interessant Fundamental-Analysedlg schrieb 24.05.22, 21:03
@BierohneV*rst*nd, was willst Du mir mit Deinem Post sagen? Natürlich gibt es das Instrument der Kapitalherabsetzung/des Aktieneinzugs. Zwar in einem anderen Zusammenhang (zB wird das genutzt, wenn Gesellschaften eigene Aktien gekauft haben und die danach einziehen), aber mit Satzungsänderungen bzw. bestimmten Gesetzen/Direktiven des Bundes sollte das ggfs möglich sein, oder? Auf welcher Basis werden denn die Villen/Yachten der Oligarchen eingezogen? Und warum konnte man jetzt schon den Mordashows das Stimmrecht für das 34% Paket einziehen?
Also wie immer ein gewohntes Niveau von Dir – von jemanden, der Mallorca vor einigen Wochen noch auf die Kanaren gelegt hat – und damit im Prinzip genauso nutzlos wie alle anderen Postings.
„Aktien können zwangsweise oder nach Erwerb durch die Gesellschaft eingezogen werden.“ (https://dejure.org/gesetze/AktG/237.html)
mehr »