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    DGAP-News: 123fahrschule SE / Schlagwort(e): Rechtssache
    123fahrschule SE: Beschluss der Verkehrsministerkonferenz zur Online-Theorie

    29.04.2021 / 13:31
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    Beschluss der Verkehrsministerkonferenz zur Online-Theorie

    Die 123fahrschule SE (ISIN: DE000A2P4HL9, Freiverkehr Börse Düsseldorf: LTQ) vermeldet positive Neuigkeiten für die dauerhafte Anerkennung von Online-Theorie und E-Learning für die Führerscheinausbildung. 

    Vor mehr als einem Jahr wurde die Durchführung des Theorieunterrichts durch digitale Verfahren, wie zum Beispiel einer Videokonferenz, durch das Verkehrsministeriums NRW für vorübergehend zulässig erklärt. Damit hat Deutschland, als eines der letzten europäischen Länder und dies auch nur temporär, den Theorieunterricht für Fahrschulen digitalisiert und online abgebildet.

    Vom 15.04.2021 bis zum 16.04.2021 hat eine Sitzung der Verkehrsministerkonferenz (https://www.verkehrsministerkonferenz.de/) stattgefunden und sich erneut mit dem Thema beschäftigt. Laut Beschlussprotokoll haben sich die Länder darauf verständigt, die aktuell gültigen Covid-19 basierten Ausnahmegenehmigungen fortzuschreiben, bis es zu einer dauerhaften Gesetzesänderung zur Realisierung der Online-Theorie kommt.

    Die 123fahrschule begrüßt die kunden- und innovationsfreundliche Haltung des BMVI und der Bundesländer zu dem Thema und sieht hierin einen ersten guten Schritt, die Führerscheinausbildung in Deutschland zu modernisieren. Das Unternehmen geht davon aus, dass die dauerhafte Genehmigung der Online-Theorie einen zusätzlichen positiven Effekt auf das weitere Wachstum der 123fahrschule haben wird.


    29.04.2021 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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    Sprache: Deutsch
    Unternehmen: 123fahrschule SE
    Klopstockstr. 1
    50968 Köln
    Deutschland
    Telefon: 0221-177357-0
    E-Mail: info@123fahrschule.de
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    ISIN: DE000A2P4HL9
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    1190666  29.04.2021 

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