Zur Rose Group AG publiziert Einladung zur ordentlichen Generalversammlung vom 28. April 2022
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Zur Rose Group AG publiziert Einladung zur ordentlichen Generalversammlung vom 28. April 2022 |
Die Zur Rose Group AG hat heute die Einladung zur ordentlichen Generalversammlung vom 28. April 2022 publiziert. Die Generalversammlung wird auch dieses Jahr ohne persönliche Teilnahme der Aktionärinnen und Aktionäre durchgeführt. Die Aktionäre können ihre Rechte ausschliesslich über den unabhängigen Stimmrechtsvertreter ausüben.
Antrag zur Schaffung von genehmigtem Kapital und zur Erhöhung des bedingten Kapitals
Neben den standardmässigen Traktanden der Generalversammlung beantragt der Verwaltungsrat die Schaffung von genehmigtem Kapital in Höhe von 30 Prozent des eingetragenen Aktienkapitals und die
Erhöhung des bedingten Kapitals für Finanzierungen und andere Zwecke auf 20 Prozent des eingetragenen Aktienkapitals. Der Verwaltungsrat möchte damit einerseits die finanzielle Flexibilität der Zur
Rose-Gruppe aufrechterhalten und andererseits das jeweils passende Finanzierungsinstrument einsetzen können. Der Ausschluss des Bezugs- bzw. Vorwegzeichnungsrechts soll auf maximal 10 Prozent des
Aktienkapitals beschränkt sein (sog. kumulative Verwässerungsobergrenze). Zur zukünftigen Ausgestaltung der Mitarbeiterbeteiligungspläne beantragt der Verwaltungsrat zudem, das bedingte Kapital für
Mitarbeiterbeteiligungen auf 1.79 Prozent des Aktienkapitals zu erhöhen. Die entsprechenden Anträge finden sich unter den Traktanden 4 bis 7 der Einladung zur Generalversammlung.