Deutsche Umwelthilfe
Klimaklagen gegen BMW und Mercedes-Benz erhoben
Berlin (ots) -
- Klageschriften bei den Landgerichten in München und Stuttgart am Montagabend
eingereicht
- Beide Autokonzerne hatten zuvor abgelehnt, sich zu einer drastischen
Reduzierung der CO2-Emissionen ihrer Fahrzeuge ab sofort und einem
Verbrenner-Ausstieg ab 2030 zu verpflichten
- DUH-Bundesgeschäftsführer Resch: "BMW und Mercedes-Benz verstoßen durch ihre
besonders klimaschädlichen Fahrzeugflotte und vielen SUV-Stadtpanzer gegen das
'Grundrecht auf Klimaschutz'. Wir werden ein Ende von Diesel- und Benzin-Pkw
ab 2030 auf dem Klageweg durchsetzen."
Die Geschäftsführenden der Deutschen Umwelthilfe (DUH) haben am Montag, den 20.
September erstmals Klimaklagen gegen deutsche Unternehmen erhoben. Sie richten
sich gegen die beiden Autokonzerne BMW und Mercedes-Benz. Die Klageschriften
wurden bei den zuständigen Landgerichten in München und Stuttgart eingereicht.
Die Umweltschützer fordern darin von BMW und Mercedes den klimagerechten Umbau
ihrer Unternehmen insbesondere durch eine drastische Reduzierung der
CO2-Emissionen ihrer Fahrzeuge im Einklang mit den verbindlichen Regelungen des
Pariser Klimaschutzabkommens und des deutschen Klimaschutzgesetzes. BMW und
Mercedes-Benz sollen dazu unter anderem bis zum Jahr 2030 den Verkauf
klimaschädlicher Verbrenner-Pkw stoppen. Klägerinnen und Kläger in den
Zivilprozessen sind die Geschäftsführenden der DUH Barbara Metz, Sascha
Müller-Kraenner und Jürgen Resch. Es sind die ersten Verfahren gegen deutsche
Unternehmen, die auf dem wegweisenden Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts
im Frühjahr basieren.
"Das Urteil der Verfassungsrichter bedeutet, dass wir ein Grundrecht auf
Klimaschutz haben. Und dieses Grundrecht muss nicht nur der Staat achten, daran
müssen sich auch große Konzerne halten, die für den Ausstoß von mehr CO2
verantwortlich sind als ganze Industriestaaten. Das fordern wir jetzt vor
Gericht ein" , sagt Rechtsanwalt Remo Klinger, der die Klage vertritt.
Die Umweltschützer hatten den Autokonzernen zunächst am 2. September 2021
Anspruchsschreiben zugestellt. Danach sollten sich die Unternehmen bis zum 20.
September 2021 zu ausreichendem Klimaschutz und dem Aus für Verbrennungsmotoren
bis 2030 verpflichten. So wären sie einem Prozess entgangen. Dies lehnten BMW
und Mercedes jedoch am gestrigen Tag ab. Daraufhin erfolgt nun der Gang vor die
Gerichte
"Es überrascht nicht, dass sich BMW und Mercedes, die durch besonders große und
spritdurstige Limousinen und SUV-Stadtpanzer auffallen, einer verbindlichen
Erklärung zur Einhaltung der Pariser Klimaziele und einem Verbrenner-Ausstieg
- Klageschriften bei den Landgerichten in München und Stuttgart am Montagabend
eingereicht
- Beide Autokonzerne hatten zuvor abgelehnt, sich zu einer drastischen
Reduzierung der CO2-Emissionen ihrer Fahrzeuge ab sofort und einem
Verbrenner-Ausstieg ab 2030 zu verpflichten
- DUH-Bundesgeschäftsführer Resch: "BMW und Mercedes-Benz verstoßen durch ihre
besonders klimaschädlichen Fahrzeugflotte und vielen SUV-Stadtpanzer gegen das
'Grundrecht auf Klimaschutz'. Wir werden ein Ende von Diesel- und Benzin-Pkw
ab 2030 auf dem Klageweg durchsetzen."
Die Geschäftsführenden der Deutschen Umwelthilfe (DUH) haben am Montag, den 20.
September erstmals Klimaklagen gegen deutsche Unternehmen erhoben. Sie richten
sich gegen die beiden Autokonzerne BMW und Mercedes-Benz. Die Klageschriften
wurden bei den zuständigen Landgerichten in München und Stuttgart eingereicht.
Die Umweltschützer fordern darin von BMW und Mercedes den klimagerechten Umbau
ihrer Unternehmen insbesondere durch eine drastische Reduzierung der
CO2-Emissionen ihrer Fahrzeuge im Einklang mit den verbindlichen Regelungen des
Pariser Klimaschutzabkommens und des deutschen Klimaschutzgesetzes. BMW und
Mercedes-Benz sollen dazu unter anderem bis zum Jahr 2030 den Verkauf
klimaschädlicher Verbrenner-Pkw stoppen. Klägerinnen und Kläger in den
Zivilprozessen sind die Geschäftsführenden der DUH Barbara Metz, Sascha
Müller-Kraenner und Jürgen Resch. Es sind die ersten Verfahren gegen deutsche
Unternehmen, die auf dem wegweisenden Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts
im Frühjahr basieren.
"Das Urteil der Verfassungsrichter bedeutet, dass wir ein Grundrecht auf
Klimaschutz haben. Und dieses Grundrecht muss nicht nur der Staat achten, daran
müssen sich auch große Konzerne halten, die für den Ausstoß von mehr CO2
verantwortlich sind als ganze Industriestaaten. Das fordern wir jetzt vor
Gericht ein" , sagt Rechtsanwalt Remo Klinger, der die Klage vertritt.
Die Umweltschützer hatten den Autokonzernen zunächst am 2. September 2021
Anspruchsschreiben zugestellt. Danach sollten sich die Unternehmen bis zum 20.
September 2021 zu ausreichendem Klimaschutz und dem Aus für Verbrennungsmotoren
bis 2030 verpflichten. So wären sie einem Prozess entgangen. Dies lehnten BMW
und Mercedes jedoch am gestrigen Tag ab. Daraufhin erfolgt nun der Gang vor die
Gerichte
"Es überrascht nicht, dass sich BMW und Mercedes, die durch besonders große und
spritdurstige Limousinen und SUV-Stadtpanzer auffallen, einer verbindlichen
Erklärung zur Einhaltung der Pariser Klimaziele und einem Verbrenner-Ausstieg
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