Abgasskandal
Ex-Audi-Chef Stadler sagt vor Gericht aus: Tarnen und Täuschen war lange Teil einer Arbeitskultur - Seite 2
schenken wird, bleibt abzuwarten. Der letzte Verhandlungstag in dem
Mammutprozess ist für den 20.12.2022 angesetzt. Die Zivilgerichte jedenfalls
sehen den Ingolstädter Autobauer zunehmend auch bei den mit 3,0 Liter V6 Motoren
bestückten Premium-Modellen der Marken Audi, Porsche und VW, in denen die
federführend durch die Audi AG entwickelten Motoren mit der Typenbezeichnung
EA897 oder EA896 (Gen2) verbaut sind, in der Verantwortung.
Nachdem bereits das OLG Koblenz mit Urteil vom 05.06.2020, 8 U 1803/19,
feststellte, dass der Autobauer aus Ingolstadt haftet, verurteilte in letzter
Zeit auch das OLG Naumburg mit Urteil vom 18.09.2020, Az.: 8 U 39/20, die Audi
AG zur vollständigen Rückabwicklung des Kaufvertrages über einen Audi SQ5 3.0
TDI. In einem durch die Nürnberger Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte
erstrittenen Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 18.08.2020, Az.: 4 O
219/20, wurde einem Audi Q7-Fahrer einen Schadensersatzbetrag in Höhe von
76.526,18 EUR zuerkannt. Diese Entscheidungen ordnen sich in eine Reihe
erfolgreicher Verfahren gegen die Audi AG rund um den Motor des Typs EA 897 mit
der Schadstoffklasse Euro 6 ein.
Kürzlich hat die Audi AG auch im Hinblick auf einen 3,0 Liter Dieselmotor der
Schadstoffklasse Euro 5 eine empfindliche Niederlage vor Gericht einstecken
müssen. In seiner Entscheidung vom 29.10.2020, 2 O 67/20, stellte das LG Marburg
fest, dass die Audi AG wegen der Manipulationen an einem 3.0 V6 Dieselmotor mit
der Abgasnorm Euro 5 haftet. Die Entscheidung ist bahnbrechend. "Nach unserem
Kenntnisstand gibt es im gesamten Bundesgebiet bislang nur äußerst vereinzelt
positive Entscheidungen, welche die mit 3,0 Liter Dieselmotoren der Abgasnorm
Euro 5 bestückten Premium-Modelle der Audi AG betreffen", freut sich der
sachbearbeitende Rechtsanwalt Göpfert. Bemerkenswert ist auch, dass die Audi AG
bereits vor Ablauf der Berufungsfrist mitteilte, gegen das Urteil des LG Marburg
keine Berufung einzulegen. Die Entscheidung ist damit rechtskräftig und der Kauf
wird bald vollständig rückabgewickelt werden
Nachdem die Manipulationen bei 3,0 Liter V6 Dieselfahrzeugen erst unlängst
aufgedeckt worden sind, kann es natürlich noch nicht die "Urteilsflut" wie gegen
die Volkswagen AG in Bezug auf EA189-Motoren geben. Dort hat der BGH ja bereits
mit Urteil vom 25.05.2020, VI ZR 252/19, bestätigt, dass Käufern von
Dieselfahrzeugen mit EA189-Motoren Schadensersatzansprüche gegen VW wegen einer
vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung zustehen.
Die haftungsbegründenden Tatsachen sind indessen hier wie dort die gleichen.
Nach Überprüfung der uns vorliegenden Bescheide, wurden durch das
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) abhängig vom Modelltyp verschiedenste Dinge bei den
3-Liter Motoren bemängelt", erläutert Rechtsanwalt Dr. Hoffmann. Nach Auffassung
der Nürnberger Rechtsanwälte stehen bereits aufgrund der vom KBA aufgefundenen
illegalen Abschalteinrichtungen auch für die betroffenen Kunden die notwendigen
Tatsachen zur Verfügung, um Schadensersatzansprüche erfolgversprechend geltend
zu machen.
Es zeigt sich also, dass Besitzer von Dieselfahrzeugen der Marken Audi, Porsche
und VW mit 3,0 Liter Motoren ihre Schadensersatzansprüche mit aller Konsequenz
verfolgen und durchsetzen sollten. Wichtig ist außerdem: "Die Ansprüche wegen
Manipulationen an den größeren 3-Liter Dieselmotoren sind grundsätzlich weder
verjährt noch schadet ein Kauf des Kfz nach 2015. Gleichwohl empfehlen wir
dringend rasches Handeln, nachdem einige Gerichte "auf die Idee kommen könnten"
bereits zeitnah eine Verjährung anzunehmen", betont Rechtsanwalt Dr. Marcus
Hoffmann. Gerade wenn Betroffene über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung
verfügen, die bereits vor dem Erwerb des Fahrzeugs abgeschlossen worden ist,
besteht vielfach ohnehin kein Kostenrisiko.
Pressekontakt:
Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Dr. Marcus Hoffmann
Virchowstraße 20d
90409 Nürnberg
Tel:+49 (0) 911 567 94 00
Fax:+49 (0) 911 657 94 01
E-Mail: mailto:presse@drhoffmann-partner.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/133537/4811568
OTS: Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte
Schadstoffklasse Euro 5 eine empfindliche Niederlage vor Gericht einstecken
müssen. In seiner Entscheidung vom 29.10.2020, 2 O 67/20, stellte das LG Marburg
fest, dass die Audi AG wegen der Manipulationen an einem 3.0 V6 Dieselmotor mit
der Abgasnorm Euro 5 haftet. Die Entscheidung ist bahnbrechend. "Nach unserem
Kenntnisstand gibt es im gesamten Bundesgebiet bislang nur äußerst vereinzelt
positive Entscheidungen, welche die mit 3,0 Liter Dieselmotoren der Abgasnorm
Euro 5 bestückten Premium-Modelle der Audi AG betreffen", freut sich der
sachbearbeitende Rechtsanwalt Göpfert. Bemerkenswert ist auch, dass die Audi AG
bereits vor Ablauf der Berufungsfrist mitteilte, gegen das Urteil des LG Marburg
keine Berufung einzulegen. Die Entscheidung ist damit rechtskräftig und der Kauf
wird bald vollständig rückabgewickelt werden
Nachdem die Manipulationen bei 3,0 Liter V6 Dieselfahrzeugen erst unlängst
aufgedeckt worden sind, kann es natürlich noch nicht die "Urteilsflut" wie gegen
die Volkswagen AG in Bezug auf EA189-Motoren geben. Dort hat der BGH ja bereits
mit Urteil vom 25.05.2020, VI ZR 252/19, bestätigt, dass Käufern von
Dieselfahrzeugen mit EA189-Motoren Schadensersatzansprüche gegen VW wegen einer
vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung zustehen.
Die haftungsbegründenden Tatsachen sind indessen hier wie dort die gleichen.
Nach Überprüfung der uns vorliegenden Bescheide, wurden durch das
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) abhängig vom Modelltyp verschiedenste Dinge bei den
3-Liter Motoren bemängelt", erläutert Rechtsanwalt Dr. Hoffmann. Nach Auffassung
der Nürnberger Rechtsanwälte stehen bereits aufgrund der vom KBA aufgefundenen
illegalen Abschalteinrichtungen auch für die betroffenen Kunden die notwendigen
Tatsachen zur Verfügung, um Schadensersatzansprüche erfolgversprechend geltend
zu machen.
Es zeigt sich also, dass Besitzer von Dieselfahrzeugen der Marken Audi, Porsche
und VW mit 3,0 Liter Motoren ihre Schadensersatzansprüche mit aller Konsequenz
verfolgen und durchsetzen sollten. Wichtig ist außerdem: "Die Ansprüche wegen
Manipulationen an den größeren 3-Liter Dieselmotoren sind grundsätzlich weder
verjährt noch schadet ein Kauf des Kfz nach 2015. Gleichwohl empfehlen wir
dringend rasches Handeln, nachdem einige Gerichte "auf die Idee kommen könnten"
bereits zeitnah eine Verjährung anzunehmen", betont Rechtsanwalt Dr. Marcus
Hoffmann. Gerade wenn Betroffene über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung
verfügen, die bereits vor dem Erwerb des Fahrzeugs abgeschlossen worden ist,
besteht vielfach ohnehin kein Kostenrisiko.
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