Dieselskandal rund um Sechszylinder-Dieselmotor EA897
Audi AG haftet für manipulierten A6 3.0 TDI (FOTO)
Mönchengladbach (ots) - Die Audi AG hat eine weitere ganz herbe Niederlage im
Diesel-Abgasskandal einstecken müssen. Streitgegenständlich vor dem Landgericht
Koblenz war ein Audi A6 3.0 TDI mit dem Dreiliter-Dieselmotor EA897 und sechs
Zylindern der Abgasnorm Euro 5. Damit wurde die Audi AG einmal mehr wegen
vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt. Das Gericht
ließ die Einrede des Autoherstellers, es handle sich um den Motor des Typs EA896
Gen2, nicht gelten.
Der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ( http://www.hartung-rechtsanwaelte.de/ ) hat
einen weiteren wichtigen Sieg im Dieselskandal errungen und Schadenersatz wegen
vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB erstritten. Die Audi AG
wurde vom Landgericht Koblenz (Urteil vom 07.01.2021, Az.: 16 0 252/20) zur
Zahlung von 20.990 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem
jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30. April 2020, zur Freistellung von
vorgerichtlich entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1348,27 Euro nebst
Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit
dem 12. August 2020 sowie zur vollständigen Übernahme der Kosten des
Rechtsstreits verurteilt. Streitgegenständlich war ein Audi A6 3.0 TDI mit dem
Dreiliter-Dieselmotor EA897 und sechs Zylindern (Euro 5) und einem
Kilometerstand von 125.500 Kilometern.
"Das Gericht hat klargestellt, dass es sich bei der im Fahrzeug genutzten
Aufheizstrategie um eine illegale Abschalteinrichtung handelt. Dadurch springt
die schadstoffmindernde schnelle Motoraufwärmfunktion bei diesem Fahrzeug nahezu
nur im Prüfzyklus an, während diese NOx-Schadstoffminderung im realen Verkehr
unterbleibt. Das streitgegenständliche Fahrzeug ist unter der Rückrufaktion 23X6
bereits von einem amtlichen Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt betroffen
ist", erklärt der Rechtsanwalt. Seine Kanzlei befasst sich ausschließlich mit
Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von
Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als
"Dieselanwalt" der ersten Stunde.
Ebenfalls habe das Gericht die Sittenwidrigkeit des Handelns der Audi AG
herausgestellt: "Für den Vorsatz genüge das Bewusstsein, dass die Schädigung im
Bereich des Möglichen liege, sowie die billigende Inkaufnahme des
Schädigungsrisikos. Da die Behörden bei der Erteilung der Typgenehmigung
getäuscht worden waren, konnte der Kläger davon ausgehen, ein Fahrzeug mit einem
Motor zu erhalten, der den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Dass im Fall der
Entdeckung der Täuschung seitens des KBA Maßnahmen ergriffen werden mussten,
Diesel-Abgasskandal einstecken müssen. Streitgegenständlich vor dem Landgericht
Koblenz war ein Audi A6 3.0 TDI mit dem Dreiliter-Dieselmotor EA897 und sechs
Zylindern der Abgasnorm Euro 5. Damit wurde die Audi AG einmal mehr wegen
vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt. Das Gericht
ließ die Einrede des Autoherstellers, es handle sich um den Motor des Typs EA896
Gen2, nicht gelten.
Der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ( http://www.hartung-rechtsanwaelte.de/ ) hat
einen weiteren wichtigen Sieg im Dieselskandal errungen und Schadenersatz wegen
vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB erstritten. Die Audi AG
wurde vom Landgericht Koblenz (Urteil vom 07.01.2021, Az.: 16 0 252/20) zur
Zahlung von 20.990 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem
jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30. April 2020, zur Freistellung von
vorgerichtlich entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1348,27 Euro nebst
Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit
dem 12. August 2020 sowie zur vollständigen Übernahme der Kosten des
Rechtsstreits verurteilt. Streitgegenständlich war ein Audi A6 3.0 TDI mit dem
Dreiliter-Dieselmotor EA897 und sechs Zylindern (Euro 5) und einem
Kilometerstand von 125.500 Kilometern.
"Das Gericht hat klargestellt, dass es sich bei der im Fahrzeug genutzten
Aufheizstrategie um eine illegale Abschalteinrichtung handelt. Dadurch springt
die schadstoffmindernde schnelle Motoraufwärmfunktion bei diesem Fahrzeug nahezu
nur im Prüfzyklus an, während diese NOx-Schadstoffminderung im realen Verkehr
unterbleibt. Das streitgegenständliche Fahrzeug ist unter der Rückrufaktion 23X6
bereits von einem amtlichen Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt betroffen
ist", erklärt der Rechtsanwalt. Seine Kanzlei befasst sich ausschließlich mit
Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von
Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als
"Dieselanwalt" der ersten Stunde.
Ebenfalls habe das Gericht die Sittenwidrigkeit des Handelns der Audi AG
herausgestellt: "Für den Vorsatz genüge das Bewusstsein, dass die Schädigung im
Bereich des Möglichen liege, sowie die billigende Inkaufnahme des
Schädigungsrisikos. Da die Behörden bei der Erteilung der Typgenehmigung
getäuscht worden waren, konnte der Kläger davon ausgehen, ein Fahrzeug mit einem
Motor zu erhalten, der den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Dass im Fall der
Entdeckung der Täuschung seitens des KBA Maßnahmen ergriffen werden mussten,
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