Schwere rechtliche Bedenken zu Merkels neuem Infektionsschutzgesetz: „schießt über alle Verhältnismäßigkeitsgrenzen hinaus“
Am heutigen Dienstag soll die Änderung des Infektionsschutzgesetzes bereits vom Bundeskabinett beschlossen werden – vorgesehen sind bundesweite Ausgangssperren ab 21 Uhr, Schulschließungen, Schließung des Einzelhandels ab einer bestimmten Inzidenz und eine Ermächtigung der Bundesregierung zur Verhängung weiterer Maßnahmen ohne erneuten Parlamentsbeschluss. Wenn das Vorhaben heute angenommen wird, könnte es wohl bereits in den nächsten Tagen
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Ein Beitrag von Redaktion.