VW-Dieselgate 2.0 vor dem Landgericht Duisburg
Nachgewiesene Abgasmanipulation beim EA288 (FOTO)
Mönchengladbach (ots) - Das Landgericht Duisburg bestätigt beim
Vierzylinder-Dieselmotor des Typs EA288 der Abgasnorm Euro 6 als Nachfolgemotor
des Skandalmotors der ersten Generation EA189 der Abgasnorm Euro 5 das Vorliegen
einer illegalen Abschalteinrichtung und positioniert sich in seiner Begründung
dezidiert gegen die Behauptungen der Volkswagen AG, dass keine Umschaltlogik in
den Motoren der Baureihe EA288 vorhanden sei. Daraus resultiert die Verurteilung
wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB.
Auch das Landgericht Duisburg treibt Dieselgate 2.0 voran: Mit Urteil vom
12.01.2021 (Az.: 12 O 88/20) wurde die Volkswagen AG verpflichtet, an einen
geschädigten Verbraucher für die Abgasmanipulationen an einem Skoda Superb 2.0
TDI mit dem Motorentyp EA288 und der Abgasnorm Euro 6 24.426,30 Euro nebst
Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 31.
Juli 2020 zu zahlen und 68 Prozent der Kosten des Rechtsstreits tragen. Ebenso
muss die Volkswagen AG vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1751,80
Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
seit 31. Juli 2020 zahlen. Der Kläger hatte den Skoda Superb am 20. Juli 2015
als Neuwagen zu einem Kaufpreis von 39.950 Euro erworben.
Vierzylinder-Dieselmotor des Typs EA288 der Abgasnorm Euro 6 als Nachfolgemotor
des Skandalmotors der ersten Generation EA189 der Abgasnorm Euro 5 das Vorliegen
einer illegalen Abschalteinrichtung und positioniert sich in seiner Begründung
dezidiert gegen die Behauptungen der Volkswagen AG, dass keine Umschaltlogik in
den Motoren der Baureihe EA288 vorhanden sei. Daraus resultiert die Verurteilung
wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB.
Auch das Landgericht Duisburg treibt Dieselgate 2.0 voran: Mit Urteil vom
12.01.2021 (Az.: 12 O 88/20) wurde die Volkswagen AG verpflichtet, an einen
geschädigten Verbraucher für die Abgasmanipulationen an einem Skoda Superb 2.0
TDI mit dem Motorentyp EA288 und der Abgasnorm Euro 6 24.426,30 Euro nebst
Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 31.
Juli 2020 zu zahlen und 68 Prozent der Kosten des Rechtsstreits tragen. Ebenso
muss die Volkswagen AG vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1751,80
Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
seit 31. Juli 2020 zahlen. Der Kläger hatte den Skoda Superb am 20. Juli 2015
als Neuwagen zu einem Kaufpreis von 39.950 Euro erworben.
"Das Gericht bestätigt beim EA288 als Nachfolgemotor des Skandalmotors der
ersten Generation EA189 das Vorliegen einer illegalen Abschalteinrichtung. Der
Motor ist mit einer Steuerungs-Software ausgestattet, die über eine
Fahrzykluserkennung und zwei Betriebsmodi verfügt. Die Software schaltet beim
Durchfahren des Neuen Europäischen Fahrzyklus in den Modus 1 um, in dem eine
höhere Abgasrückführungsrate einen geringeren Schadstoffausstoß herbeiführt.
Außerhalb des Prüfbetriebs, also im normalen Straßenbetrieb, springt Modus 0 an,
der durch eine geringere Abgasrückführungsrate einen höheren Schadstoffausstoß
bewirkt", sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der
Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (
http://www.hartung-rechtsanwaelte.de/ ). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich
mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von
Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als
"Dieselanwalt" der ersten Stunde.
Das Gericht positioniere sich in seiner Begründung dezidiert gegen die
Behauptungen der Volkswagen AG, dass keine Umschaltlogik in den Motoren der
Baureihe EA288 vorhanden sei und das Thermofenster bei Außentemperaturen
zwischen -24 Grad und 70 Grad Celsius vollständig aktiv sei. Auch sei keine
sogenannte Fahrkurve implementiert, die erkenne, ob sich das Fahrzeug in einem
gesetzlich vorgeschriebenen Prüfzyklus, etwa den neuen europäischen Fahrzyklus
befinde. "Trotz dieser Behauptungen liegt laut Gericht eine illegale
Abschalteinrichtung vor. Das ist immer dann der Fall, wenn ein Konstruktionsteil
die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems unter Bedingungen, die bei normalem
Fahrzeugbetrieb vernünftigerweise zu erwarten sind, verringert. Der
Bundesgerichtshof hat diese Bestimmung bereits sehr weit gefasst und die von der
Volkswagen AG verbaute Software als unzulässige Abschalteinrichtung gewertet",
betont Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.
Daraus resultiere die Verurteilung wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung
nach § 826 BGB. Für den Rechtsanwalt ist daher klar: "Ein Gericht hat einmal
mehr herausgestellt, dass auch der Euro-Dieselmotor des Typs EA288 mitten im
VW-Dieselskandal steht. Die Volkswagen AG als Herstellerin wird immer öfter im
Dieselgate 2.0 für vorsätzliche sittenwidrige Schädigung verurteilt. Käufer
müssen die massiven Wertverluste und möglicherweise drohenden Fahrverbote im
Dieselskandal nicht einfach hinnehmen, sondern können eben auf dem Wege der
Betrugshaftungsklage ihre Fahrzeuge zurückgeben und sich dafür entschädigen
lassen. Der Weg zu einer wirtschaftlich guten Lösung für Dieselfahrer im
Dieselgate 2.0 führt also nur über die Gerichte!" Die Dr. Hartung
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat eine spezielle Website zur neuen
EA288-Thematik eingerichtet und listet dort alle Modelle von Audi, VW, Seat und
Skoda auf, die vom VW-EA288-Abgasskandal betroffen sind. Die Liste ist unter
http://www.hartung-rechtsanwaelte.de/vw-dieselskandal-ea288 frei zugänglich.
Pressekontakt:
Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Gerrit W. Hartung
Humboldtstraße 63
41061 Mönchengladbach
Telefon: 02161 68456-0
E-Mail: mailto:kanzlei@hartung-rechtsanwaelte.de
Internet: http://www.hartung-rechtsanwaelte.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/135256/4817545
OTS: Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
ersten Generation EA189 das Vorliegen einer illegalen Abschalteinrichtung. Der
Motor ist mit einer Steuerungs-Software ausgestattet, die über eine
Fahrzykluserkennung und zwei Betriebsmodi verfügt. Die Software schaltet beim
Durchfahren des Neuen Europäischen Fahrzyklus in den Modus 1 um, in dem eine
höhere Abgasrückführungsrate einen geringeren Schadstoffausstoß herbeiführt.
Außerhalb des Prüfbetriebs, also im normalen Straßenbetrieb, springt Modus 0 an,
der durch eine geringere Abgasrückführungsrate einen höheren Schadstoffausstoß
bewirkt", sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der
Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (
http://www.hartung-rechtsanwaelte.de/ ). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich
mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von
Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als
"Dieselanwalt" der ersten Stunde.
Das Gericht positioniere sich in seiner Begründung dezidiert gegen die
Behauptungen der Volkswagen AG, dass keine Umschaltlogik in den Motoren der
Baureihe EA288 vorhanden sei und das Thermofenster bei Außentemperaturen
zwischen -24 Grad und 70 Grad Celsius vollständig aktiv sei. Auch sei keine
sogenannte Fahrkurve implementiert, die erkenne, ob sich das Fahrzeug in einem
gesetzlich vorgeschriebenen Prüfzyklus, etwa den neuen europäischen Fahrzyklus
befinde. "Trotz dieser Behauptungen liegt laut Gericht eine illegale
Abschalteinrichtung vor. Das ist immer dann der Fall, wenn ein Konstruktionsteil
die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems unter Bedingungen, die bei normalem
Fahrzeugbetrieb vernünftigerweise zu erwarten sind, verringert. Der
Bundesgerichtshof hat diese Bestimmung bereits sehr weit gefasst und die von der
Volkswagen AG verbaute Software als unzulässige Abschalteinrichtung gewertet",
betont Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.
Daraus resultiere die Verurteilung wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung
nach § 826 BGB. Für den Rechtsanwalt ist daher klar: "Ein Gericht hat einmal
mehr herausgestellt, dass auch der Euro-Dieselmotor des Typs EA288 mitten im
VW-Dieselskandal steht. Die Volkswagen AG als Herstellerin wird immer öfter im
Dieselgate 2.0 für vorsätzliche sittenwidrige Schädigung verurteilt. Käufer
müssen die massiven Wertverluste und möglicherweise drohenden Fahrverbote im
Dieselskandal nicht einfach hinnehmen, sondern können eben auf dem Wege der
Betrugshaftungsklage ihre Fahrzeuge zurückgeben und sich dafür entschädigen
lassen. Der Weg zu einer wirtschaftlich guten Lösung für Dieselfahrer im
Dieselgate 2.0 führt also nur über die Gerichte!" Die Dr. Hartung
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat eine spezielle Website zur neuen
EA288-Thematik eingerichtet und listet dort alle Modelle von Audi, VW, Seat und
Skoda auf, die vom VW-EA288-Abgasskandal betroffen sind. Die Liste ist unter
http://www.hartung-rechtsanwaelte.de/vw-dieselskandal-ea288 frei zugänglich.
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Dr. Gerrit W. Hartung
Humboldtstraße 63
41061 Mönchengladbach
Telefon: 02161 68456-0
E-Mail: mailto:kanzlei@hartung-rechtsanwaelte.de
Internet: http://www.hartung-rechtsanwaelte.de
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OTS: Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH