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    KFM-Sondertelegramm zu Eyemaxx  184  0 Kommentare „Lückenlose Aufklärung“ – „Keine Sanierung nach österreichischem Recht“ – „Prüfung von Management-Handlungen“ – „Kurzfristige Gläubigerversammlung“ - Seite 2

    Die oben veröffentlichten Pressemitteilungen stehen im Gegensatz zu dem beantragten Sanierungsverfahren. Wir sind der Meinung, dass seitens des Managements der Eyemaxx Real Estate AG wesentliche Informationen zur Entwicklung der Emittentin verschwiegen wurden.

    Hintergrund zur aktuellen Entwicklung
    Die Eyemaxx Real Estate Group ist in der Immobilienentwicklung tätig, Kernmärkte sind Österreich und Deutschland. Die Eyemaxx Real Estate AG fungiert als Holding mehrerer Tochter- und Schwestergesellschaften und hat ihren Sitz in Aschaffenburg in Deutschland. Die Aktien der Eyemaxx Real Estate AG notieren seit 2011 im Standardmarkt der Frankfurter Wertpapierbörse. Erst im Januar 2019 startete ein Zweitlisting an der Wiener Börse. Alle Anleihen der Eyemaxx Real Estate AG werden ausschließlich an Deutschen Börsenplätzen gehandelt.

    Die Emittentin befindet sich ausweislich ihrer eigenen Veröffentlichungen am 25.10.2021 damit in einer finanziellen Schieflage. Die Emittentin hat veröffentlicht, dass sie fällige Zinsen auf die Anleihe 2018/2023 am 26. Oktober 2021 nicht zahlen konnte, da ihr hierfür die erforderlichen Mittel fehlen. Die Emittentin ist also zahlungsunfähig. Nach den gesetzlichen Vorschriften ist eine kurzfristige Stellung eines Insolvenzantrags zu erwarten. Bisher wurde lediglich ein Sanierungsverfahren beantragt. Nach unseren Kenntnissen wurde der Sanierungsantrag in Österreich gestellt.

    Die wesentlichen Verbindlichkeiten der Emittentin bestehen aus den drei ausstehenden Anleihen mit einem prospektierten Gesamtvolumen von 135 Mio. Euro. Die Schieflage der Eyemaxx Real Estate AG, und die damit verbundenen Verunsicherungen, haben auch andere Immobilienanleihen in der Bewertung an der Börse im Kurs beeinflusst. Die Anteilspreise des Deutschen und des Europäischen Mittelstandsanleihen FONDS sind von dieser Entwicklung zum Teil betroffen.

    Um die Interessen der Anleihegläubiger zu bündeln, ist dringend die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters erforderlich, der unabhängig von der Emittentin ist und die Interessen der Anleihegläubiger wahrnimmt. Mit der Pressemitteilung der Eyemaxx Real Estate AG vom 25.10. und vom 04.11.2021 wurde die anwaltliche Vertretung von der KFM Deutsche Mittelstand AG für beide Fonds in Abstimmung mit dem Fondsmanagement veranlasst.

    Die vorangegangenen Pressemitteilungen und Interviews der Eyemaxx Real Estate AG sind kritisch zu hinterfragen und rechtlich zu würdigen. Insbesondere die Pressemitteilung der Eyemaxx Real Estate AG vom 05.11.2021, dass Sie ein Sanierungsverfahren nach österreichischem Recht anstrebt, muss auf rechtliche Zulässigkeit geprüft und diesem Schritt vehement entgegengetreten werden.

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    Anleihen Finder
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    KFM-Sondertelegramm zu Eyemaxx „Lückenlose Aufklärung“ – „Keine Sanierung nach österreichischem Recht“ – „Prüfung von Management-Handlungen“ – „Kurzfristige Gläubigerversammlung“ - Seite 2 Die KFM Deutsche Mittelstand AG meldet sich nach der Klärung „wichtiger juristischer und aufsichtsrechtlicher Parameter“ mit einem Sondertelegramm zur Eyemaxx Real Estate AG zu Wort. Über ihre beiden Mittelstandsanleihen Fonds ist die KFM in die …

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