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    Bitcoin, Ethereum & Co  1109  0 Kommentare Steuerfalle Kryptowährung (FOTO)

    Neustadt a. d. W. (ots) - Kryptowährungen wie Bitcoin, Ether oder Ripple galten
    lange Zeit als Nischenphänomen, inzwischen sind sie auch für Privatanleger
    interessant. Aber Achtung: Nicht nur der Handel, auch Tausch oder Einkauf mit
    Kryptowährung kann steuerlich relevant sein. Worauf Privatanleger noch achten
    sollten und was Haltefrist, Fifo-Methode oder Verluste verrechnen im
    Zusammenhang mit Kryptowährung und Steuern bedeuten, das erklärt der
    Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH).

    Klassische Anlageformen: Die Bank kümmert sich um die Abgeltungssteuer

    Privatanleger mit Aktien, Fondsanteilen und anderen regulierten Anlageprodukten
    im Depot kommen in der Regel kaum noch mit dem Finanzamt in Berührung: Die
    Banken verrechnen gegebenenfalls Gewinne mit Verlusten und führen für sie die
    Abgeltungssteuer ab.

    Anders ist das bei Kryptowährungen. Die Bundesanstalt für
    Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, hat Bitcoins & Co. als
    Rechnungseinheiten eingestuft. Kryptowährungen sind somit zwar kein gesetzliches
    Zahlungsmittel, Geldbestände in virtuellen Währungen werden rechtlich somit
    weder als (Fremd-)Währung noch als Kapitalanlage behandelt. Dafür aber als
    sogenannte sonstige Wirtschaftsgüter. Und das bedeutet: Gewinne und Verluste aus
    Kryptowährungen können für die Steuererklärung relevant sein.

    Anlageform Kryptowährung: Privatanleger müssen sich selbst kümmern

    Wer als Privatanleger beispielsweise Bitcoins innerhalb einer Jahresfrist mit
    Gewinn verkauft, erzielt damit Spekulationsgewinne, die dem regulären
    Einkommensteuersatz unterliegen. Für das Finanzamt macht es dabei keinen
    Unterschied, wie dieser Gewinn entsteht. Heißt: Wer mit Kryptowährung handelt,
    sie in echte Währung umtauscht oder damit einkauft - was bei einigen
    Einzelhändlern bereits möglich ist -, der muss seine Gewinne unter Umständen in
    der Steuererklärung angeben.

    Entscheidend für die Frage, ob und wie hoch die Veräußerungsgewinne besteuert
    werden, ist das Datum der Anschaffung der digitalen Währung. Dafür gibt es zwei
    Szenarien:

    1. Haltefrist von mehr als einem Jahr: steuerfrei

    Für Privatanleger, die Bitcoin & Co. vor mehr als einem Jahr gekauft haben, ist
    die Sache einfach: Ihre Veräußerungsgewinne bleiben steuerfrei. Eine
    Einschränkung gibt es allerdings: Erzielen sie mit der Kryptowährung Zinsen,
    wird nicht nur die Abgeltungssteuer für die Zinsen fällig, sondern es erhöht
    sich auch die sogenannte Spekulationsfrist von einem Jahr auf zehn Jahre.

    Übrigens: Das Bundesfinanzministerium hat den Entwurf eines Schreibens zur
    Besteuerung von Kryptowährungen veröffentlicht, der erstmals auch zur
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