Rainer Schorr: „Die Privatwirtschaft leistet einen entscheidenden Beitrag zu Erschließung von Bauland.“
Land ist eine natürliche Ressource, die sich praktisch nicht vermehren, wohl aber weiter verknappen lässt, zum Beispiel indem Städte und Gemeinden nur bestimmte Nutzungen zulassen – und andere eben ausschließen. Um Wohnungsbau zu ermöglichen, ist die Erschließung von Bauland, die sogenannte Landentwicklung, von zentraler Bedeutung, sagt Rainer Schorr, Geschäftsführer der PRS Family Trust GmbH.
Die Nutzung als Bauland beispielsweise wurde in den in Deutschland üblichen Flächennutzungsplänen in der Vergangenheit tendenziell eher eingeschränkt, auch um umweltpolitischen Gesichtspunkten gerecht zu werden und wachsenden Flächenverbrauch und die -versiegelung einzudämmen. Zudem ist es aus Sicht der Kommunen opportun, wenn private Bauherren sich adäquat an der Erweiterung der öffentlichen Infrastruktur beteiligen. Unternehmen, die größere Wohnprojekte entwickeln wollen, werden Auflagen zur Errichtung von Kindertagesstätten, Schulen und zur Nahversorgung der künftigen Bewohner gemacht. Größere Gewerbeansiedlungen sind an den Bau zusätzlicher Wohnungen und von Zufahrtsstraßen gebunden. Diese Wünsche, die Ausweitung der Bürgerbeteiligung bei der Verabschiedung von Bebauungsplänen und die dünne Personaldecke in den Bauämtern, führen mancherorts zu einer Verlängerung der Genehmigungsdauer und damit auch zu einer Verknappung der Baumöglichkeiten.
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„Erst in der jüngeren Vergangenheit gab es Bemühungen, auf der kommunalen Genehmigungsebene Priorisierungsmöglichkeiten für den Immissionsschutz zu schaffen“, sagt Rainer Schorr. Beispielhaft sei die Einführung der Kategorie des Urbanen Gebietes in das deutsche Bauplanungsrecht im Frühjahr 2017. Das Urbane Gebiet soll sowohl dem Wohnen dienen als auch der Unterbringung von Gewerbebetrieben und sozialen und kulturellen Einrichtungen, die die Wohnnutzung nicht wesentlich stören. In Urbanen Gebieten ist daher ein höherer Schalldruckpegel von 63 dB(A) – im Vergleich zu 60 dB(A) in Kern- oder Mischgebieten – zulässig. Ähnliches soll für den ländlichen Raum auch über das derzeit beratene Baulandmobilisierungsgesetz erreicht werden. Laut aktuellem Gesetzentwurf soll die neue Gebietskategorie „Dörfliche Wohngebiete“ in die Baunutzungsverordnung aufgenommen werden. Die neue Gebietskategorie soll dem Wohnen, der Unterbringung von land- und forstwirtschaftlichen Nebenerwerbsstellen, der Unterbringung von nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben sowie der Versorgung der Bewohner des Gebiets mit Handwerksbetrieben dienen. In Dörflichen Wohngebieten soll zudem eine höhere Grundflächenzahl als in reinen oder allgemeinen Wohngebieten zulässig sein.