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    Abgasskandal  752  0 Kommentare Daimler-Abgasskandal: Überblick über die wichtigsten Urteile

    Für die Daimler AG spitzt sich die Lage im Dieselskandal immer weiter zu. Mercedes-Besitzer profitieren von den verbraucherfreundlichen Urteilen der obersten Gerichte.

    Wegen illegaler Abschalteinrichtungen haben bereits zahlreiche Landgerichte die Daimler AG zu Schadensersatz aufgrund von vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt. Jetzt entscheiden auch immer mehr höchste Instanzen im Sinne der geschädigten Verbraucher: Das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg, das OLG Nürnberg, der Europäische Gerichtshof (EuGH) und der Bundesgerichtshof (BGH) haben im Daimler-Abgasskandal bereits verbraucherfreundlich geurteilt. Damit steigen die Chancen geschädigter Verbraucher, ihre Schadensersatzforderungen gerichtlich durchzusetzen.  

    Weil Daimler in mehreren Dieselmotoren ein sogenanntes Thermofenster und eine Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung verbaut hat, wurde der Autokonzern bereits von zahlreichen Gerichten zu Schadensersatz verurteilt. Diese unzulässigen Abschalteinrichtungen führen dazu, dass die erlaubten Emissionsgrenzwerte nur auf dem Prüfstand, nicht aber im Straßenbetrieb eingehalten werden. Durch die reduzierte Abgasreinigung im Realbetrieb wird die Abgasreinigung reduziert und die Dieselfahrzeuge emittieren deutlich mehr umwelt- und gesundheitsschädliche Schadstoffe als gesetzlich erlaubt. Das hat Rückrufe des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) zur Folge und führt durch Dieselfahrverbote in mehreren Städten zu einem massiven Wertverlust der betroffenen Fahrzeuge. Immer mehr Mercedes-Fahrer gehen daher gerichtlich gegen Daimler vor und fordern Schadensersatz.

    VON RUEDEN erkämpft erstes positives OLG-Urteil im Daimler-Abgasskandal

    Das OLG Naumburg hat am 18. September 2020 im Daimler-Dieselskandal als erstes Oberlandesgericht ein verbraucherfreundliches Urteil gefällt – zugunsten eines Mandanten der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN (Az. 8 U 8/20). Gegen Rückgabe seines Mercedes Benz GLK 220 CDI 4MATIC mit dem Motortyp OM 651 Euro 5 erhielt der Kläger den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstattet. Das Fahrzeug verfügt über zwei unzulässige Abschalteinrichtungen: Ein Thermofenster und eine Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung. Der Kläger habe mit dem Kauf des Fahrzeugs einen Schaden erlitten, daher sei die Daimler AG aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB haftbar zu machen, so die Richter am OLG.

    Am 12. Februar 2021 hat sich mit dem OLG Nürnberg ein weiteres Oberlandesgericht verbraucherfreundlich positioniert. Die Richter fordern, dass die Daimler AG zu den vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) festgestellten unzulässigen Abschalteinrichtungen detailliert Stellung nimmt (Az. 5 U 3555/20). Immer mehr Richter geben sich mit den pauschalen Vorträgen des Autobauers nicht mehr zufrieden. Immerhin gab es für zahlreiche Mercedes-Modelle bereits verpflichtende Rückrufe des KBA. Sofern Daimler das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung bestreiten wolle, müsse der Autokonzern darlegen, auf welche konkreten Beanstandungen des Emissionskontrollsystems das KBA seine Rückrufanordnung gestützt habe, so der 5. Zivilsenat des OLG Nürnberg.

    Der Europäische Gerichtshof stuft Thermofenster als illegal ein

    Am 17. Dezember 2020 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Abschalteinrichtungen wie das Thermofenster in Dieselmotoren illegal sind, wenn sie sich negativ auf die Abgasreinigung auswirken (Az. C-693/18). Die Tatsache, dass eine solche Abschalteinrichtung dazu beitrage, den Verschleiß oder die Verschmutzung des Motors zu verhindern, könne ihr Vorhandensein nicht rechtfertigen, so die Richter. Die Entscheidung ist eine sehr gute Vorlage für geschädigte Kunden im Dieselskandal, die ihr Recht auf Schadensersatz durchsetzen wollen.

    Auch der BGH stärkt die Verbraucherrechte im Daimler-Dieselskandal

    Am 17. Januar 2021 hat sich der Bundesgerichtshof erstmals zum Thermofenster in Mercedes-Motoren positioniert: Die Äußerungen von Klägern zu Abschalteinrichtungen in Dieselmotoren müssen vor Gericht stärker berücksichtigt werden (Az. VI ZR 433/19). Im konkreten Fall wurde das Argument des Klägers nicht berücksichtigt, dass Daimler im Typgenehmigungsverfahren unzutreffende Angaben über die Arbeitsweise des Abgasrückführungssystems gemacht hat.

    Der Kläger wurde von der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN vertreten, die auf unzutreffende Angaben zur Arbeitsweise des Abgasrückführungssystems im Typgenehmigungsverfahren hingewiesen hatte. Der BGH gab dem Kläger recht. Die Vorinstanz – das OLG Köln – hätte sich intensiver mit weiteren Anhaltspunkten dafür auseinandersetzen müssen, dass Daimler von der Unzulässigkeit dieser Abschaltfunktion wusste.

    Daimler-Dieselskandal: Jetzt mit besten Erfolgsaussichten klagen!

    Weil der BGH einen hinreichenden Anhaltspunkt für ein sittenwidriges und vorsätzliches Verhalten des Herstellers sieht, muss das OLG Köln jetzt dem Verdacht nachgehen, dass Daimler von der Unzulässigkeit der Abschaltfunktion wusste. Mit dieser BGH-Entscheidung und den anderen verbraucherfreundlichen Urteilen oberster Zivilgerichte in Deutschland und der EU können Kläger ihre Ansprüche in weiteren Verfahren gegen Daimler und andere Autohersteller leichter durchsetzen.

    Betroffene sollten ihre Ansprüche auf Schadensersatz gegen Daimler jetzt unbedingt prüfen lassen. Die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN vertritt im Abgasskandal bundesweit über 14.000 Diesel-Fahrer gegen die Autohersteller – darunter mehr als 3.000 Mandanten gegen Daimler. Wir beraten Sie individuell zu Ihren Ansprüchen und unterstützen Sie bei Ihrer Schadensersatzklage gegen die Daimler AG und andere Hersteller. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung. Wir sind gern für Sie da und auch unter der 030 – 200 590 770 und unter info@rueden.de erreichbar.

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    Johannes von Rüden
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    Johannes von Rüden ist Rechtsanwalt und Gründungspartner der Kanzlei VON RUEDEN. Die Verbraucherschutzkanzlei ist auf Verfahren im Abgasskandal spezialisiert. Daneben bearbeitet die Kanzlei vor allem Verfahren aus dem Bank- und Kapitalmarktrecht, dem Verkehrs- und Arbeitsrecht. Sie wird häufig von Medien zitiert. Die mehr als 16 Rechtsanwälte der Kanzlei VON RUEDEN stehen oft als kompetente Ansprechpartner für Medien zur Verfügung. Sie betreibt unter rueden.de/blog einen Newsblog. Johannes von Rüden verfügt über mehr als 10 Jahre Berufserfahrung. Weitere Informationen unter rueden.de
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    Verfasst von Johannes von Rüden
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