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    DGAP-Ad-hoc: windeln.de SE / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
    windeln.de SE: Vorstand und Aufsichtsrat brechen das Bezugsangebot ab

    01.07.2022 / 10:15 CET/CEST
    Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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    Vorstand und Aufsichtsrat brechen das Bezugsangebot ab

    München, 1. Juli 2022: Der Vorstand der windeln.de SE ("windeln.de" oder "Gesellschaft"; ISIN DE000WNDL300 und DE000WNDL318) geht davon aus, dass die von der außerordentlichen Hauptversammlung der windeln.de SE am 28. Januar 2022 beschlossene ordentliche Bezugsrechtskapitalerhöhung nicht mit Aussicht auf hinreichende Emissionserlöse umgesetzt werden kann. Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft haben daher heute beschlossen, das Bezugsangebot, dessen Bezugsfrist nach mehrfacher Verlängerung noch bis zum 4. Juli 2022 läuft, abzubrechen.

    Die beiden Investoren, mit denen die Gesellschaft Verpflichtungsvereinbarungen zum Erwerb neuer Aktien im Rahmen der Kapitalerhöhung im Volumen von insgesamt bis zu EUR 5,5 Mio. ("Verpflichtungsvereinbarungen") abgeschlossen hatte, kommen ihren vertraglichen Verpflichtungen im Hinblick auf die Kapitalerhöhung nicht nach. Ohne die Beteiligung der beiden Investoren erwartet der Vorstand keine Erlöse aus der Kapitalerhöhung (Bezüge und Privatplatzierung) in einer Höhe, durch die ein relevanter Beitrag zur Finanzierung der Gesellschaft im laufenden Geschäftsjahr geleistet werden könnte. Auch die bisherigen intensiven Bemühungen der Verwaltungsorgane der windeln.de, andere Investoren zu gewinnen, um den möglichen Ausfall der beiden Investoren zu kompensieren, haben zu keinen belastbaren Ergebnissen geführt. Vor diesem Hintergrund ist der Vorstand nach sorgfältiger Abwägung aller Umstände zu dem Ergebnis gekommen, dass die Umsetzung der Kapitalerhöhung ohne Beteiligung der beiden Investoren nicht im Interesse der Gesellschaft liegt. Im besonderen Fokus stand dabei der Schutz von Kleinaktionären, die ihre Bezugsrechte möglicherweise nur im Hinblick auf den Umstand, dass ein großer Anteil des Emissionserlöses bereits durch die Verpflichtungsvereinbarungen abgesichert war, ausgeübt hätten.

    Nach Einschätzung des Vorstands ist windeln.de ungeachtet des ausbleibenden Emissionserlöses aus der Kapitalerhöhung derzeit weder zahlungsunfähig noch überschuldet im insolvenzrechtlichen Sinne. Der Vorstand wird jedoch weiterhin kritisch prüfen, ob dieser Zustand fortbesteht. Ferner wird der Vorstand die Gespräche mit dem Abschlussprüfer über die handelsrechtliche Fortführungsprognose der Gesellschaft zum Abschluss bringen. Die Gesellschaft kann nicht ausschließen, dass der Abschlussprüfer das Testat versagen wird. Ziel der Gesellschaft bleibt es, den Jahres- und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2021 möglichst kurzfristig festzustellen.

    Der Vorstand wird seine Bemühungen, Investoren zu gewinnen, die windeln.de weitere Finanzmittel zur Verfügung stellen, noch einmal verstärken.

     

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    E-Mail: investor.relations@windeln.de


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