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    DGAP-Ad-hoc: Compleo Charging Solutions AG / Schlagwort(e): Firmenübernahme
    Compleo Charging Solutions AG erwirbt innogy eMobility Solutions GmbH

    26.10.2021 / 17:39 CET/CEST
    Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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    Offenlegung von Insider-Informationen nach Artikel 17 Abs. (1) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch in der geänderten Fassung (Marktmissbrauchsverordnung - MAR)

    Compleo Charging Solutions AG erwirbt innogy eMobility Solutions GmbH

    Dortmund, den 26. Oktober 2021 - Die Compleo Charging Solutions AG ("Compleo"), ein Anbieter von Ladelösungen für Elektrofahrzeuge, hat heute mit der E.ON-Tochter innogy SE ("Verkäuferin") eine Vereinbarung über den Erwerb von 100% der Anteile an der innogy eMobility Solutions GmbH ("ieMS") unterzeichnet.

    Mit der Vereinbarung übernimmt Compleo die europäischen Aktivitäten der ieMS. Von der Vereinbarung ausgeschlossen sind sowohl das bei der E.ON SE verbleibende Ladebetreiber- und Ladelösungsgeschäft als auch die US-Tochtergesellschaften der ieMS.

    Im Geschäftsjahr 2020 erwirtschafteten die erworbenen Geschäftsbereiche einen Umsatz von ca. 35 Mio. Euro bei einem Jahresverlust in Höhe von 53 Mio. Euro. Aufgrund bereits identifizierter, weitläufiger Optimierungsmaßnahmen und einem erwarteten starken Marktwachstum, geht Compleo bei ieMS in Zukunft von einem weiteren Umsatzwachstum und einer deutlichen Ergebnisverbesserung aus.

    Der Vollzug (Closing) der Transaktion soll zum Jahreswechsel 2021/2022 erfolgen. Der vorläufige Barkaufpreis für die ieMS- Anteile beträgt 43 Mio. Euro und kann sich durch erfolgsabhängige Komponenten (Earn-Out), die in zwei Teilbeträgen zu zahlen und abhängig vom Erreichen definierter Umsatzziele in den Jahren 2022 und 2023 sind, um insgesamt 16 Mio. Euro erhöhen. Zusätzlich erfolgt durch die Ausgabe von 200.000 neuer Compleo-Aktien im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals eine Zahlung in Aktien. Die Verkäuferin hat einer Lock-up-Vereinbarung hinsichtlich der im Rahmen der Sachkapitalerhöhung auszugebenden Compleo-Aktien mit einer Dauer von neun Monaten ab Vollzug der Transaktion zugestimmt.

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