Dieselskandal beim EA897
Audi AG haftet einmal mehr für Porsche Macan S mit manipuliertem Sechszylinder-Dieselmotor (FOTO) - Seite 2
nach den Feststellungen des Kraftfahrt-Bundesamtes unzulässigen
Abschalteinrichtung entwickelt und die betroffenen Fahrzeuge mit einer durch
Täuschung des KBA erschlichenen Typgenehmigung zwecks Weiterveräußerung an
Endkunden in den Verkehr gebracht habe.
Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung weist auf den schwachen Versuch der Audi AG
hin, sich aus der Verantwortung zu stehlen. Sie behauptet, es gebe in der
Motorsteuerungssoftware des Fahrzeugs keine Umschaltung zwischen zwei
Betriebsmodi der Abgasrückführung, wie dies bei dem Motortyp EA 189 mit Euro 5
der Fall gewesen sei. Zudem könne alleine aus der Verwendung einer unzulässigen
Abschalteinrichtung nicht auf ein sittenwidriges Handeln geschlossen werden. Das
Fahrzeug entspreche in seinem Abgasverhalten den Vorgaben der Euro 6-Norm und
stimme insbesondere mit der erteilten EG-Typgenehmigung überein. Nach Aufspielen
des vom KBA genehmigten Software-Updates liege keine unzulässige
Abschalteinrichtung mehr vor. "Das reicht natürlich längst nicht aus, um
Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu entgehen!"
Die Baureihe EA897 umfasst V6-Dieselmotoren mit drei Litern Hubraum und wird
seit dem Jahr 2010 in verschiedenen Fahrzeugen des Volkswagen-Konzerns
eingesetzt, wobei er von der Volkswagen-Tochter Audi AG hergestellt und an die
Porsche AG zugeliefert wird. Damit sind vor allem Dieselfahrzeuge der Oberklasse
betroffen. Dazu zählen beispielsweise die höherklassigen Modelle Porsche Cayenne
II und Panamera II sowie Macan, Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 und VW
Amarok, Touareg II und Phaeton. Kurz gesagt: "Dreiliter-Dieselmotoren vom Typ
EA897 sind flächendeckend vom Dieselskandal betroffen und zwar sowohl in der
Abgasnorm Euro 5 als auch in der neueren Norm Euro 6. Damit ist das
landgerichtliche Urteil ein weiteres Beispiel dafür, wie erfolgreich eine
Betrugshaftungsklage geschädigter Verbraucher gegen Autohersteller sein kann",
betont Dieselexperte Dr. Gerrit W. Hartung.
Pressekontakt:
Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Gerrit W. Hartung
Humboldtstraße 63
41061 Mönchengladbach
Telefon: 02161 68456-0
E-Mail: mailto:kanzlei@hartung-rechtsanwaelte.de
Internet: http://www.hartung-rechtsanwaelte.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/135256/4855047
OTS: Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
seit dem Jahr 2010 in verschiedenen Fahrzeugen des Volkswagen-Konzerns
eingesetzt, wobei er von der Volkswagen-Tochter Audi AG hergestellt und an die
Porsche AG zugeliefert wird. Damit sind vor allem Dieselfahrzeuge der Oberklasse
betroffen. Dazu zählen beispielsweise die höherklassigen Modelle Porsche Cayenne
II und Panamera II sowie Macan, Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 und VW
Amarok, Touareg II und Phaeton. Kurz gesagt: "Dreiliter-Dieselmotoren vom Typ
EA897 sind flächendeckend vom Dieselskandal betroffen und zwar sowohl in der
Abgasnorm Euro 5 als auch in der neueren Norm Euro 6. Damit ist das
landgerichtliche Urteil ein weiteres Beispiel dafür, wie erfolgreich eine
Betrugshaftungsklage geschädigter Verbraucher gegen Autohersteller sein kann",
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