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    WDH/Wegen Monsanto-Kauf  299  1 Kommentar Bayer droht Kapitalanleger-Musterverfahren

    (Wiederholung aus technischen Gründen.)

    KÖLN (dpa-AFX) - Auf den Bayer -Konzern könnte nach der umstrittenen Übernahme des US-Saatgutherstellers Monsanto ein Kapitalanleger-Musterverfahren zukommen. Auf Antrag der Klägerin in diesem Verfahren gegen die Bayer AG werde ein genauer spezifizierter Musterverfahrensantrag im Bundesanzeiger bekannt gemacht, bestätigte ein Sprecher des Landesgerichts Köln am Mittwoch. Dies habe die 22. Zivilkammer bereits am 6. Dezember beschlossen (Aktenzeichen 22 O 251/20). Hintergrund sind Klagen von Anlegern, die von der auf solche Verfahren spezialisierten Kanzlei Tilp vertreten werden.

    Bayer weist die Anschuldigungen zurück: "Wir halten die Klagen wegen angeblich fehlerhafter Kapitalmarkt-Kommunikation im Zusammenhang mit der Monsanto-Akquisition für unbegründet." Die Übernahme des Saatgutherstellers ist vor allem wegen milliardenschwerer Glyphosat-Risiken umstritten.

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    Dass es in diesem Fall zu einem sogenannten Kapitalanleger-Musterverfahren kommen könnte, ist schon länger bekannt. Solch ein Verfahren ähnelt den in den USA üblichen Sammelklagen. Um nicht jede Klage in der im Grunde gleichen Sache einzeln verhandeln zu müssen, gibt es ein exemplarisches Verfahren.

    Beim Landgericht Köln war eine Schadenersatzklage gegen Bayer schon Anfang 2021 anhängig. Die Zahl ist seither deutlich gestiegen. Die Rechtsanwaltskanzlei Tilp vertritt laut einer Auskunft vom Mittwoch mittlerweile 250 institutionelle Investoren und zahlreiche Privatanleger. Bis ein mögliches Kapitalanleger-Musterverfahren starten wird, kann aber noch viel Zeit vergehen.

    Bayer hatte den Monsanto-Kauf 2018 abgeschlossen und sich damit großen rechtlichen Ärger ins Haus geholt. Seit dem Sommer 2018 gingen drei Prozesse um angebliche Krebsrisiken glyphosathaltiger Unkrautvernichter verloren. Bayer legte viele Milliarden auf die Seite, um nach und nach Vergleiche mit zehntausenden Klägern schließen zu können und die langwierige Sache damit - ohne Schuldeingeständnis - zu einem Ende zu bringen.

    Derzeit haben die Leverkusener aber fast alle Vergleichsgespräche gestoppt, denn sie wollen erst einmal einen der verlorenen Prozesse vom obersten US-Gericht klären lassen. Und hier gab es erst Anfang der Woche durchaus Grund zu Freude für den Dax -Konzern. So hat der US Supreme Court den Revisionsantrag nicht abgelehnt, sondern will zunächst die Meinung der US-Regierung zu dem Fall einholen. Da die US-Umweltbehörde EPA den Unkrautvernichter Glyphosat bei sachgemäßer Verwendung nicht als krebserregend einstuft, könnte die Meinung positiv für Bayer ausfallen.

    Sollte der US Supreme Court den Fall zur Verhandlung annehmen und im Sinne von Bayer urteilen, könnten die Leverkusener die Glyphosat-Streitigkeiten womöglich im Grunde beenden. Dennoch haben die Prozesse und die bereits geschlossenen Vergleiche bereits Milliarden gekostet. Der Aktienkurs hat sich seit der ersten Prozessniederlage in den USA im Sommer 2018 halbiert.

    Diese Kursverluste stehen im Zentrum der Investorenbeschwerden in Deutschland. Der Vorwurf lautet, der Dax-Konzern Bayer habe seine Aktionäre beim Monsanto-Kauf nicht umfänglich über die Risiken durch die Verbraucherklagen in den USA informiert.

    Bayer hält dagegen, die Gesetze eingehalten und seinen Veröffentlichungspflichten nachgekommen zu sein. "Zudem sind wir überzeugt, dass wir eine angemessene Due Diligence in Bezug auf die Akquisition von Monsanto durchgeführt haben." Dabei stützt sich der Konzern auch auf eine Sonderprüfung durch Professor Hans-Joachim Böcking. Deren Ergebnisse hatte Bayer im März 2020 vorgelegt. Der Experte für Wirtschaftsprüfung und ordnungsgemäße Unternehmensführung hatte damals erklärt, dass die Unternehmensprozesse bei Übernahmen und Fusionen angemessen seien./mis/stw/men




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