AMADEUS Group
Homeoffice-Pauschale kann zukünftiges Wohnen verändern
Limburg (ots) - Die Auswirkungen von Corona sind besonders deutlich im privaten
Wohnraum spürbar: Die eigenen vier Wände sind nicht mehr nur Wohnung, sondern
auch Arbeitsplatz. Die Homeoffice-Pauschale kommt diesen neuen Ansprüchen
entgegen, ist damit aber ebenfalls ein entscheidender Marker für zukünftige
Wohntrends und Entwicklungen im Immobiliensektor.
Ebenso wie in anderen Bereichen wirkt die Corona-Pandemie auch in Hinblick auf
das zukünftige Wohnen als Beschleuniger von Trends. Aufgrund der
Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Infektionsgefahr mit Covid-19 hat das
Arbeiten im Homeoffice eine enorme Bedeutung gewonnen. Und es ist absehbar, dass
die Arbeit von zuhause aus in Zukunft von Arbeitnehmern vermehrt in Anspruch
genommen wird. Laut einer Erhebung des Bayerischen Forschungsinstituts für
Digitale Transformation möchten sieben von zehn Deutschen auch nach Corona
häufiger im Homeoffice arbeiten. Der Gesetzgeber unterstützt diese Entwicklung
mit einer Steuererleichterung und ermöglicht es nun auch Arbeitnehmern, die über
kein eigenes Arbeitszimmer verfügen, Werbungskosten für das Arbeiten zu Hause
anzusetzen.
Wohnraum spürbar: Die eigenen vier Wände sind nicht mehr nur Wohnung, sondern
auch Arbeitsplatz. Die Homeoffice-Pauschale kommt diesen neuen Ansprüchen
entgegen, ist damit aber ebenfalls ein entscheidender Marker für zukünftige
Wohntrends und Entwicklungen im Immobiliensektor.
Ebenso wie in anderen Bereichen wirkt die Corona-Pandemie auch in Hinblick auf
das zukünftige Wohnen als Beschleuniger von Trends. Aufgrund der
Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Infektionsgefahr mit Covid-19 hat das
Arbeiten im Homeoffice eine enorme Bedeutung gewonnen. Und es ist absehbar, dass
die Arbeit von zuhause aus in Zukunft von Arbeitnehmern vermehrt in Anspruch
genommen wird. Laut einer Erhebung des Bayerischen Forschungsinstituts für
Digitale Transformation möchten sieben von zehn Deutschen auch nach Corona
häufiger im Homeoffice arbeiten. Der Gesetzgeber unterstützt diese Entwicklung
mit einer Steuererleichterung und ermöglicht es nun auch Arbeitnehmern, die über
kein eigenes Arbeitszimmer verfügen, Werbungskosten für das Arbeiten zu Hause
anzusetzen.
Homeoffice-Pauschale bietet Steuererleichterung für das Arbeiten zuhause
Mit der Neuregelung im Jahressteuergesetz 2020 dürfen Arbeitnehmer fünf Euro pro
Tag, allerdings maximal 600 Euro im Jahr, von der Steuer absetzen, wenn sie in
der Wohnung eine Arbeitsecke haben. Bisher konnten Werbungskosten nur abgezogen
werden, wenn in der Wohnung ein Raum für berufliche Zwecke genutzt wurde. Damit
beteiligt sich das Finanzamt an bis zu 120 Tagen im Jahr an den zu Hause
anfallenden Mehrkosten durch Heizung, Strom und Wasser. Die Homeoffice-Pauschale
gilt für 2020 und 2021, kann ebenso von Selbständigen geltend gemacht und auch
dann angesetzt werden, wenn ein Arbeitszimmer vorhanden ist, die Kosten geringer
als 600 Euro sind oder die Arbeitnehmer dafür keine Belege sammeln wollen.
Allerdings gilt die Pauschale nur für tatsächlich im Homeoffice verbrachte Tage
und wird nicht zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag, der 1000 Euro im Jahr beträgt,
hinzugerechnet.
Veränderte Ansprüche an Wohnraum und Immobilien durch Homeoffice
Die Homeoffice-Pauschale ist ein Beispiel dafür, dass sich der Lebensschwerpunkt
im Zuge der Corona-Pandemie verstärkt auf das Zuhause verlagert hat. Diese
Entwicklung wird auch das zukünftige Wohnen bestimmen und sich Experten zufolge
auf Stadtplanung, Verkehrskonzepte, Bauwirtschaft, Architektur, Immobilienmarkt
und Kommunen auswirken. Durch die Arbeit im Homeoffice steigt das Bedürfnis nach
Mit der Neuregelung im Jahressteuergesetz 2020 dürfen Arbeitnehmer fünf Euro pro
Tag, allerdings maximal 600 Euro im Jahr, von der Steuer absetzen, wenn sie in
der Wohnung eine Arbeitsecke haben. Bisher konnten Werbungskosten nur abgezogen
werden, wenn in der Wohnung ein Raum für berufliche Zwecke genutzt wurde. Damit
beteiligt sich das Finanzamt an bis zu 120 Tagen im Jahr an den zu Hause
anfallenden Mehrkosten durch Heizung, Strom und Wasser. Die Homeoffice-Pauschale
gilt für 2020 und 2021, kann ebenso von Selbständigen geltend gemacht und auch
dann angesetzt werden, wenn ein Arbeitszimmer vorhanden ist, die Kosten geringer
als 600 Euro sind oder die Arbeitnehmer dafür keine Belege sammeln wollen.
Allerdings gilt die Pauschale nur für tatsächlich im Homeoffice verbrachte Tage
und wird nicht zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag, der 1000 Euro im Jahr beträgt,
hinzugerechnet.
Veränderte Ansprüche an Wohnraum und Immobilien durch Homeoffice
Die Homeoffice-Pauschale ist ein Beispiel dafür, dass sich der Lebensschwerpunkt
im Zuge der Corona-Pandemie verstärkt auf das Zuhause verlagert hat. Diese
Entwicklung wird auch das zukünftige Wohnen bestimmen und sich Experten zufolge
auf Stadtplanung, Verkehrskonzepte, Bauwirtschaft, Architektur, Immobilienmarkt
und Kommunen auswirken. Durch die Arbeit im Homeoffice steigt das Bedürfnis nach