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Erste Erfolge und weitere Verstöße Deutsche Umwelthilfe klagt gegen Starbucks, Rewe und Cinestar zur Einhaltung der Mehrwegangebotspflicht

Berlin (ots) -

- DUH erhebt Klagen gegen Konzerne und Franchise-Händler der Ketten Starbucks,
Edeka, Rewe, Cinestar und Yormas zur Einhaltung der Mehrwegangebotspflicht
- Fehlendes Angebot, kaum Informationen und fehlende Anreize: Erneute DUH-Tests
belegen weiterhin katastrophale Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht
- Repräsentative Forsa-Umfrage ergibt: Verbraucherinnen und Verbraucher wollen
einheitliche Mehrwegsysteme, viele Rückgabestellen und finanzielle Anreize zur
Mehrwegnutzung
- DUH fordert sofortige Nachbesserung der Mehrwegangebotspflicht durch
Umweltministerin Lemke und konsequente Sanktionierung festgestellter Verstöße

Das rechtliche Vorgehen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen Verstöße zur
Mehrwegangebotspflicht bei Gastronomieunternehmen zeigt erste Erfolge. Nachdem
die DUH im Januar bei Testbesuchen zahlreiche Verstöße festgestellt und
rechtliche Maßnahmen ergriffen hatte, haben die Unternehmen Backwerk und
Cineplex ihr Mehrwegangebot nachgebessert und Verstöße für die Zukunft
ausgeschlossen. Gegen Starbucks, Rewe, Edeka Fromm, Cinestar und Yormas reicht
der Umwelt- und Verbraucherschutzverband nun hingegen Klage ein, weil diese sich
nicht zur Einhaltung der Mehrwegangebotsregelung verpflichten wollten.

Weitere aktuelle Testbesuche der DUH in 17 Filialen von 11
Gastronomieunternehmen belegen zudem erneut die katastrophale Umsetzung der
gesetzlichen Mehrwegangebotspflicht in der Praxis. Fehlende Mehrwegangebote,
kaum Informationen, fehlende Anreize zur Mehrwegnutzung und ein Wirrwarr aus
unterschiedlichen Mehrwegsystemen gehören weiterhin zur Tagesordnung. Ein
aktiver Verbraucherhinweis zur Nutzung von Mehrweg durch das Servicepersonal
erfolgte in keinem einzigen Fall.

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: " Es ist erschreckend, dass
millionenschwere Unternehmen wie Starbucks, Rewe, Cinestar oder Yormas mit
Klagen dazu gezwungen werden müssen, sich an geltendes Recht zu halten. Anstatt
konsequent das Mehrwegangebot nachzubessern, werden Anwaltskanzleien
hinzugezogen, um die eigenen Fehler mit fadenscheinigen Argumenten zu
rechtfertigen. Das akzeptieren wir nicht und werden nun mit Klagen gegen diese
Unternehmen vorgehen. Unsere aktuellen Testbesuche zeigen leider, dass die
Mehrwegangebotspflicht noch immer von vielen weiteren Gastronomieunternehmen
nicht oder nur ungenügend umgesetzt wird. Deshalb fordern wir die Bundesländer
mit Nachdruck auf, endlich ihren Vollzugsaufgaben nachzukommen, Verstöße zu
sanktionieren und dafür zu sorgen, dass die Mehrwegangebotspflicht ernst
genommen wird. Bis dahin setzen wir weiterhin auf eigene Kontrollen, rechtliche
Maßnahmen und die Aufklärung von Verbraucherinnen und Verbrauchern ."
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Nachrichtenagentur: news aktuell
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