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    EQS-News: R-LOGITECH S.A.M. / Schlagwort(e): Anleihe
    R-LOGITECH gibt das Ergebnis der Abstimmung ohne Versammlung bekannt und informiert über weiteres Abstimmungsverfahren

    13.03.2023 / 17:45 CET/CEST
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    R-LOGITECH gibt das Ergebnis der Abstimmung ohne Versammlung bekannt und informiert über weiteres Abstimmungsverfahren

    • Abstimmung ohne Versammlung erreicht nicht das erforderliche Quorum
    • Einladung zur 2. Anleihegläubigerversammlung für den 29. März 2023 in Frankfurt
    • Vorläufige Zahlen für 2022 und weitere Informationen für Anleihegläubiger im Zusammenhang mit den Abstimmungsvorschlägen

    Monaco, 13. März 2023 – R-LOGITECH S.A.M. gibt bekannt, dass die Abstimmung ohne Versammlung bezüglich der Anleihe 2018/2023 (ISIN: DE000A19WVN8) nach Angaben des als Abstimmungsleiter fungierenden Notars rund 9,6 % des ausstehenden Nennbetrags der Anleihe erreicht hat und damit das erforderliche Quorum von 50 % des ausstehenden Anleihevolumens nicht erreicht wurde. Aus diesem Grund wird die Gesellschaft die Anleihegläubiger zur Teilnahme an einer 2. Anleihegläubigerversammlung einladen, die in Form einer Präsenzversammlung am 29. März 2023 um 11:00 Uhr in Frankfurt am Main stattfinden wird. Die Einladung steht ab Dienstagnachmittag, 14. März 2023, auf der Internetseite www.r-logitech.com unter „Investor Area / Gläubigerabstimmung Anleihe 2018/2023“ zum Download bereit. Die Veröffentlichung der Einladung im Bundesanzeiger wird ebenfalls am 14. März 2023 erfolgen.

    Auf der Tagesordnung der 2. Anleihegläubigerversammlung stehen die Beschlussvorschläge von
    R-LOGITECH, d. h. eine Verlängerung der Laufzeit der Anleihe 2018/2023 um bis zu drei Monate und eine Erhöhung des Kupons von 8,5 % p.a. auf 10,25 % p.a. während der Laufzeitverlängerung, sowie die Vorschläge der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. („SdK“) aus ihrem Ergänzungsantrag vom 2. März 2023, d. h. u. a. die Gewährung von Sicherheiten und die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger. R-LOGITECH hat sich vorbehalten, einzelnen Änderungen der Anleihebedingungen nicht zuzustimmen, sollten die von der SdK vorgeschlagenen Beschlüsse die erforderliche Mehrheit erhalten.

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