So stoppen Vorgesetzte die Diskriminierung am Arbeitsplatz
Berlin (ots) - Werden Beschäftigte diskriminiert, beleidigt oder bedroht, kann
das psychische und psychosomatische Krankheiten auslösen. Laut einer Studie der
Universität Konstanz von 2019 meldeten sich Beschäftigte, die Diskriminierung am
Arbeitsplatz erfuhren, deutlich häufiger krank.
Es ist die Aufgabe von Vorgesetzten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor
Benachteiligung und Ausgrenzung zu schützen. "Führungskräfte sollten die
Null-Toleranz-Politik gegenüber Diskriminierung verdeutlichen und leben", sagt
Professor Dr. Dirk Windemuth, Leiter des Instituts für Arbeit und Gesundheit der
DGUV (IAG). Wie das gelingt, ist Thema der neuen Ausgabe von top eins
(https://topeins.dguv.de/magazin/ausgaben/) .
das psychische und psychosomatische Krankheiten auslösen. Laut einer Studie der
Universität Konstanz von 2019 meldeten sich Beschäftigte, die Diskriminierung am
Arbeitsplatz erfuhren, deutlich häufiger krank.
Es ist die Aufgabe von Vorgesetzten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor
Benachteiligung und Ausgrenzung zu schützen. "Führungskräfte sollten die
Null-Toleranz-Politik gegenüber Diskriminierung verdeutlichen und leben", sagt
Professor Dr. Dirk Windemuth, Leiter des Instituts für Arbeit und Gesundheit der
DGUV (IAG). Wie das gelingt, ist Thema der neuen Ausgabe von top eins
(https://topeins.dguv.de/magazin/ausgaben/) .
Im Kampf gegen Diskriminierung ist die Förderung personeller Vielfalt eine
wichtige Stellschraube. Sind Teams divers aufgestellt, begünstigt das eine
diskriminierungsfreie Arbeitsatmosphäre. Ein weiterer wichtiger Baustein ist
Teambuilding. Gemeinsame Erlebnisse schweißen ein Team zusammen und fördern den
Austausch. Im besten Fall werden Vorurteile abgebaut.
Beschwerdestelle einrichten, Diskriminierungen sanktionieren
Das Verbot von Diskriminierung am Arbeitsplatz müssen Arbeitgebende im
Unternehmen bekanntmachen. Wie sie dies tun, steht ihnen jedoch frei: Sie können
Beschäftigte in Schulungen darüber aufklären. Auch Aushänge oder eine
Information im Intranet sind möglich.
Unternehmen sollten zudem eine Beschwerdestelle einrichten, an die sich
Beschäftigte wenden können, wenn sie Diskriminierung beobachten oder selbst
davon betroffen sind. Wenn es zu Diskriminierung kommt (https://topeins.dguv.de/
verantwortlich-fuehren/diskriminierung-im-team-stoppen/) , sind Arbeitgebende
verpflichtet, sie zu unterbinden. Je nach Schwere des Falles sind Abmahnungen
und sogar Kündigungen rechtlich erlaubt.
Über "top eins"
"top eins" bietet praxisrelevante Informationen und Tipps für Führungskräfte im
öffentlichen Dienst. Das Magazin erscheint viermal im Jahr und wird von
bestimmten Unfallkassen kostenfrei an die bei ihnen versicherten Einrichtungen
geschickt. Weitere Interviews, Hintergrundartikel und Neuigkeiten zu spannenden
Themen erhalten Führungskräfte auf https://topeins.dguv.de/ .
Pressekontakt:
Stefan Boltz
Pressesprecher
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
030-130011414
mailto:presse@dguv.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/100882/5331629
OTS: DGUV Zeitschriften
wichtige Stellschraube. Sind Teams divers aufgestellt, begünstigt das eine
diskriminierungsfreie Arbeitsatmosphäre. Ein weiterer wichtiger Baustein ist
Teambuilding. Gemeinsame Erlebnisse schweißen ein Team zusammen und fördern den
Austausch. Im besten Fall werden Vorurteile abgebaut.
Beschwerdestelle einrichten, Diskriminierungen sanktionieren
Das Verbot von Diskriminierung am Arbeitsplatz müssen Arbeitgebende im
Unternehmen bekanntmachen. Wie sie dies tun, steht ihnen jedoch frei: Sie können
Beschäftigte in Schulungen darüber aufklären. Auch Aushänge oder eine
Information im Intranet sind möglich.
Unternehmen sollten zudem eine Beschwerdestelle einrichten, an die sich
Beschäftigte wenden können, wenn sie Diskriminierung beobachten oder selbst
davon betroffen sind. Wenn es zu Diskriminierung kommt (https://topeins.dguv.de/
verantwortlich-fuehren/diskriminierung-im-team-stoppen/) , sind Arbeitgebende
verpflichtet, sie zu unterbinden. Je nach Schwere des Falles sind Abmahnungen
und sogar Kündigungen rechtlich erlaubt.
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