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    DGAP-News  140  0 Kommentare RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft: RHÖN-KLINIKUM AG zeigt sich als verlässliches Unternehmen in herausfordernder COVID-19-Pandemie - Seite 2

    Wegen der Pandemie war in vielen Kliniken 2020 die Auslastung deutlich reduziert. Planbare Eingriffe und nicht dringende medizinische Behandlungen mussten aufgeschoben werden, um Betten für COVID-19-Patienten freizuhalten und neue, verschärfte (Hygiene-)Vorgaben umzusetzen. Gleichzeitig stieg der Personal- und Sachbedarf für die umfangreichen Hygieneschutzmaßnahmen massiv an.

    An den fünf Klinikstandorten der Universitätsmedizin sowie der Maximal- und Schwerpunktversorgung wurden viele COVID-19-Patienten oft über mehrere Wochen, sogar Monate, hinweg betreut. Bei allen musste die Sicherstellung der zusätzlichen strengen Schutzmaßnahmen gewährleistet sein, auch wenn nicht alle Patienten intensivmedizinisch betreut werden mussten.

    Im Vergütungssystem der Fallpauschalen war und ist dieser Aufwand nicht berücksichtigt. Die höheren Sach- und Personalkosten werden auch keinesfalls durch coronabezogene Zuschläge aufgefangen. Ebenso wurde nicht berücksichtigt, wenn Kliniken wegen der Isolation von COVID-19-Patienten Stationen nur teilweise auslasten konnten und Behandlungen für Patienten mit anderen Erkrankungen verschieben mussten. "All das führte und führt zu einer erheblichen wirtschaftlichen Belastung unserer Kliniken und gefährdet die Sicherstellung einer adäquaten Patientenversorgung. Auch die Ausgleichszahlungen für freigehaltene Bettenkapazitäten, die mit bürokratischen und sachfremden Hürden versehen sind, decken keinesfalls unsere anfallenden Kosten", so Höftberger.

    Außer Acht gelassen wurden hierbei insbesondere die Bedürfnisse der Universitätskliniken sowie der Maximal- und Schwerpunktversorger, zu denen alle Einrichtungen der RHÖN-KLINIKUM gehören. Hier werden im besonderen Umfang Patienten mit äußerst komplexen Verläufen überregional versorgt.
    "Das Bemessungskriterium der Ausgleichszahlungen erfolgt nach den landkreisbezogenen Inzidenzwerten. Es verkennt den Umfang des korrespondierenden Versorgungsauftrags von Kliniken mit großen, überregionalen Einzugsgebieten und ist ein völlig untaugliches Mittel zur Bemessung", äußerte sich Höftberger.


    Appell an die Bundespolitik: Vollständiger Ausgleich der Erlösausfälle und Planungssicherheit

    Grundsätzlich begrüßen wir das aktuelle Bekenntnis der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten zu einer Erlössicherung der Krankenhäuser für das Gesamtjahr 2021, heben jedoch hervor, dass die Werthaltigkeit dieser Absichtserklärung sich an den Kriterien des Pragmatismus, der Verbindlichkeit und der Umsetzungsgeschwindigkeit bei der tatsächlichen Umsetzung messen lassen muss.

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