Abgasskandal
Weitere Millionenstrafe im VW-Abgasskandal: Zulieferer IAV war an den Manipulationen beteiligt
Der Berliner Autozulieferer IAV muss zehn Millionen Euro Bußgeld zahlen, weil das Unternehmen an der Entwicklung der Manipulations-Software für den Abgasbetrug beteiligt war.
Im VW-Dieselskandal hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig ein weiteres Millionen-Bußgeld verhängt. Ingenieure des Berliner Autozulieferers IAV haben die Betugs-Software mitentwickelt, die in VW-Dieselfahrzeugen mit dem Skandal-Motor EA189 verbaut wurde. Jetzt ist ein Bußgeld in Höhe von zehn Millionen Euro fällig.
Im Rahmen der Aufarbeitung des VW-Dieselskandals verhängte die Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen den Autozulieferer IAV ein Bußgeld in Höhe von zehn Millionen Euro. Der Berliner Zulieferer IAV akzeptiere den Bußgeldbescheid und bekenne sich zu seiner Rolle in der Dieselthematik, so das Unternehmen am 22. Januar.
Zuvor hatten die Braunschweiger Ermittler bekannt gegeben, dass Ingenieure des Zulieferers an der Entstehung, Nutzung und Weiterentwicklung der unzulässigen Abschalteinrichtung mitgewirkt hätten. Die IAV-Entwickler hätten die Verantwortlichen bei VW bei deren Straftaten unterstützt. Die Geschäftsführung hätte das jedoch durch „geeignete Organisation und Aufsicht“ verhindern müssen, so die Staatsanwaltschaft
Das Verfahren gegen IAV ist damit beendet
Das Verfahren gegen den Autozulieferer ist durch den Bußgeldbescheid abgeschlossen. Zwei Millionen Euro werden für den eigentlichen Verstoß fällig und acht Millionen Euro für die Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils. Das Geld soll in den Haushalt des Landes Niedersachsen fließen.
Unternehmensangaben zufolge beschäftigt der Autozulieferer IAV mehr als 8.000 Mitarbeiter in Europa, Asien und Amerika. Der Umsatz betrug im Jahr 2019 über eine Milliarde Euro. In Folge des Dieselskandals hat IAV die Kontrollmechanismen des Unternehmens zur Compliance in den letzten Jahren maßgeblich verbessert, so IAV. Der Zulieferer hat seine Schwerpunkte in Richtung Elektromobilität und autonomes Fahren verschoben.
Verantwortung für den VW-Abgasskandal noch nicht geklärt
Im Herbst 2015 hatte die Volkswagen AG zugegeben, die Abgaswerte seiner Dieselfahrzeuge mit illegalen Abschalteinrichtungen manipuliert zu haben. Seitdem bemühen sich die Gerichte um eine Aufklärung des größten Industrieskandals der Nachkriegsgeschichte. VW hat mit dem Abgasbetrug nicht nur Kunden und Anleger getäuscht und die Behörden hintergangen – auch die Umwelt wurde weit mehr belastet als vom Konzern dargestellt.
Die Verantwortung für den Betrug ist auch über fünf Jahre nach Bekanntwerden des Dieselskandals noch nicht geklärt. Noch immer ist die Frage offen, ob die Anweisung von „ganz oben“ kam und was genau die Top-Manager wussten. Laut VW haben ein paar Ingenieure auf mittlerer Ebene die folgenschwere Entscheidung zum Betrug getroffen, ohne die Führungsebene in Kenntnis zu setzen.
Fünf ehemalige Führungskräfte des Konzerns wurden wegen Betrugsverdacht angeklagt. Den Aufsichtsratsvorsitzenden Hans Dieter Pötsch und den VW-Vorstandschef Herbert Diess hat VW freigekauft – ein Deal, der das Unternehmen neun Millionen Euro gekostet hat. Der ehemalige Audi-Chef Stadler muss sich derzeit in München vor Gericht verantworten und der Prozessbeginn gegen Winterkorn ist für Ende Februar geplant.
Betroffen vom VW-Abgasskandal? Jetzt auf Schadensersatz klagen!
Die juristischen Kosten des Dieselskandal für Volkswagen belaufen sich bislang auf rund 32 Milliarden Euro – davon mehr als 750 Millionen Euro für den Mustervergleich in rund 450.000 Fällen. Wer dem Vergleich nicht zugestimmt hat, kann seine Ansprüche gegen VW mit einer Einzelklage geltend machen. Die Aussichten auf Schadensersatz sind nach zahlreichen verbraucherfreundlichen Urteilen der Gerichte sehr erfolgversprechend.
Die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN hat sich auf Fälle im Abgasskandal spezialisiert und unterstützt bundesweit über 12.000 betroffene Dieselbesitzer bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegen VW, Daimler und andere Autohersteller. Wenn auch Sie betroffen sind, erläutern wir Ihnen in einer kostenlosen Erstberatung gern Ihre juristischen Möglichkeiten. Nutzen Sie unser Kontaktformular, kontaktieren Sie uns per E-Mail an info@rueden.de oder telefonisch unter der 030 – 200 590 770. Wir setzen Ihre Ansprüche durch!