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    Erste Erfolge und weitere Verstöße  325  0 Kommentare Deutsche Umwelthilfe klagt gegen Starbucks, Rewe und Cinestar zur Einhaltung der Mehrwegangebotspflicht

    Berlin (ots) -

    - DUH erhebt Klagen gegen Konzerne und Franchise-Händler der Ketten Starbucks,
    Edeka, Rewe, Cinestar und Yormas zur Einhaltung der Mehrwegangebotspflicht
    - Fehlendes Angebot, kaum Informationen und fehlende Anreize: Erneute DUH-Tests
    belegen weiterhin katastrophale Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht
    - Repräsentative Forsa-Umfrage ergibt: Verbraucherinnen und Verbraucher wollen
    einheitliche Mehrwegsysteme, viele Rückgabestellen und finanzielle Anreize zur
    Mehrwegnutzung
    - DUH fordert sofortige Nachbesserung der Mehrwegangebotspflicht durch
    Umweltministerin Lemke und konsequente Sanktionierung festgestellter Verstöße

    Das rechtliche Vorgehen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen Verstöße zur
    Mehrwegangebotspflicht bei Gastronomieunternehmen zeigt erste Erfolge. Nachdem
    die DUH im Januar bei Testbesuchen zahlreiche Verstöße festgestellt und
    rechtliche Maßnahmen ergriffen hatte, haben die Unternehmen Backwerk und
    Cineplex ihr Mehrwegangebot nachgebessert und Verstöße für die Zukunft
    ausgeschlossen. Gegen Starbucks, Rewe, Edeka Fromm, Cinestar und Yormas reicht
    der Umwelt- und Verbraucherschutzverband nun hingegen Klage ein, weil diese sich
    nicht zur Einhaltung der Mehrwegangebotsregelung verpflichten wollten.

    Weitere aktuelle Testbesuche der DUH in 17 Filialen von 11
    Gastronomieunternehmen belegen zudem erneut die katastrophale Umsetzung der
    gesetzlichen Mehrwegangebotspflicht in der Praxis. Fehlende Mehrwegangebote,
    kaum Informationen, fehlende Anreize zur Mehrwegnutzung und ein Wirrwarr aus
    unterschiedlichen Mehrwegsystemen gehören weiterhin zur Tagesordnung. Ein
    aktiver Verbraucherhinweis zur Nutzung von Mehrweg durch das Servicepersonal
    erfolgte in keinem einzigen Fall.

    Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: " Es ist erschreckend, dass
    millionenschwere Unternehmen wie Starbucks, Rewe, Cinestar oder Yormas mit
    Klagen dazu gezwungen werden müssen, sich an geltendes Recht zu halten. Anstatt
    konsequent das Mehrwegangebot nachzubessern, werden Anwaltskanzleien
    hinzugezogen, um die eigenen Fehler mit fadenscheinigen Argumenten zu
    rechtfertigen. Das akzeptieren wir nicht und werden nun mit Klagen gegen diese
    Unternehmen vorgehen. Unsere aktuellen Testbesuche zeigen leider, dass die
    Mehrwegangebotspflicht noch immer von vielen weiteren Gastronomieunternehmen
    nicht oder nur ungenügend umgesetzt wird. Deshalb fordern wir die Bundesländer
    mit Nachdruck auf, endlich ihren Vollzugsaufgaben nachzukommen, Verstöße zu
    sanktionieren und dafür zu sorgen, dass die Mehrwegangebotspflicht ernst
    genommen wird. Bis dahin setzen wir weiterhin auf eigene Kontrollen, rechtliche
    Maßnahmen und die Aufklärung von Verbraucherinnen und Verbrauchern ."
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