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    Dieselskandal rund um Sechszylinder-Dieselmotor EA897  303  0 Kommentare Audi AG haftet für manipulierten A6 3.0 TDI (FOTO)

    Mönchengladbach (ots) - Die Audi AG hat eine weitere ganz herbe Niederlage im
    Diesel-Abgasskandal einstecken müssen. Streitgegenständlich vor dem Landgericht
    Koblenz war ein Audi A6 3.0 TDI mit dem Dreiliter-Dieselmotor EA897 und sechs
    Zylindern der Abgasnorm Euro 5. Damit wurde die Audi AG einmal mehr wegen
    vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt. Das Gericht
    ließ die Einrede des Autoherstellers, es handle sich um den Motor des Typs EA896
    Gen2, nicht gelten.

    Der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung
    Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ( http://www.hartung-rechtsanwaelte.de/ ) hat
    einen weiteren wichtigen Sieg im Dieselskandal errungen und Schadenersatz wegen
    vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB erstritten. Die Audi AG
    wurde vom Landgericht Koblenz (Urteil vom 07.01.2021, Az.: 16 0 252/20) zur
    Zahlung von 20.990 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem
    jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30. April 2020, zur Freistellung von
    vorgerichtlich entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1348,27 Euro nebst
    Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit
    dem 12. August 2020 sowie zur vollständigen Übernahme der Kosten des
    Rechtsstreits verurteilt. Streitgegenständlich war ein Audi A6 3.0 TDI mit dem
    Dreiliter-Dieselmotor EA897 und sechs Zylindern (Euro 5) und einem
    Kilometerstand von 125.500 Kilometern.

    "Das Gericht hat klargestellt, dass es sich bei der im Fahrzeug genutzten
    Aufheizstrategie um eine illegale Abschalteinrichtung handelt. Dadurch springt
    die schadstoffmindernde schnelle Motoraufwärmfunktion bei diesem Fahrzeug nahezu
    nur im Prüfzyklus an, während diese NOx-Schadstoffminderung im realen Verkehr
    unterbleibt. Das streitgegenständliche Fahrzeug ist unter der Rückrufaktion 23X6
    bereits von einem amtlichen Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt betroffen
    ist", erklärt der Rechtsanwalt. Seine Kanzlei befasst sich ausschließlich mit
    Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von
    Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als
    "Dieselanwalt" der ersten Stunde.

    Ebenfalls habe das Gericht die Sittenwidrigkeit des Handelns der Audi AG
    herausgestellt: "Für den Vorsatz genüge das Bewusstsein, dass die Schädigung im
    Bereich des Möglichen liege, sowie die billigende Inkaufnahme des
    Schädigungsrisikos. Da die Behörden bei der Erteilung der Typgenehmigung
    getäuscht worden waren, konnte der Kläger davon ausgehen, ein Fahrzeug mit einem
    Motor zu erhalten, der den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Dass im Fall der
    Entdeckung der Täuschung seitens des KBA Maßnahmen ergriffen werden mussten,
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