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    DGAP-News: LION E-Mobility AG / Schlagwort(e): Jahresbericht/Sonstiges
    LION E-Mobility AG: Information der LION E-Mobility AG

    14.05.2021 / 07:40
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


    PRESSEMITTEILUNG

    Information der LION E-Mobility AG

    Baar (CH), Garching bei München - Die LION Smart GmbH, eine 100%ige Tochtergesellschaft der LION E-Mobility AG, hat im Rahmen der freiwilligen Jahresabschlussprüfung durch die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) zum 31. Dezember 2020, zur Kenntnis genommen, dass - im Zusammenhang mit der sogenannten Prinzipal-Agent-Beurteilung - beide Parteien zu einer -unterschiedlichen Auslegung des Ausweises der Umsatzerlöse gekommen sind.

    LION Smart GmbH sieht sich im Segment des Integrated - Business, bei dem die vom Kunden bereitgestellten Fahrzeuge vollumfänglich elektrifiziert werden, in der Stellung eines Prinzipals und Entrepreneurs. Neben den umfangreichen Entwicklungsleistungen umfasst dies die allumfängliche Betreuung des jeweiligen Kunden sowie die Umsetzung der Elektrifizierung durch BMW i3 Batterien. LION Smart ist weiter der Überzeugung, dass die Entwicklungsleistungen und der Verkauf von BMW i3 Batterien einheitlich zu betrachten sind und nicht separat zu bilanzieren ist.

    Bei der rechtlichen Strukturierung wurde bei den Verträgen des Geschäftsjahres 2020 sichergestellt, dass keine zusätzlichen Risiken beim Übergang der Batterien an den Kunden von der LION Smart übernommen werden. Die Risiken obliegen dem jeweiligen Kunden, der für die Logistik und die Abholung der Batterien selbstständig verantwortlich ist.

    KPMG ist der Auffassung, dass LION Smart GmbH nicht über eine ausreichende Kontrolle der Batterien verfügt, bevor sie in das Eigentum und die wirtschaftliche Verfügungsmacht des Kunden übergeht. Insofern behandelt sie die LION Smart GmbH bei der Lieferung der Batterien als Agent mit der Konsequenz, dass nur die Marge (Verkaufspreis - Einkaufpreis) aus diesem Geschäft als Umsatz ausgewiesen werden darf. Insgesamt sind nach Auffassung von KPMG die Umsatzerlöse von 17,3 Mio. Euro um 11,8 Mio. Euro zu kürzen und somit nur Umsatzerlöse von 5,5 Mio. Euro auszuweisen. Gleichzeitig sind die Materialaufwendungen um 11,8 Mio. Euro zu kürzen und mit 2.2 Mio. Euro auszuweisen.

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