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    Erfolg für Verbraucherinnen und Verbraucher  751  0 Kommentare Klage der Deutschen Umwelthilfe zwingt Netto-Online zur Rücknahme von Elektroschrott

    Berlin (ots) -

    - Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilt Netto-Online zur kostenlosen Rücknahme
    von gebrauchten LED- und Energiesparlampen
    - Erstmals wurde ein Online-Händler durch ein Oberlandesgericht zur Einhaltung
    der Rücknahmeverpflichtung nach dem Elektrogesetz rechtskräftig verurteilt
    - DUH fordert Online-Händler auf, ihre Kunden aktiv über Rückgabemöglichkeiten
    zu informieren und Elektroschrott unkompliziert an stationären Abgabestellen
    zurückzunehmen

    Im Verfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen den Online Händler NeS GmbH
    (Netto-Online.de) hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die Rückgaberechte von
    Verbraucherinnen und Verbrauchern gegenüber dem Online-Handel gestärkt. Der
    Umwelt- und Verbraucherschutzverband hatte gegen die Internetrepräsentanz des
    drittgrößten deutschen Discounters Netto Marken-Discount auf Rücknahme von
    Altlampen geklagt. Das Gericht entschied, dass Netto-Online ausgediente
    Beleuchtungskörper wie LED- und Energiesparlampen kostenfrei zurücknehmen und
    aktiv über die Rückgabemöglichkeiten informieren muss.

    "Damit Elektroschrott nicht im Hausmüll oder der Umwelt landet, ist der
    Online-Handel gesetzlich verpflichtet, ihn kostenfrei zurückzunehmen. Durch die
    Corona-Krise boomt der Versandhandel und dennoch müssen wir die Rechte von
    Verbraucherinnen und Verbrauchern erst einklagen. Jetzt kommt es darauf an, dass
    nicht nur Netto-Online die Rücknahme möglichst einfach und verbraucherfreundlich
    umsetzt, sondern alle Online-Händler, die Elektrogeräte verkaufen. Das bedeutet:
    Sie müssen auf ihren Webseiten umfassend informieren sowie unkomplizierte
    Rücknahmeangebote an stationären Sammelstellen bereitstellen" , fordert die
    Stellvertretende DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz.

    Im vorliegenden Fall verwies Netto-Online Verbraucherinnen und Verbraucher, die
    ausgediente Elektroaltgeräte zurückgeben wollten, an das Rücknahmesystem
    Electroretoure24. Richtigerweise schloss Electroretoure24 den Versand von
    gebrauchten Altlampen zur Entsorgung per Paketversand aufgrund der Bruchgefahr
    und des Schadstoffgehalts aus. Verbraucherinnen und Verbraucher wurden jedoch
    nicht ausreichend über ihre in diesem Fall geltenden Rückgaberechte informiert.
    Bei Rückgabetests der DUH verwies Electroretoure24 zudem für kaputte
    Energiesparlampen auf die Abgabestellen im stationären Handel ohne - wie
    gesetzlich verpflichtet - eigene Rückgabemöglichkeiten anzubieten.

    Rechtsanwalt Roland Demleitner vertrat die DUH vor Gericht und betont die
    Bedeutung des Urteils für den Verbraucherschutz: "Mit dem Urteil des
    Oberlandesgerichts Düsseldorf wurde nun erstmals ein Online-Händler auch in der
    Berufungsinstanz zur Einhaltung der eigenen Rücknahmepflichten nach § 17 Absätze
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