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    Abgasskandal  390  0 Kommentare Ex-Audi-Chef Stadler sagt vor Gericht aus: Tarnen und Täuschen war lange Teil einer Arbeitskultur - Seite 2


    schenken wird, bleibt abzuwarten. Der letzte Verhandlungstag in dem
    Mammutprozess ist für den 20.12.2022 angesetzt. Die Zivilgerichte jedenfalls
    sehen den Ingolstädter Autobauer zunehmend auch bei den mit 3,0 Liter V6 Motoren
    bestückten Premium-Modellen der Marken Audi, Porsche und VW, in denen die
    federführend durch die Audi AG entwickelten Motoren mit der Typenbezeichnung
    EA897 oder EA896 (Gen2) verbaut sind, in der Verantwortung.

    Nachdem bereits das OLG Koblenz mit Urteil vom 05.06.2020, 8 U 1803/19,
    feststellte, dass der Autobauer aus Ingolstadt haftet, verurteilte in letzter
    Zeit auch das OLG Naumburg mit Urteil vom 18.09.2020, Az.: 8 U 39/20, die Audi
    AG zur vollständigen Rückabwicklung des Kaufvertrages über einen Audi SQ5 3.0
    TDI. In einem durch die Nürnberger Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte
    erstrittenen Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 18.08.2020, Az.: 4 O
    219/20, wurde einem Audi Q7-Fahrer einen Schadensersatzbetrag in Höhe von
    76.526,18 EUR zuerkannt. Diese Entscheidungen ordnen sich in eine Reihe
    erfolgreicher Verfahren gegen die Audi AG rund um den Motor des Typs EA 897 mit
    der Schadstoffklasse Euro 6 ein.

    Kürzlich hat die Audi AG auch im Hinblick auf einen 3,0 Liter Dieselmotor der
    Schadstoffklasse Euro 5 eine empfindliche Niederlage vor Gericht einstecken
    müssen. In seiner Entscheidung vom 29.10.2020, 2 O 67/20, stellte das LG Marburg
    fest, dass die Audi AG wegen der Manipulationen an einem 3.0 V6 Dieselmotor mit
    der Abgasnorm Euro 5 haftet. Die Entscheidung ist bahnbrechend. "Nach unserem
    Kenntnisstand gibt es im gesamten Bundesgebiet bislang nur äußerst vereinzelt
    positive Entscheidungen, welche die mit 3,0 Liter Dieselmotoren der Abgasnorm
    Euro 5 bestückten Premium-Modelle der Audi AG betreffen", freut sich der
    sachbearbeitende Rechtsanwalt Göpfert. Bemerkenswert ist auch, dass die Audi AG
    bereits vor Ablauf der Berufungsfrist mitteilte, gegen das Urteil des LG Marburg
    keine Berufung einzulegen. Die Entscheidung ist damit rechtskräftig und der Kauf
    wird bald vollständig rückabgewickelt werden

    Nachdem die Manipulationen bei 3,0 Liter V6 Dieselfahrzeugen erst unlängst
    aufgedeckt worden sind, kann es natürlich noch nicht die "Urteilsflut" wie gegen
    die Volkswagen AG in Bezug auf EA189-Motoren geben. Dort hat der BGH ja bereits
    mit Urteil vom 25.05.2020, VI ZR 252/19, bestätigt, dass Käufern von
    Dieselfahrzeugen mit EA189-Motoren Schadensersatzansprüche gegen VW wegen einer
    vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung zustehen.

    Die haftungsbegründenden Tatsachen sind indessen hier wie dort die gleichen.
    Nach Überprüfung der uns vorliegenden Bescheide, wurden durch das
    Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) abhängig vom Modelltyp verschiedenste Dinge bei den
    3-Liter Motoren bemängelt", erläutert Rechtsanwalt Dr. Hoffmann. Nach Auffassung
    der Nürnberger Rechtsanwälte stehen bereits aufgrund der vom KBA aufgefundenen
    illegalen Abschalteinrichtungen auch für die betroffenen Kunden die notwendigen
    Tatsachen zur Verfügung, um Schadensersatzansprüche erfolgversprechend geltend
    zu machen.

    Es zeigt sich also, dass Besitzer von Dieselfahrzeugen der Marken Audi, Porsche
    und VW mit 3,0 Liter Motoren ihre Schadensersatzansprüche mit aller Konsequenz
    verfolgen und durchsetzen sollten. Wichtig ist außerdem: "Die Ansprüche wegen
    Manipulationen an den größeren 3-Liter Dieselmotoren sind grundsätzlich weder
    verjährt noch schadet ein Kauf des Kfz nach 2015. Gleichwohl empfehlen wir
    dringend rasches Handeln, nachdem einige Gerichte "auf die Idee kommen könnten"
    bereits zeitnah eine Verjährung anzunehmen", betont Rechtsanwalt Dr. Marcus
    Hoffmann. Gerade wenn Betroffene über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung
    verfügen, die bereits vor dem Erwerb des Fahrzeugs abgeschlossen worden ist,
    besteht vielfach ohnehin kein Kostenrisiko.

    Pressekontakt:

    Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte
    Rechtsanwalt Dr. Marcus Hoffmann
    Virchowstraße 20d
    90409 Nürnberg

    Tel:+49 (0) 911 567 94 00
    Fax:+49 (0) 911 657 94 01
    E-Mail: mailto:presse@drhoffmann-partner.de

    Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/133537/4811568
    OTS: Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte
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    Abgasskandal Ex-Audi-Chef Stadler sagt vor Gericht aus: Tarnen und Täuschen war lange Teil einer Arbeitskultur - Seite 2 Der ehemalige Vorstandsvorsitzende der AUDI AG, Herr Prof. Rupert Stadler, äußerte sich am 12.01.2021 in dem Strafverfahren vor dem LG München II erstmals zu den Betrugsvorwürfen im Zusammenhang mit manipulierten V6-3.0-Liter Dieselmotoren. Auch vor …

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