Verwaltungsgericht Arnsberg hebt Ausgangsspere auf
Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat die Ausgangssperren im Märkischen Kreis gekippt. Das Gericht im Nordsauerland kam in seinem Urteil zu dem Ergebnis, dass diese eine „sehr begrenzte Wirkung“ hätten. Weiter führen die Richter aus, Ausgangssperren seien nur zulässig, wenn ohne sie eine wirksame Eindämmung des Infektionsgeschehens „erheblich“ gefährdet wäre. Das allerdings habe der Märkische Kreis in
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Ein Beitrag von Redaktion.