Erfolg für Verbraucherinnen und Verbraucher
Klage der Deutschen Umwelthilfe zwingt Netto-Online zur Rücknahme von Elektroschrott
Berlin (ots) -
- Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilt Netto-Online zur kostenlosen Rücknahme
von gebrauchten LED- und Energiesparlampen
- Erstmals wurde ein Online-Händler durch ein Oberlandesgericht zur Einhaltung
der Rücknahmeverpflichtung nach dem Elektrogesetz rechtskräftig verurteilt
- DUH fordert Online-Händler auf, ihre Kunden aktiv über Rückgabemöglichkeiten
zu informieren und Elektroschrott unkompliziert an stationären Abgabestellen
zurückzunehmen
Im Verfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen den Online Händler NeS GmbH
(Netto-Online.de) hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die Rückgaberechte von
Verbraucherinnen und Verbrauchern gegenüber dem Online-Handel gestärkt. Der
Umwelt- und Verbraucherschutzverband hatte gegen die Internetrepräsentanz des
drittgrößten deutschen Discounters Netto Marken-Discount auf Rücknahme von
Altlampen geklagt. Das Gericht entschied, dass Netto-Online ausgediente
Beleuchtungskörper wie LED- und Energiesparlampen kostenfrei zurücknehmen und
aktiv über die Rückgabemöglichkeiten informieren muss.
- Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilt Netto-Online zur kostenlosen Rücknahme
von gebrauchten LED- und Energiesparlampen
- Erstmals wurde ein Online-Händler durch ein Oberlandesgericht zur Einhaltung
der Rücknahmeverpflichtung nach dem Elektrogesetz rechtskräftig verurteilt
- DUH fordert Online-Händler auf, ihre Kunden aktiv über Rückgabemöglichkeiten
zu informieren und Elektroschrott unkompliziert an stationären Abgabestellen
zurückzunehmen
Im Verfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen den Online Händler NeS GmbH
(Netto-Online.de) hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die Rückgaberechte von
Verbraucherinnen und Verbrauchern gegenüber dem Online-Handel gestärkt. Der
Umwelt- und Verbraucherschutzverband hatte gegen die Internetrepräsentanz des
drittgrößten deutschen Discounters Netto Marken-Discount auf Rücknahme von
Altlampen geklagt. Das Gericht entschied, dass Netto-Online ausgediente
Beleuchtungskörper wie LED- und Energiesparlampen kostenfrei zurücknehmen und
aktiv über die Rückgabemöglichkeiten informieren muss.
"Damit Elektroschrott nicht im Hausmüll oder der Umwelt landet, ist der
Online-Handel gesetzlich verpflichtet, ihn kostenfrei zurückzunehmen. Durch die
Corona-Krise boomt der Versandhandel und dennoch müssen wir die Rechte von
Verbraucherinnen und Verbrauchern erst einklagen. Jetzt kommt es darauf an, dass
nicht nur Netto-Online die Rücknahme möglichst einfach und verbraucherfreundlich
umsetzt, sondern alle Online-Händler, die Elektrogeräte verkaufen. Das bedeutet:
Sie müssen auf ihren Webseiten umfassend informieren sowie unkomplizierte
Rücknahmeangebote an stationären Sammelstellen bereitstellen" , fordert die
Stellvertretende DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz.
Im vorliegenden Fall verwies Netto-Online Verbraucherinnen und Verbraucher, die
ausgediente Elektroaltgeräte zurückgeben wollten, an das Rücknahmesystem
Electroretoure24. Richtigerweise schloss Electroretoure24 den Versand von
gebrauchten Altlampen zur Entsorgung per Paketversand aufgrund der Bruchgefahr
und des Schadstoffgehalts aus. Verbraucherinnen und Verbraucher wurden jedoch
nicht ausreichend über ihre in diesem Fall geltenden Rückgaberechte informiert.
Bei Rückgabetests der DUH verwies Electroretoure24 zudem für kaputte
Energiesparlampen auf die Abgabestellen im stationären Handel ohne - wie
gesetzlich verpflichtet - eigene Rückgabemöglichkeiten anzubieten.
Rechtsanwalt Roland Demleitner vertrat die DUH vor Gericht und betont die
Bedeutung des Urteils für den Verbraucherschutz: "Mit dem Urteil des
Oberlandesgerichts Düsseldorf wurde nun erstmals ein Online-Händler auch in der
Berufungsinstanz zur Einhaltung der eigenen Rücknahmepflichten nach § 17 Absätze
Online-Handel gesetzlich verpflichtet, ihn kostenfrei zurückzunehmen. Durch die
Corona-Krise boomt der Versandhandel und dennoch müssen wir die Rechte von
Verbraucherinnen und Verbrauchern erst einklagen. Jetzt kommt es darauf an, dass
nicht nur Netto-Online die Rücknahme möglichst einfach und verbraucherfreundlich
umsetzt, sondern alle Online-Händler, die Elektrogeräte verkaufen. Das bedeutet:
Sie müssen auf ihren Webseiten umfassend informieren sowie unkomplizierte
Rücknahmeangebote an stationären Sammelstellen bereitstellen" , fordert die
Stellvertretende DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz.
Im vorliegenden Fall verwies Netto-Online Verbraucherinnen und Verbraucher, die
ausgediente Elektroaltgeräte zurückgeben wollten, an das Rücknahmesystem
Electroretoure24. Richtigerweise schloss Electroretoure24 den Versand von
gebrauchten Altlampen zur Entsorgung per Paketversand aufgrund der Bruchgefahr
und des Schadstoffgehalts aus. Verbraucherinnen und Verbraucher wurden jedoch
nicht ausreichend über ihre in diesem Fall geltenden Rückgaberechte informiert.
Bei Rückgabetests der DUH verwies Electroretoure24 zudem für kaputte
Energiesparlampen auf die Abgabestellen im stationären Handel ohne - wie
gesetzlich verpflichtet - eigene Rückgabemöglichkeiten anzubieten.
Rechtsanwalt Roland Demleitner vertrat die DUH vor Gericht und betont die
Bedeutung des Urteils für den Verbraucherschutz: "Mit dem Urteil des
Oberlandesgerichts Düsseldorf wurde nun erstmals ein Online-Händler auch in der
Berufungsinstanz zur Einhaltung der eigenen Rücknahmepflichten nach § 17 Absätze