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     250  0 Kommentare So stoppen Vorgesetzte die Diskriminierung am Arbeitsplatz

    Berlin (ots) - Werden Beschäftigte diskriminiert, beleidigt oder bedroht, kann
    das psychische und psychosomatische Krankheiten auslösen. Laut einer Studie der
    Universität Konstanz von 2019 meldeten sich Beschäftigte, die Diskriminierung am
    Arbeitsplatz erfuhren, deutlich häufiger krank.

    Es ist die Aufgabe von Vorgesetzten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor
    Benachteiligung und Ausgrenzung zu schützen. "Führungskräfte sollten die
    Null-Toleranz-Politik gegenüber Diskriminierung verdeutlichen und leben", sagt
    Professor Dr. Dirk Windemuth, Leiter des Instituts für Arbeit und Gesundheit der
    DGUV (IAG). Wie das gelingt, ist Thema der neuen Ausgabe von top eins
    (https://topeins.dguv.de/magazin/ausgaben/) .

    Im Kampf gegen Diskriminierung ist die Förderung personeller Vielfalt eine
    wichtige Stellschraube. Sind Teams divers aufgestellt, begünstigt das eine
    diskriminierungsfreie Arbeitsatmosphäre. Ein weiterer wichtiger Baustein ist
    Teambuilding. Gemeinsame Erlebnisse schweißen ein Team zusammen und fördern den
    Austausch. Im besten Fall werden Vorurteile abgebaut.

    Beschwerdestelle einrichten, Diskriminierungen sanktionieren

    Das Verbot von Diskriminierung am Arbeitsplatz müssen Arbeitgebende im
    Unternehmen bekanntmachen. Wie sie dies tun, steht ihnen jedoch frei: Sie können
    Beschäftigte in Schulungen darüber aufklären. Auch Aushänge oder eine
    Information im Intranet sind möglich.

    Unternehmen sollten zudem eine Beschwerdestelle einrichten, an die sich
    Beschäftigte wenden können, wenn sie Diskriminierung beobachten oder selbst
    davon betroffen sind. Wenn es zu Diskriminierung kommt (https://topeins.dguv.de/
    verantwortlich-fuehren/diskriminierung-im-team-stoppen/) , sind Arbeitgebende
    verpflichtet, sie zu unterbinden. Je nach Schwere des Falles sind Abmahnungen
    und sogar Kündigungen rechtlich erlaubt.

    Über "top eins"

    "top eins" bietet praxisrelevante Informationen und Tipps für Führungskräfte im
    öffentlichen Dienst. Das Magazin erscheint viermal im Jahr und wird von
    bestimmten Unfallkassen kostenfrei an die bei ihnen versicherten Einrichtungen
    geschickt. Weitere Interviews, Hintergrundartikel und Neuigkeiten zu spannenden
    Themen erhalten Führungskräfte auf https://topeins.dguv.de/ .

    Pressekontakt:

    Stefan Boltz
    Pressesprecher
    Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
    Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
    030-130011414
    mailto:presse@dguv.de

    Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/100882/5331629
    OTS: DGUV Zeitschriften



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