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    VW-Dieselgate 2.0 vor dem Landgericht Duisburg  653  0 Kommentare Nachgewiesene Abgasmanipulation beim EA288 (FOTO)

    Mönchengladbach (ots) - Das Landgericht Duisburg bestätigt beim
    Vierzylinder-Dieselmotor des Typs EA288 der Abgasnorm Euro 6 als Nachfolgemotor
    des Skandalmotors der ersten Generation EA189 der Abgasnorm Euro 5 das Vorliegen
    einer illegalen Abschalteinrichtung und positioniert sich in seiner Begründung
    dezidiert gegen die Behauptungen der Volkswagen AG, dass keine Umschaltlogik in
    den Motoren der Baureihe EA288 vorhanden sei. Daraus resultiert die Verurteilung
    wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB.

    Auch das Landgericht Duisburg treibt Dieselgate 2.0 voran: Mit Urteil vom
    12.01.2021 (Az.: 12 O 88/20) wurde die Volkswagen AG verpflichtet, an einen
    geschädigten Verbraucher für die Abgasmanipulationen an einem Skoda Superb 2.0
    TDI mit dem Motorentyp EA288 und der Abgasnorm Euro 6 24.426,30 Euro nebst
    Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 31.
    Juli 2020 zu zahlen und 68 Prozent der Kosten des Rechtsstreits tragen. Ebenso
    muss die Volkswagen AG vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1751,80
    Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
    seit 31. Juli 2020 zahlen. Der Kläger hatte den Skoda Superb am 20. Juli 2015
    als Neuwagen zu einem Kaufpreis von 39.950 Euro erworben.

    "Das Gericht bestätigt beim EA288 als Nachfolgemotor des Skandalmotors der
    ersten Generation EA189 das Vorliegen einer illegalen Abschalteinrichtung. Der
    Motor ist mit einer Steuerungs-Software ausgestattet, die über eine
    Fahrzykluserkennung und zwei Betriebsmodi verfügt. Die Software schaltet beim
    Durchfahren des Neuen Europäischen Fahrzyklus in den Modus 1 um, in dem eine
    höhere Abgasrückführungsrate einen geringeren Schadstoffausstoß herbeiführt.
    Außerhalb des Prüfbetriebs, also im normalen Straßenbetrieb, springt Modus 0 an,
    der durch eine geringere Abgasrückführungsrate einen höheren Schadstoffausstoß
    bewirkt", sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der
    Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (
    http://www.hartung-rechtsanwaelte.de/ ). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich
    mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von
    Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als
    "Dieselanwalt" der ersten Stunde.

    Das Gericht positioniere sich in seiner Begründung dezidiert gegen die
    Behauptungen der Volkswagen AG, dass keine Umschaltlogik in den Motoren der
    Baureihe EA288 vorhanden sei und das Thermofenster bei Außentemperaturen
    zwischen -24 Grad und 70 Grad Celsius vollständig aktiv sei. Auch sei keine
    sogenannte Fahrkurve implementiert, die erkenne, ob sich das Fahrzeug in einem
    gesetzlich vorgeschriebenen Prüfzyklus, etwa den neuen europäischen Fahrzyklus
    befinde. "Trotz dieser Behauptungen liegt laut Gericht eine illegale
    Abschalteinrichtung vor. Das ist immer dann der Fall, wenn ein Konstruktionsteil
    die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems unter Bedingungen, die bei normalem
    Fahrzeugbetrieb vernünftigerweise zu erwarten sind, verringert. Der
    Bundesgerichtshof hat diese Bestimmung bereits sehr weit gefasst und die von der
    Volkswagen AG verbaute Software als unzulässige Abschalteinrichtung gewertet",
    betont Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

    Daraus resultiere die Verurteilung wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung
    nach § 826 BGB. Für den Rechtsanwalt ist daher klar: "Ein Gericht hat einmal
    mehr herausgestellt, dass auch der Euro-Dieselmotor des Typs EA288 mitten im
    VW-Dieselskandal steht. Die Volkswagen AG als Herstellerin wird immer öfter im
    Dieselgate 2.0 für vorsätzliche sittenwidrige Schädigung verurteilt. Käufer
    müssen die massiven Wertverluste und möglicherweise drohenden Fahrverbote im
    Dieselskandal nicht einfach hinnehmen, sondern können eben auf dem Wege der
    Betrugshaftungsklage ihre Fahrzeuge zurückgeben und sich dafür entschädigen
    lassen. Der Weg zu einer wirtschaftlich guten Lösung für Dieselfahrer im
    Dieselgate 2.0 führt also nur über die Gerichte!" Die Dr. Hartung
    Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat eine spezielle Website zur neuen
    EA288-Thematik eingerichtet und listet dort alle Modelle von Audi, VW, Seat und
    Skoda auf, die vom VW-EA288-Abgasskandal betroffen sind. Die Liste ist unter
    http://www.hartung-rechtsanwaelte.de/vw-dieselskandal-ea288 frei zugänglich.

    Pressekontakt:

    Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    Dr. Gerrit W. Hartung
    Humboldtstraße 63
    41061 Mönchengladbach
    Telefon: 02161 68456-0
    E-Mail: mailto:kanzlei@hartung-rechtsanwaelte.de
    Internet: http://www.hartung-rechtsanwaelte.de

    Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/135256/4817545
    OTS: Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH



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