Recharge Resources nähert sich einer Goldzone - Seite 2
Wir danken Herrn Shearer und all jenen, die am Beratungs- und Bohrplanungsprozess beteiligt waren. Recharge ist einer nachhaltigen Explorations- und Bergbaupraxis verpflichtet. Dies ist eine entscheidende Phase für das Projekt Brussels Creek in British Columbia, nachdem das Bohrprogramm eine bedeutende Goldzone im Grundgestein angezeigt hat.”
Unternehmensangaben zufolge sind weitere Untersuchungen und Explorationen geplant, um das Potenzial des Projekts weiter auszuschöpfen. Die Proben wurden sorgfältig gesammelt und zur Analyse an ein
zertifiziertes Labor geliefert. Johan T. Shearer, P. Geo., ein qualifizierter Sachverständiger gemäß NI 43-101, ist für den technischen Inhalt der Pressemitteilung verantwortlich.
Kurzer Exkurs:
Grundlage für Bohrungen ist die wichtigste kanadische Richtlinie “National Instrument 43-101” zur Bewertung von Ressourcen. Erhält eine Ressource eine NI 43-101 Bewertung, so gilt diese als nachgewiesen. Der Geologe Philip Thomas, qualifizierter Sachverständiger von Recharge, ist, gemäß der Richtlinie, für den Bericht der Recharge Resources Ltd. zuständig. Der Experte ist seit über 20 Jahren auf dem Gebiet der Lithium-Exploration tätig.
Investitionschancen und Wertzuwachs:
Wer Teil einer Aufwärtsrally sein möchte, der sollte die Wertpapiere der Recharge Resources Ltd. (ISIN: CA7562302074 ; WKN: A3DMJ0) auf der Watchlist haben. Mit der Exploration und Erschließung von Goldvorkommen bedient das kanadische Unternehmen einen Milliardenmarkt, der auch in den kommenden Jahren boomen wird. Zudem setzt der Handel mit dem reinen Rohstoff Gold die Exploration voraus, weswegen es nicht unwahrscheinlich ist, dass es bald zu einem enormen Wertzuwachs kommen könnte.
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Disclaimer
Diese Veröffentlichung ist Bestandteil einer Werbekampagne für das besprochene Unternehmen und richtet sich an erfahrene und spekulativ orientierte Anleger. Die vorliegende Besprechung von Recharge Resources Inc. darf keinesfalls als unabhängige Finanzanalyse oder gar Anlageberatung gewertet werden, da erhebliche Interessenkonflikte, die die Objektivität der Ersteller beeinträchtigen können, vorliegen (siehe im Folgenden Abschnitt „Offenlegung von Interessen und Interessenkonflikten sowie der Regelungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten“). Die in den jeweiligen Publikationen von Anleger Empfehlungangegebenen Preise zu besprochenen Wertpapieren sind, soweit nicht gesondert ausgewiesen, Tagesschlusskurse des letzten Börsentages vor der jeweiligen Veröffentlichung.