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     141  0 Kommentare Karlsruhe äußert sich am Dienstag zur Einhaltung des EZB-Urteils

    KARLSRUHE (dpa-AFX) - Das Bundesverfassungsgericht äußert sich am Dienstagvormittag dazu, ob sein umstrittenes Urteil zu den Staatsanleihenkäufen der Europäischen Zentralbank (EZB) ordnungsgemäß umgesetzt wurde. Die Karlsruher Richter veröffentlichen um 9.30 Uhr ihre Entscheidung über zwei Anträge auf Erlass einer sogenannten Vollstreckungsanordnung, die der ehemalige CSU-Politiker Peter Gauweiler sowie eine Klägergruppe um den früheren AfD-Chef Bernd Lucke eingereicht haben. Das kündigte das Gericht am Montag auf seiner Internetseite an. (Az. 2 BvR 1651/15 u.a.)

    Der Zweite Senat hatte im Mai vergangenen Jahres mehreren Klagen gegen das 2015 gestartete Kaufprogramm PSPP zur Ankurbelung von Inflation und Konjunktur überwiegend stattgegeben. Die Notenbank überspanne damit ihr Mandat für die Geldpolitik. Die Richterinnen und Richter verpflichteten damals Bundesregierung und Bundestag, für eine weitere Beteiligung der Bundesbank darauf hinzuwirken, dass die EZB nachträglich prüft, ob die milliardenschweren Käufe verhältnismäßig sind. Dafür bekamen sie drei Monate Zeit. Am Ende gab es von beiden Seiten grünes Licht: Die Vorgaben des Urteils seien umgesetzt.

    Gauweiler und Lucke sehen das anders. Mit ihren Anträgen in Karlsruhe haben sie eine Überprüfung durch das Gericht erzwungen. Dass die Richter das von sich aus tun, ist generell nicht vorgesehen.

    Seit dem Urteil hat sich die Besetzung des Senats geändert. Anstelle des ehemaligen Gerichtspräsidenten Andreas Voßkuhle hat inzwischen die jetzige Vizepräsidentin Doris König den Vorsitz übernommen. Neu ist auch die Richterin Astrid Wallrabenstein. Sie wurde allerdings nach einem Ablehnungsgesuch Gauweilers wegen früherer Äußerungen in einem Zeitungsbericht von dem Verfahren ausgeschlossen. Als Vertretung wurde jemand aus dem Ersten Senat per Los bestimmt.

    Das Verfahren birgt deshalb so viel Sprengstoff, weil sich Karlsruhe mit seinem Urteil offen gegen den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gestellt hatte. Die EU-Kommission prüft deshalb noch, ob sie ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleitet./sem/DP/jha






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