Klimaneutral heizen
Schrittweise Einführung statt hartes Nutzungsverbot
Düsseldorf (ots) - Heizungsverbot für Gas und Öl ab 2024: Ja oder Nein?
Ergebnisse des Ampel-Gipfels liegen vor. Der VDI spricht sich für eine
schrittweise Einführung von klimaneutralen Wärmelösungen statt eines harten
Nutzungsverbots aus.
Die aktuelle Ausbaugeschwindigkeit der erneuerbaren Energien ist weder im Strom-
noch im Wärmesektor ausreichend, um die politischen Zielsetzungen zu erreichen.
Es sind somit die gesetzlichen, regulativen und ökonomischen Rahmenbedingungen
zu schaffen, um einen ausreichenden Ausbau der verschiedenen erneuerbaren
Energien zu beschleunigen. Als Instrumente kommen beispielsweise die Verteuerung
von fossilen Energien durch eine EU-weit abgestimmte deutliche Erhöhung der
CO2-Abgabe und die Erhöhung der Quote für erneuerbare Energien zur
Wärmeerzeugung im GEG infrage. "Damit würden der Ersatz fossiler Wärmeerzeuger
oder die Installation von Solaranlagen bei Neubauten indirekt forciert", sagt
Jochen Theloke, Geschäftsführer der VDI-Gesellschaft Energie und Umwelt.
Ergebnisse des Ampel-Gipfels liegen vor. Der VDI spricht sich für eine
schrittweise Einführung von klimaneutralen Wärmelösungen statt eines harten
Nutzungsverbots aus.
Die aktuelle Ausbaugeschwindigkeit der erneuerbaren Energien ist weder im Strom-
noch im Wärmesektor ausreichend, um die politischen Zielsetzungen zu erreichen.
Es sind somit die gesetzlichen, regulativen und ökonomischen Rahmenbedingungen
zu schaffen, um einen ausreichenden Ausbau der verschiedenen erneuerbaren
Energien zu beschleunigen. Als Instrumente kommen beispielsweise die Verteuerung
von fossilen Energien durch eine EU-weit abgestimmte deutliche Erhöhung der
CO2-Abgabe und die Erhöhung der Quote für erneuerbare Energien zur
Wärmeerzeugung im GEG infrage. "Damit würden der Ersatz fossiler Wärmeerzeuger
oder die Installation von Solaranlagen bei Neubauten indirekt forciert", sagt
Jochen Theloke, Geschäftsführer der VDI-Gesellschaft Energie und Umwelt.
VDI-Empfehlung: Spätestens ab 2025 keine Wärmeerzeuger mit fossilen Brennstoffen
installieren
Zur Erreichung des Ziels der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 sollten unter
Berücksichtigung einer typischen Anlagenlebensdauer von etwa 20 Jahren
spätestens ab 2025 Wärmeerzeuger, die fossile Brennstoffe nutzen, möglichst
nicht mehr installiert werden. Für bestehende Anlagen ist ein verbindlicher
Ausbaupfad, z. B. mittels schrittweiser Ergänzung der Wärmebereitstellung durch
erneuerbare Energien, vorzusehen, der eine bis spätestens 2045 zu erreichende
Klimaneutralität für die Anlage beschreibt. Dies gilt für Ölheizungen bereits ab
2026.
Eine Wärmeerzeugung auf Basis grüner Gase oder Biokraftstoffe ist dann denkbar,
wenn die ausreichende und nachhaltige Versorgung mit diesen grünen Brennstoffen
nachgewiesen wird, oder diese regional zur Verfügung stehen, z. B. aus
Biogasanlagen. Diese sollten dann bevorzugt im Bereich von
Hochtemperaturanwendungen oder für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen mit gezielter
Unterstützung der Versorgungssicherheit zum Einsatz kommen.
Frühzeitiger Einstieg in klimaneutrale Wärmelösungen ermöglichen
Statt eines Verbots von Wärmeerzeugern mit fossilen Brennstoffen zu einem fixen
Zeitpunkt ist eine Verordnung zu entwickeln, die frühzeitig den Einstieg in
klimaneutrale Wärmelösungen erleichtert und unterstützt und stufenweise deren
Verbreitung forciert und erzwingt.
Eine schrittweise Einführung statt eines harten Nutzungsverbots ist auch
sinnvoll, um die Transformation sozialverträglich zu gestalten.
Bis 2045 soll in Deutschland die Wärmewende eingeleitet werden. Die
Bundesregierung sieht weiterhin feste Fristen vor, bis wann alte Gas- und
Ölheizungen in Deutschland nachgerüstet oder ausgetauscht werden müssen. Ab dem
1. Januar 2024 soll jede neu eingebaute Heizung möglichst zu 65 Prozent mit
erneuerbaren Energien betrieben werden. Die Bundesregierung stellt dafür
Fördermittel zur Verfügung.
________________________
Fachliche Ansprechpartner:
Dr.-Ing. Jochen Theloke, Geschäftsführer der VDI-Gesellschaft Energie und Umwelt
Telefon: +49 211 6214-369
E-Mail: mailto:theloke@vdi.de
Dipl.-Ing. Björn Düchting
VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG) (https://www.vdi.de/tg-fachgesel
lschaften/vdi-gesellschaft-bauen-und-gebaeudetechnik)
Telefon: +49 211 6214-521
E-Mail: mailto:duechting@vdi.de
Ihr Ansprechpartner in der VDI-Pressestelle:
Sarah Janczura
Telefon: +49 211 6214-641
E-Mail: mailto:presse@vdi.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/16368/5475273
OTS: VDI Verein Deutscher Ingenieure e.V.
installieren
Zur Erreichung des Ziels der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 sollten unter
Berücksichtigung einer typischen Anlagenlebensdauer von etwa 20 Jahren
spätestens ab 2025 Wärmeerzeuger, die fossile Brennstoffe nutzen, möglichst
nicht mehr installiert werden. Für bestehende Anlagen ist ein verbindlicher
Ausbaupfad, z. B. mittels schrittweiser Ergänzung der Wärmebereitstellung durch
erneuerbare Energien, vorzusehen, der eine bis spätestens 2045 zu erreichende
Klimaneutralität für die Anlage beschreibt. Dies gilt für Ölheizungen bereits ab
2026.
Eine Wärmeerzeugung auf Basis grüner Gase oder Biokraftstoffe ist dann denkbar,
wenn die ausreichende und nachhaltige Versorgung mit diesen grünen Brennstoffen
nachgewiesen wird, oder diese regional zur Verfügung stehen, z. B. aus
Biogasanlagen. Diese sollten dann bevorzugt im Bereich von
Hochtemperaturanwendungen oder für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen mit gezielter
Unterstützung der Versorgungssicherheit zum Einsatz kommen.
Frühzeitiger Einstieg in klimaneutrale Wärmelösungen ermöglichen
Statt eines Verbots von Wärmeerzeugern mit fossilen Brennstoffen zu einem fixen
Zeitpunkt ist eine Verordnung zu entwickeln, die frühzeitig den Einstieg in
klimaneutrale Wärmelösungen erleichtert und unterstützt und stufenweise deren
Verbreitung forciert und erzwingt.
Eine schrittweise Einführung statt eines harten Nutzungsverbots ist auch
sinnvoll, um die Transformation sozialverträglich zu gestalten.
Bis 2045 soll in Deutschland die Wärmewende eingeleitet werden. Die
Bundesregierung sieht weiterhin feste Fristen vor, bis wann alte Gas- und
Ölheizungen in Deutschland nachgerüstet oder ausgetauscht werden müssen. Ab dem
1. Januar 2024 soll jede neu eingebaute Heizung möglichst zu 65 Prozent mit
erneuerbaren Energien betrieben werden. Die Bundesregierung stellt dafür
Fördermittel zur Verfügung.
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Fachliche Ansprechpartner:
Dr.-Ing. Jochen Theloke, Geschäftsführer der VDI-Gesellschaft Energie und Umwelt
Telefon: +49 211 6214-369
E-Mail: mailto:theloke@vdi.de
Dipl.-Ing. Björn Düchting
VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG) (https://www.vdi.de/tg-fachgesel
lschaften/vdi-gesellschaft-bauen-und-gebaeudetechnik)
Telefon: +49 211 6214-521
E-Mail: mailto:duechting@vdi.de
Ihr Ansprechpartner in der VDI-Pressestelle:
Sarah Janczura
Telefon: +49 211 6214-641
E-Mail: mailto:presse@vdi.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/16368/5475273
OTS: VDI Verein Deutscher Ingenieure e.V.
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