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    Abgasskandal  506  0 Kommentare Pflichtrückrufe des KBA: Der Audi-Motor EA898 im Abgasskandal

    Auch die größeren Motoren des VW-Konzerns sind in den Abgasskandal verstrickt – darunter der V8-Motor EA898, der von Audi entwickelt wurde.

    Der Volkswagenkonzern mit seinen Tochterunternehmen Audi, Porsche, Seat und Skoda hat Verbraucher und Zulassungsbehörden beim Dieselmotor EA189 betrogen – das hat der Bundesgerichtshof am 25. Mai 2020 festgestellt. Doch auch die größeren Motoren des Autoherstellers sind vom Abgasskandal betroffen: Neben dem Audi-Motor EA897 verfügt auch der V8-Motor EA898 mit 3,0, 4,0 und 4,2 Litern Hubraum über eine illegale Abschalteinrichtung. Diese Motorengeneration wurde von der VW-Tochter Audi entwickelt und zwischen 2016 und 2020 in verschiedene Oberklasse-Modelle des VW-Konzerns eingebaut. Die relativ neuen Fahrzeuge verfügen über die Abgasnorm Euro 6.

    Pflichtrückrufe für Diesel mit dem Motor EA898

    Für den Audi A8 mit dem 4,2 Liter-Motor EA898 hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) unter dem Rückrufcode 23X6 im Juni 2020 einen verpflichtenden Rückruf angeordnet. Als Grund wird eine Konformitätsabweichung der Antriebssteuerungssoftware genannt, was nicht anderes bedeutet als Manipulationen bei der Abgasreinigung.

    Im November 2020 gab es unter dem Code AKB0 einen weiteren Pflichtrückruf für den Motor EA898. Diesmal ging es um den Porsche Panamera mit dem 4,0-Liter-Motor mit der Abgasnorm Euro 6. Auch in diesem Fahrzeugmodell wurde eine unzulässige Abschalteinrichtung entdeckt. Weltweit betrifft der Rückruf 3.000 Fahrzeuge – davon rund 1.000 in Deutschland.

    Motor EA898: Welche Modelle sind betroffen?

    Folgende Marken und V8-Modelle mit dem Motor EA898 sind vom Abgasskandal betroffen:

    • Audi SQ7

    • Audi SQ8

    • Audi A8

    • Porsche Panamera II

    • VW Touareg III

    • Bentley Bentayga

    Fahrzeuge mit illegalen Abschalteinrichtungen müssen in die Werkstatt, um ein Softwareupdate aufspielen zu lassen. Dadurch soll die Abgasreinigung verbessert werden, doch solche Updates sind umstritten. Es werden nämlich immer mehr negative Begleiterscheinungen bekannt, etwa eine verminderte Motorleistung und ein erhöhter Kraftstoffverbrauch.

    Freiwillige Updates können abgelehnt werden, doch Pflichtrückrufen muss der betroffene Dieselbesitzer nachkommen, sonst droht eine Stilllegung des Fahrzeugs. Betroffene sollten sich aber nicht mit einem fragwürdigen Softwareupdate abspeisen lassen. Der Wertverlust des Fahrzeugs wird dadurch nicht kompensiert.

    Motor EA898: Verbraucherfreundliche Urteile

    Viele Gerichte sprechen Klägern im Abgasskandal gegen Rückgabe des Fahrzeugs Schadensersatz zu. Indem der Hersteller in einem Motor eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut hat, wurde der Käufer vorsätzlich und sittenwidrig gemäß § 826 BGB geschädigt und kann Schadensersatz verlangen.

    So hat zum Beispiel das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht im August 2020 zugunsten eines geschädigten Besitzers eines Porsche Cayenne mit dem V8-Motor EA898 4,2 TDI geurteilt. Ihm wurde Schadensersatz zugesprochen, weil die Motorsteuerung seines SUV manipuliert worden war (Az.: 1 U 119/19). Das Gericht hielt es für erwiesen, dass die Audi AG als Motorenhersteller den Porsche-Besitzer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat.

    Jetzt Schadensersatz einklagen!

    Wenn auch Sie vom Audi-Abgasskandal betroffen sind, lassen Sie sich von den erfahrenen Verbraucherrechtsanwälten der Kanzlei VON RUEDEN beraten. Der Dieselmotor EA 898 ist schließlich in teuren Fahrzeugen der Oberklasse verbaut, sodass Betrugshaftungsklagen nach § 826 BGB sehr lukrativ sein können. Es dürfte sich also lohnen, seine Ansprüche mit Hilfe erfahrener Anwälte geltend zu machen.

    Wir vertreten über 12.000 Fälle im Abgasskandal und erzielen jeweils das bestmögliche Ergebnis für unsere Mandanten. Gern informieren wir Sie über Ihre Ansprüche und ermitteln Ihre Chancen auf Schadensersatz. Nutzen Sie unser kostenloses Erstgespräch, rufen Sie uns an unter 030 – 200 590 770 oder kontaktieren Sie uns per Mail an info@rueden.de. Wir setzen uns für Ihre Rechte ein!

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    Johannes von Rüden
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    Johannes von Rüden ist Rechtsanwalt und Gründungspartner der Kanzlei VON RUEDEN. Die Verbraucherschutzkanzlei ist auf Verfahren im Abgasskandal spezialisiert. Daneben bearbeitet die Kanzlei vor allem Verfahren aus dem Bank- und Kapitalmarktrecht, dem Verkehrs- und Arbeitsrecht. Sie wird häufig von Medien zitiert. Die mehr als 16 Rechtsanwälte der Kanzlei VON RUEDEN stehen oft als kompetente Ansprechpartner für Medien zur Verfügung. Sie betreibt unter rueden.de/blog einen Newsblog. Johannes von Rüden verfügt über mehr als 10 Jahre Berufserfahrung. Weitere Informationen unter rueden.de
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    Verfasst von Johannes von Rüden
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