechtskapitalerhöhung gegen Bareinlagen 18.11.2020 / 21:36 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. …

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