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    ROUNDUP  139  0 Kommentare Bundestag soll Verbot unfairer Lebensmittel-Praktiken beschließen

    BERLIN (dpa-AFX) - Landwirte und andere Lebensmittel-Lieferanten sollen besser davor geschützt werden, dass sie große Handelsketten unter Druck setzen. Darauf zielen Gesetzespläne von Agrarministerin Julia Klöckner (CDU), die der Bundestag am Donnerstag (19.20) beschließen soll. Damit sollen viele umstrittene Praktiken verboten werden, etwa plötzliches Stornieren bestellter leicht verderblicher Lebensmittel oder einseitige Änderungen von Liefer- und Zahlungsbedingungen.

    Klöckner sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Wir stärken die Verhandlungsposition kleiner Erzeuger und Lieferanten gegenüber dem Handel." Dabei gehe es um bessere Erlöse und mehr Augenhöhe. Denn gerade Landwirte kämpften einen ungleichen Kampf "David gegen Goliath". Lieferanten sei häufig nichts anderes übrig geblieben, als unfaire Bedingungen zu akzeptieren, wollten sie nicht ausgelistet werden. Das werde mit dem Gesetz ein Ende haben. "Es muss gelten, was eigentlich die selbstverständlichen Leitlinien des ehrbaren Kaufmanns sind", sagte Klöckner. Den Plänen muss auch der Bundesrat zustimmen.

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    DIE GEPLANTEN VERBOTE: Untersagt werden soll zum Beispiel, dass verderbliche Produkte später als 30 Tage nach der Lieferung bezahlt werden oder dass Händler von Lieferanten Geld fürs Lagern verlangen. Es soll unzulässig sein, Liefervereinbarungen nicht schriftlich zu bestätigen, obwohl Lieferanten es wünschen. Tabu ist demnach künftig auch, mit "Vergeltungsmaßnahmen kommerzieller Art" zu drohen, wenn Lieferanten von vertraglichen oder gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Bei Verstößen sollen Geldbußen bis zu 500 000 Euro drohen.

    DIE KRÄFTEVERHÄLTNISSE: Hintergrund ist die generelle Lage auf dem Lebensmittelmarkt. Den vielen, teils kleineren Lieferanten steht ein stark konzentrierter Handel gegenüber. "Es besteht ein eklatantes Marktungleichgewicht", sagte Klöckner - die vier großen Handelsketten verfügten über mehr als 85 Prozent Marktanteil. Dies habe dazu geführt, dass Praktiken zum Standard geworden seien, die Erzeuger benachteiligten, argumentierte das Ministerium.

    DIE ERNÄHRUNGSBRANCHE: Der Bauernverband begrüßte die Pläne, die die Position der Landwirte in der Lieferkette stärkten. Es gehe in die richtige Richtung, dass auch größere, von Landwirten getragene Vermarktungs- und Verarbeitungsbetriebe in den Schutz einbezogen werden sollten, sagte Generalsekretär Bernhard Krüsken der dpa. Die Bundesvereinigung der Ernährungsindustrie sprach von einem dringend erforderlichen Schritt, dem weitere folgen müssten. Die Konzentration im Lebensmitteleinzelhandel gehe weiter. Und es gebe Beschwerden etwa über unberechtigte Rechnungskürzungen im großen Stil.

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    DER HANDEL: Mit dem Gesetz soll eine EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden - einige Punkte gehen aber darüber hinaus. Der Handelsverband Deutschland (HDE) warnte zuletzt noch einmal scharf davor, damit auch große Lebensmittelkonzerne in Verhandlungen mit den Supermärkten zu beschützen. Das verhindere den Wettbewerb um günstige Preise, was auch bei den Kunden ankommen würde. Denn Händler würden dann häufig zu höheren Preisen einkaufen müssen. Und das habe tendenziell preiserhöhende Wirkung für die Produkte in den Regalen./sam/DP/zb




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