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    DGAP-News: Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA / Schlagwort(e): Sonstiges
    Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA: Erste Schätzung zu möglichen Vorsteuernachzahlungen

    24.11.2021 / 17:20
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    Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA: Erste Schätzung zu möglichen Vorsteuernachzahlungen

    Bad Teinach-Zavelstein, 24. November 2021 - Wie die Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA (ISIN DE0006614001; DE0006614035) heute in einer Ad-hoc-Meldung mitgeteilt hat, lassen sowohl die laufenden Ermittlungen der Behörden als auch die internen Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Vorwurf des gewerbsmäßigen Betruges zu Lasten der Niehoffs Vaihinger Fruchtsaft GmbH erstmals grobe Schätzungen der potentiell aus den Betrugsvorgängen resultierenden Vorsteuernachzahlungen zu. Derartige Steuerrückzahlungen könnten nach dem derzeitigen Ermittlungsstand im hohen sechsstelligen Euro-Bereich bis niedrigen einstelligen Millionen-Euro-Bereich liegen.

    Gerd Gründahl, Geschäftsführer der Niehoffs Vaihinger Fruchtsaft GmbH: "Zum aktuellen Zeitpunkt handelt es sich um laufende Ermittlungen, bei denen wir die ermittelnden Behörden - insbesondere die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern - vollumfänglich bei der Aufklärung unterstützen. Wir können bereits heute sagen, dass alle Geschäftsabläufe der Niehoffs Vaihinger Fruchtsaft GmbH gesichert und Kunden der Unternehmensgruppe nicht betroffen sind."

    Hintergrund der Untersuchung durch die Behörden war der Verdacht des gewerbsmäßigen Betruges zum Nachteil der Niehoffs Vaihinger Fruchtsaft GmbH. Dazu wurde auch am Sitz der geschädigten Gesellschaft in Lauterecken nach Beweismitteln gesucht. Bei den fünf Beschuldigten handelt es sich zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens um einen ehemaligen und aktuellen Mitarbeiter der Niehoffs Vaihinger Fruchtsaft GmbH sowie drei Logistikunternehmer. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, die Niehoffs Vaihinger Fruchtsaft GmbH über Jahre hinweg durch falsch deklarierte Rechnungen über tatsächlich nicht oder in geringerem Umfang stattgefundene Transportleistungen geschädigt zu haben. Die Gesellschaft hat die Zusammenarbeit mit allen Beschuldigten aufgekündigt.

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