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Tesla – wir erwarten einen Kursrücksetzer von mindestens 40%!
Seit der Ankündigung der Aufnahme Teslas in den S&P 500 am 17.11. diesen Jahres hat die Tesla Aktie ihre seit dem 16.03. laufende Aufwärtsbewegung nochmals beschleunigt
und innerhalb eines Monats von knapp über 400 Dollar bis 695 Dollar zugelegt. Seit dem 16.03 diesen Jahres ging es sogar um fast 1000% nach oben.
Das Thema dieses Artikels ist ausdrücklich nicht, welche Wachstumsaussichten Tesla besitzt oder wie sehr die Aktie fundamental überbewertet ist, sondern das Thema dieses Artikels ist ein kurzfristiger Blick auf die Marktkräfte, das Gelichgewicht zwischen Käufern und Verkäufern.
Betrachten wir zunächst das Jahr 2020. Tesla begann das Jahr mit einer Shortquote von etwa 20%, d.h. der Prozentsatz der geshorteten Aktien betrug 20% des gesamten Aktienbestands. Im Laufe des Jahres hat diese Shortquote auf gut 6% (Anfang Dezember) abgenommen. Ein Gutteil des Anstiegs in 2020 entstand also durch „Shortseller“, die irgendwann aufgrund zu großer Verluste aufgegeben haben. Die verbleibende Shortquote ist für einen S&P 500 Wert noch immer hoch, im historischen Vergleich für Tesla aber gering. Entsprechend besteht nicht viel Restpotential für eine „Shortsqeeze“. Im Laufe des Jahres gab es einen Aktiensplit von 5 zu 1. Im Zuge dieses Splits zog Tesla nochmals viele Kleinanleger an und schaffte eine kurzfristige Nachfragespitze nach eigenen Aktien.
Den fraglos größten Effekt auf der Seite neuer Käufer brachte aber im November die Ankündigung der Aufnahme Teslas in den S&P 500. Im Zuge dieser Aufnahme mussten in den letzten Wochen nicht nur diverse passive Indexfonds (ETFs) den Wert kaufen, auch aktive Fonds mit dem S&P 500 als Benchmark traten zwangsläufig auf der Käuferseite auf. Verstärkt wurde die Kaufseite durch diverse Hedgefonds und Trader, die als Käufer auftraten, weil sie wussten, dass die Indexfonds kaufen „müssen“.
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Speziell in den letzten vier Wochen gab es damit eine derart große Menge an „Zwangskäufen“, dass das Interesse an Verkäufen bei Altinvestoren verschwindend gering war, selbst wenn sie der Überzeugung gewesen sein sollten, dass ihr Wert mittlerweile ein Niveau erreicht hat wo Gewinnmitnahmen angebracht wären. Weiterhin dürfte das nahe Jahresende noch einige potentielle Verkäufer abhalten ihre Gewinne zu realisieren. Aus steuerlichen Gründen wäre ein Realisieren des Gewinns erst ab dem ersten Handelstag im Januar ideal; verschiebt ein solcher Verkauf doch die potentielle Steuerlast um ein weiteres Jahr nach hinten.