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    Anleihebedingungen  4832
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    Eyemaxx Vorstand: „Stimmen Sie bitte ab“

    Das Immobilienunternehmen Eyemaxx Real Estate strebt eine Änderung der Bedingungen für drei Anleihen an. Im Interview erklärt CEO Dr. Michael Müller die Beweggründe und versichert, dass die Projekte nach Plan verlaufen.

    Herr Dr. Müller, aktuell werden die Anleger von drei Anleihen der Eyemaxx Real Estate AG aufgefordert, einer Änderung der Anleihebedingungen zuzustimmen. Bevor wir uns das genauer anschauen, können Sie uns erläutern, wie es zu dieser Notwenigkeit kam?

    Dr. Müller: Ganz kurz: Corona und bilanzielle Wertansätze – operativ hingegen geht es aufwärts. Die Langfassung: Die vergangenen Monate der Pandemie waren für Immobilienunternehmen und somit auch für Eyemaxx AG nicht einfach. Wir bilanzieren nach IFRS. Bei diesem Rechnungslegungsstandard sind Wirtschaftsprüfer und Gutachter dazu angehalten, Wertänderungen bei Projekten nach aktuellem Kenntnisstand durchzuführen. Im Bilanzerstellungszeitraum hat sich die Lage um die Corona-Pandemie noch einmal deutlich verschärft.

    Entsprechend musste es zu weiteren negativen Anpassungen bei den Projektbewertungen kommen. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob die Wertminderung nur temporär ist, wie man es während der Pandemie annehmen könnte. Davon betroffen sind gewerbliche Projektentwicklungen. Vor allem im Hotelbereich, der aktuell besonders von der Pandemie betroffen ist. Ohne diese nicht liquiditätswirksamen Wertanpassungen hätte Eyemaxx im zweiten Halbjahr 2019/2020, wie ursprünglich erwartet, operativ schwarze Zahlen geschrieben.

    Aber Hotelprojekte dürften aktuell tatsächlich problematisch sein?

    Dr. Müller: Grundsätzlich mag das temporär stimmen. Bei uns reden wir aber zum Beispiel über noch fertig zu stellende Projekte, die schon an bonitätsstarke Betreiber mit 20-Jahres-Pachtvertrag ab Eröffnung fix vermietet wurden. Hier nun zu unterstellen, diese Hotelentwicklungen seien plötzlich für Eyemaxx weniger wert, ist nur schwer nachvollziehbar.

    Was genau bedeutet das für Sie als Anleiheemittent und ihre Anleger?

    Dr. Müller: Wir haben in unseren Anleihebedingungen als sogenannte Covenants festgeschrieben, dass bestimmte Mindesteigenkapitalquoten nicht unterschritten werden dürfen, beziehungsweise dann ein Kündigungsrecht für die Gläubiger besteht. Unser Eigenkapital wird aber natürlich durch die bilanziellen Wertansätze von Projekten kurzfristig in dieser Krise beeinflusst. Diesen Schwankungen wollen wir uns zum Schutz des Unternehmens und der Gläubiger nicht länger aussetzen. Deshalb die geplante Anpassung der Anleihebedingungen.

    Wir bitten die Gläubiger der Unternehmensanleihen 2018/2023 und 2019/2024 der Absenkung der Einhaltung der Mindesteigenkapitalquote im Konzern auf 15 % zu zustimmen. Bei der Anleihe 2020/2025 soll die Mindesteigenkapitalquote im Konzern unverändert bei 15 % liegen. Darüber hinaus soll bei fehlender Einhaltung der Mindesteigenkapitalquote im Konzern von 15 % und bei fehlender Wiederaufholung dieser Quote innerhalb einer Frist von 12 Monaten eine zusätzliche Verzinsung von 0,5 % p.a. gezahlt werden. Fällt die Eigenkapitalquote im Konzern unter 10 %, soll die Gesellschaft nach den Gegenanträgen zur unverzüglichen Bestellung eines gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger nach § 7 SchVG verpflichtet werden.

    Außerdem soll der Beschluss gefasst werden, dass die Gläubiger auf etwaige bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Beschlussfassung dieses Tagesordnungspunktes eingetretene Kündigungsrechte wegen einer möglichen Verletzung der Mindesteigenkapitalquote verzichten. Abgesehen von diesen Anpassungen bleiben alle Anleihebedingungen komplett bestehen.

    Das ist ja nun der zweite Anlauf für diese Anpassung. Eine erste Abstimmung blieb erfolglos. Warum das denn?

    Dr. Müller: Bei der ersten Abstimmung ohne Versammlung vom 6. April bis 8. April 2021 haben wir das jeweils notwendige Teilnahmequorum von 50 % nicht erreicht. Es haben schlicht zu wenig Gläubiger teilgenommen. Das ist aber gar nicht so ungewöhnlich, denn diese Hürde von 50 % ist wirklich sehr hoch.

    Und wie geht es jetzt weiter?

    Dr. Müller: Am 29. April findet nun in München eine Gläubigerversammlung mit Präsenz statt. Hier liegen nun veränderte Bedingungen vor, die den Beschluss zur Justierung der Anleihebedingungen unserer drei Eyemaxx-Bonds einfacher machen. Jetzt liegt die notwendige Schwelle der Teilnahme nur noch bei 25 %, sie wurde also halbiert. Die benötigte Zustimmung liegt bei 75 % des teilnehmenden Kapitals.

    Sie klingen optimistisch diese zu erreichen. Wie kommt das?

    Dr. Müller: Das bin ich auch. Wenn die Anleger mitziehen und noch weitere ihrer Stimmrechte wahrnehmen. Die Teilnahmequoten bei der ersten Abstimmung waren nämlich gar nicht so schlecht. Bei der Anleihe 2018/2023 lag das Quorum bei der ersten Abstimmung bei 25,89 %. Für die Anleihe 2019/2024 lag die Zustimmung bei 20,24 % und für die Anleihe 2020/2025 sogar bei 39,38 %. In zwei von drei Fällen, hätten wir das nun reduzierte Quorum erreicht. Und wir sind seitdem in sehr intensivem Dialog mit den Investoren.

    Das Quorum zu erreichen ist eine Sache, aber wie sieht es bei der Zustimmung zur Änderung der Anlagebedingungen aus?

    Dr. Müller: Tatsächlich ist das Quorum die große Hürde. Deshalb meine Bitte an die Anleger: Stimmen Sie bitte ab! Bei der ersten Abstimmung haben wir bereits eine sehr hohe Zustimmung zur geplanten Änderung gesehen. Unsere Anleger sind also bereit den Weg mitzugehen. Es hängt primär an der Teilnehmerzahl bei der anstehenden Abstimmung.

    Muss ein Anleger jetzt tatsächlich nach München zu einer Präsenzveranstaltung um abzustimmen oder geht das auch anders?

    Dr. Müller: Das muss man natürlich nicht. Jeder Anleger kann eine Vollmacht erteilen. Das ist relativ einfach und ein geübtes Verfahren. Wie das geht haben wir in einer Art Anleitung zusammengefasst. Zusammen mit den nötigen Unterlagen finden die Investoren diese auf unserer Homepage. Eigentlich sollen alle Anleihehalter von Ihrer Bank informiert worden sein, aber leider klappt das nicht immer. Auch stellen einige Banken ihren Kunden die Teilnahme über einen Bevollmächtigen in Rechnung. Gegen den entsprechenden Nachweis übernehmen wir gerne bis zu einer Höhe von 50 Euro diese Kosten.

    Abgesehen von der Anleihe: Wie läuft denn gerade das operative Geschäft?

    Dr. Müller: Die Projektpipeline der Eyemaxx ist mit 1,2 Mrd. Euro gut gefüllt. In Bonn und Berlin laufen unsere Projekte nach Plan. Wir werden pünktlich nach Fertigstellung die Objekte „Sonnenhöfe“ und „The Cubes“ an die neuen Besitzer übergeben.

    Darüber hinaus haben wir eine Kapitalerhöhung erfolgreich platzieren können und werden diese neuen Mittelzuflüsse in weiteres Wachstum investieren. Sie sehen, einer positiven Unternehmensentwicklung steht nichts im Wege. Wir planen das laufende Geschäftsjahr positiv abzuschließen.

     




    Verfasst von IR-News
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