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     142  0 Kommentare Tui plant Teilauflösung von Geschäftsreise-Sparte - 2022 Gespräche

    HANNOVER (dpa-AFX) - Tui Deutschland will seine Sparte für Geschäftsreisen zum Großteil auflösen. Das Management setzte die Belegschaft am Mittwoch über den grundsätzlichen Plan hierzu in Kenntnis. Demnach wird der Bereich First Business Travel (FBT) als eigenständige Einheit "in der vorhandenen Form nicht weitergeführt". Wie es in einer internen Mitarbeiterinformation weiter hieß, wolle man die bisherigen Aktivitäten künftig "auf ein Mindestmaß" verringern. Konkrete Verhandlungen über die Zukunft der mehr als 300 betroffenen Beschäftigten sollen im Januar beginnen.

    Die Erträge aus speziellen Angeboten für Geschäftsreisende sackten aufgrund der Corona-Krise besonders stark ab. Manche Luftverkehrs- und Touristikunternehmen erwarten eine deutlich spätere Rückkehr als beim Urlaubsgeschäft - wenn überhaupt. Tui-Betriebsratschef Frank Jakobi sagte der Deutschen Presse-Agentur in Hannover, in der Betreuung kleinerer und mittelgroßer Firmen könne es aber weiterhin Chancen geben. Hiermit sei die Sparte bei Tui einst gestartet, und der Preisdruck sei tendenziell nicht so hoch wie bei Großkunden.

    "Für die Kolleginnen und Kollegen bedeutet das natürlich einen herben Einschnitt", erklärte Jakobi. Er gehe aber davon aus, dass die Tui-Deutschland-Geschäftsführung bei den Gesprächen im neuen Jahr konstruktive Vorschläge zu Beschäftigungsalternativen vorlege. Diese könnten neben dem verkleinerten Restgeschäft von FBT auch andernorts im Konzern liegen - oder in den klassischen Reisebüros, wo die Kürzungen nach seinem Eindruck bislang recht fair verlaufen seien. "Wir erwarten, dass man solche Lösungen wieder hinbekommt."

    Wo nichts anderes machbar sei, könne man gegebenenfalls über Abfindungen sprechen, so Jakobi. Für verschiedene Bereiche bei Tui gab es eine Beschäftigungsgarantie, die zu diesem Jahresende jedoch ausläuft. Aus dem Unternehmen hieß es: "Wir haben eine Analyse des Geschäfts gemacht und nehmen nun die Gespräche mit der Mitbestimmung auf." Beziehe man die Sparpläne im Fall von FBT auf Vollzeitstellen, sei die Betroffenheit mit etwas mehr als 200 geringer./jap/DP/eas





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