checkAd

     1758  0 Kommentare TUI-Aktie & der BaFin-Schreck

    Wenn wir die aktuelle Ausgangslage der TUI-Aktie (WKN: TUAG00) zusammenfassen, so können wir eines sagen: Das Unternehmen lebt derzeit von den Liquiditätshilfen des Staates. Das Coronavirus, die Epidemie und die Einschränkungen in der Mobilität vermiesen es TUI derzeit, operativ in die Spur zu finden.

    Immerhin: Durch die Liquiditätshilfen schien das Überleben gesichert. Doch jetzt, nach der Kapitalerhöhung und den Einstieg des Staates, gibt es weitere schlechte Nachrichten. Denn die BaFin ist auf dem Plan und nimmt insbesondere die aktuelle Ausgangslage näher unter die Lupe. Schauen wir im Folgenden daher einmal, was Foolishe Investoren wissen müssen.

    Anzeige 
    Handeln Sie Ihre Einschätzung zu TUI AG!
    Long
    6,27€
    Basispreis
    0,51
    Ask
    × 13,36
    Hebel
    Short
    7,08€
    Basispreis
    0,51
    Ask
    × 13,09
    Hebel
    Präsentiert von

    Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie bei Klick auf das Disclaimer Dokument. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung.

    TUI-Aktie und der BaFin-Schreck

    Wie zum Montag dieser Woche bekannt geworden ist, untersucht die BaFin offenbar die Hilfen im Rahmen eines Stabilisierungspaketes. Genauer gesagt möchte sich die Finanzaufsicht die Bewegungen unmittelbar vor der Bekanntgabe des zweiten staatlichen Rettungspaketes näher ansehen. Das bedeutet zum Wochenauftakt ein dickes Minus für die TUI-Aktie.

    Die BaFin tritt jedoch nicht eigenständig auf. Wie wir aktuellen Meldungen entnehmen können, hat ein Haushaltsexperte der Grünen-Fraktion im niedersächsischen Landtag die Behörde schriftlich über mögliche Unregelmäßigkeiten informiert. Eine womöglich brisante Wendung im Rahmen dieser Hilfen.

    Von den Finanzaufsehern gab es zunächst ein Statement, das alles oder auch nichts heißen muss: Demnach sehe man sich routinemäßig die Bewegungen im Rahmen dieser Bekanntgabe an. Allerdings möchte der politische Funktionär im Rahmen seiner schriftlichen Meldung überprüfen lassen, ob gegebenenfalls Informationen über laufende Gespräche durchgesickert sein könnten. Sowie, ob sich möglicherweise einige verdächtige Geschäfte ergeben hätten. So sinngemäß der Tenor in der aktuellen Causa.

    Viel kann, nichts muss

    Die derzeitigen Äußerungen und Neuigkeiten bringen daher vor allem eines: Angst. Sie könnten, wenn es etwas Auffälliges gäbe, natürlich bedeuten, dass die Hilfen beanstandet und in den Fokus gerückt werden. Wobei es möglicherweise eher diejenigen betrifft, die mit den Aktien zu diesem Zeitpunkt gehandelt haben.

    Die Informationen rund um die Staatshilfen scheinen daher nur mittelbar betroffen zu sein. Das könnte gute Neuigkeiten bedeuten. Wobei, wie gesagt, generell abzuwarten bleibt, welche Informationen und Erkenntnisse die Prüfung ergeben wird.

    Trotzdem bleibt die TUI-Aktie weiterhin ein heißes Eisen. Die Nervosität ist bezeichnend in Anbetracht dieser Meldung. Foolishe Investoren sollten sich außerdem die Tragweite der Milliardenkredite und Verwässerungen bewusst machen, die zu einem hochverschuldeten Unternehmen führen. Das ist für mich das Wesentliche, das jetzt die TUI-Aktie prägt.

    TUI-Aktie: Für mich weiterhin nicht einmal Value …

    Die TUI-Aktie ist für mich daher weiterhin eines: eine Aktie, die ich meide. Die Bewertung kann günstig sein, mag sein. Die Probleme sind trotzdem groß und auch diese neue Nachrichtenlage zeigt: Die Aktie ist anfällig für Neuigkeiten und Bewegungen. Vielleicht sollten daher nur abgezockte Contrarians auf diese Anteilsscheine setzen. Vor allem auch nur dann, wenn man mit Nervosität und einem Quäntchen Angst leben kann.

    The post TUI-Aktie & der BaFin-Schreck appeared first on The Motley Fool Deutschland.

    Unsere Top-Aktie für das Jahr 2021

    Es gibt ein Unternehmen, dessen Name zurzeit bei den Analysten von The Motley Fool sehr, sehr häufig fällt. Es ist für uns DIE Top-Investition für das Jahr 2021.

    Du könntest ebenfalls davon profitieren. Dafür muss man zunächst alles über dieses einzigartige Unternehmen wissen. Deshalb haben wir jetzt einen kostenlosen Spezialreport zusammengestellt, der dieses Unternehmen detailliert vorstellt.

    Klick hier, um diesen Bericht jetzt gratis herunterzuladen.

    Mehr Lesen

    Vincent besitzt keine der erwähnten Aktien. The Motley Fool besitzt keine der erwähnten Aktien.

    Motley Fool Deutschland 2021

    Dieser Artikel wurde ursprünglich auf fool.de veröffentlicht.



    Diskutieren Sie über die enthaltenen Werte


    Aktienwelt360
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen
    Aktienwelt360 ist eine Plattform für unternehmensorientierte, langfristige Investoren. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, dass jeder Herr über seine eigenen Finanzen werden und einfach besser investieren kann. Dieser Mission begegnen wir mit Wort, Witz und vor allem: Spaß bei diesem ernsten Thema.
    Mehr anzeigen

    AKTIENWELT360 – RISIKOHINWEIS FÜR KOSTENLOSE EMPFEHLUNGEN Risikohinweise für Aktienwelt360 Hinweis: Die Empfehlungen, die auf der kostenlosen Seite www.aktienwelt360.de veröffentlicht werden, sind Ergebnisse sowohl der angestellten Analysten von Aktienwelt360 als auch freiberuflicher Analysten. Die Empfehlungen stellen Meinungen der Analysten zu diesem Zeitpunkt und keine personalisierte Anlageberatung dar. Wenn Du eine persönliche Finanzberatung wünschst, dann wende Dich bitte an einen Anlageberater. Auf diesen Seiten findest Du Risikohinweise und die Veröffentlichungen gemäß § 85WpHG und Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014 („MAR“) für alle Wertpapieranalysen und Empfehlungen von Aktienwelt360 bezüglich aller Unternehmen, die gegenwärtig hierunter fallen. Diese Seiten wurden zuletzt am 5. Januar 2023 aktualisiert. Risikohinweis Die Anlageempfehlungen von Aktienwelt360 enthalten ausgewählte Informationen und erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Die Analysen stützen sich auf allgemein zugängliche Informationen und Daten (die „Informationen”), die als zuverlässig gelten. Aktienwelt360 hat die Information jedoch nicht auf ihre Richtigkeit oder Vollständigkeit geprüft und behauptet nicht die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Insbesondere, aber nicht beschränkt auf in diesen Analysen enthaltene Aussagen, Planungen oder sonstige Einzelheiten bezüglich der untersuchten Unternehmen, deren verbundener Unternehmen, Strategien, konjunkturelle, Markt- und/oder Wettbewerbslage, gesetzlicher Rahmenbedingungen. Obwohl die Analysen mit aller Sorgfalt zusammengestellt werden, können Fehler oder Unvollständigkeiten nicht ausgeschlossen werden. Aktienwelt360, die Anteilseigner und Angestellte behaupten auch nicht die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Aussagen, Einschätzungen, Empfehlungen oder Schlüsse, die aus in den Analysen enthaltenen Informationen abgeleitet werden. Die Anlageempfehlungen stellen weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder Verkauf eines Wertpapiers dar. Es ist möglich, dass Gesellschafter, Geschäftsleitung oder Angestellte von Aktienwelt360 oder Freiberufler, die auf aktienwelt360.de schreiben, in verantwortlicher Stellung, z. B. als Mitglied des Aufsichtsrats, in den in Analysen genannten Gesellschaften tätig sind oder eine Investitionsposition darin haben. Die in Anlageempfehlungen enthaltenen Meinungen können ohne Ankündigung geändert werden. Alle Rechte vorbehalten. Erklärung gemäß § 85 WpHG iVm der MAR sowie der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/958 („DelVO“) Die Empfehlungen, die auf der kostenlosen Seite www.aktienwelt360.de veröffentlicht werden, sind das Ergebnis sowohl angestellter als auch freiberuflicher Analysten von Aktienwelt360. Die Empfehlungen sind keine „offiziellen“ Empfehlungen der kostenpflichtigen Produkte der Aktienwelt360 GmbH, sondern stellen die Meinungen der Analysten zum betreffenden Zeitpunkt dar. Im Artikel benutzte Bewertungsmethodologie Die Bewertung, die der Anlageempfehlung für das jeweils analysierte Unternehmen zugrunde liegt, stützt sich auf allgemein anerkannte und weit verbreitete Methoden der fundamentalen Analyse, wie z. B. Discounted-Cash-Flow (DCF)-Modell, Terminal-Multiple-Bewertung, Peer-Gruppen-Vergleich, „Sum of the parts“-Modell oder ähnliche, häufige und weit verbreitete fundamentale Bewertungsmethoden. Das Ergebnis dieser fundamentalen Bewertung wird als Basis der Empfehlung benutzt, obwohl es auch abhängig von der Einschätzung des Analysten bezüglich möglicher Industrieveränderungen, Alternativen möglicher zukünftigen Entwicklungen, Ergebnissen der Unternehmensstrategie, Wettbewerbsdruck usw. angepasst wird. Die letztendliche Meinung des Analysten sollte nicht ausschließlich im Modell betrachtet werden, sondern eher als das wahrscheinlichste Ergebnis vieler möglicher zukünftiger Auswirkungen. Unabhängig von der verwendeten Bewertungsmethode besteht das Risiko, dass das Investitionsergebnis nicht erreicht wird, z. B. aufgrund unvorhergesehener Veränderungen der Nachfrage nach den Produkten des Unternehmens, Änderungen des Managements, der Technologie, der konjunkturellen Entwicklung, der Zinsentwicklung, der operativen und/oder Materialkosten, des Wettbewerbsdrucks, des Aufsichtsrechts, des Wechselkurses, der Besteuerung, usw. Bei Anlagen in ausländischen Märkten und Instrumenten gibt es weitere Risiken, etwa aufgrund von Wechselkursänderungen oder Änderungen der politischen und sozialen Bedingungen. Diese Ausarbeitung reflektiert die Meinung des jeweiligen Verfassers zum Zeitpunkt ihrer Erstellung. Eine Änderung der Bewertung zugrundeliegenden fundamentalen Faktoren kann nachträglich dazu führen, dass die Bewertung nicht mehr zutreffend ist. Ob und in welchem zeitlichen Abstand eine Aktualisierung dieser Ausarbeitung erfolgt, ist vorab nicht festgelegt worden. Es wurden zusätzliche interne und organisatorische Vorkehrungen zur Prävention oder Behandlung von Interessenkonflikten getroffen. Die Ergebnisse der Analysen sowie die Meinungen der Analysten werden den analysierten Unternehmen vor der Veröffentlichung nicht offengelegt. Alle Preise von Finanzinstrumenten, die in der jeweiligen Anlageempfehlung angegeben werden, sind Schlusskurse des dem jeweiligen ausgewiesenen Veröffentlichungsdatums vorangegangen Börsenhandelstages, soweit nicht ausdrücklich ein anderer Zeitpunkt genannt wird. Anlageempfehlung: Erwartete Entwicklung der Gesamtperformance des Finanzinstruments bis zum angegebenen Kursziel, nach Meinung des dieses Finanzinstrument betreuenden Analysten. Marktschlagende: Es wird erwartet, dass die Gesamtperformance der Aktie in den nächsten drei bis fünf Jahren stärker als der jeweilige Vergleichsindex steigen wird. Profitabel: Es wird erwartet, dass die Gesamtperformance der Aktie in den nächsten drei bis fünf Jahren weniger als der jeweilige Vergleichsindex steigen wird, aber mehr als null. Negativ: Es wird erwartet, dass die Gesamtperformance der Aktie in den nächsten drei bis fünf Jahren fallen wird. Handelsregeln und Offenlegungen von Analysten und Dritten in Verbindung mit der Aktienwelt360 GmbH Wenn ein Analyst (Mitarbeiter sowie Freiberufler) von Aktienwelt360 über eine Aktie schreibt, von der er oder sie selbst eine Position besitzt oder davon anderweitig profitiert, dann wird dieser Umstand am Ende eines Artikels oder Berichts erwähnt. Wir haben Aktienempfehlung in unseren kostenpflichtigen Newslettern und wir legen auch diese Empfehlungen offen, wenn wir darüber auf unserer kostenlos zugänglichen Website schreiben (aktienwelt360.de). Um unseren zahlenden Mitgliedern gegenüber fair zu bleiben, legen wir diese Empfehlungen mindestens 30 Tage ab der ersten Veröffentlichung der Empfehlung nicht in unserem kostenlosen Content offen. Nach dieser Frist von 30 Tagen werden wir auch diese Empfehlungen offenlegen. Zusätzlich zu den oben erwähnten Anforderungen unterliegen wir zusätzlichen Handelsbeschränkungen und Richtlinien. Diese Beschränkungen verlangen, dass die Angestellten von Aktienwelt360: - jede Aktie, die sie besitzen, mindestens zehn volle Handelstage besitzen müssen. (Daytrading ist nicht zugelassen – als ob wir das überhaupt wollten!) - nicht im Zeitraum von zwei vollen Handelstagen vor und nachdem sie eine Aktie gekauft oder verkauft haben, über diese Aktie schreiben dürfen. - unsere Compliance-Abteilung informieren müssen, wenn sie eine Aktie kaufen oder verkaufen, egal ob sie darüber geschrieben haben oder nicht. Wir arbeiten auch mit freiberuflichen Autoren, die: - jede Aktie, die sie besitzen und über die sie bei Aktienwelt360 schreiben, mindestens zehn volle Handelstage halten müssen. - nicht im Zeitraum von zwei vollen Handelstagen vor und nachdem sie eine Aktie gekauft oder verkauft haben, über diese Aktie schreiben dürfen.
    Verfasst von Aktienwelt360
    TUI-Aktie & der BaFin-Schreck Wenn wir die aktuelle Ausgangslage der TUI-Aktie (WKN: TUAG00) zusammenfassen, so können wir eines sagen: Das Unternehmen lebt derzeit von den Liquiditätshilfen des Staates. Das Coronavirus, die Epidemie und die Einschränkungen in der Mobilität …

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer