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    Ad-hoc-Mitteilung  289  0 Kommentare GAM Holding AG bestätigt die Veröffentlichung des Angebotsprospekts von Liontrust - Seite 2

    Rechtliche Hinweise und Informationen

    Kein Angebot

    Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen dienen ausschliesslich zu Informationszwecken und stellen weder ein Angebot oder eine Aufforderung zum Kauf, Verkauf, Umtausch oder zur Ausgabe von Namenaktien oder anderen Wertpapieren der GAM Holding AG (GAM) oder der Liontrust Asset Management Plc (Liontrust) dar, noch sind sie Teil eines solchen Angebots oder einer solchen Aufforderung, noch bilden sie die Grundlage für einen diesbezüglichen Vertrag oder können als verlässlich angesehen werden. Diese Mitteilung ist nicht Teil der Angebotsdokumentation (wie unten definiert) im Zusammenhang mit dem Umtauschangebot von Liontrust Asset Management Plc für alle sich im Publikum befindenden Namenaktien der GAM Holding AG (das "Angebot"). Die Bedingungen des Angebots wurden und/oder werden in der Angebotsdokumentation (wie nachstehend definiert) zum Angebot veröffentlicht. Den Aktionären der GAM Holding AG wird dringend empfohlen, die Angebotsdokumentation (wie unten definiert) zu lesen, die unter www.liontrust.co.uk/gam-acquisition verfügbar ist und/oder sein wird.

    Angebotsrestriktionen / Certain Offer Restrictions

    1.        General

    Die Verbreitung der Voranmeldung des Angebots, des Angebotsprospekts, und anderer Materialien, die das Angebot betreffen (die "Angebotsdokumentation"), und die Unterbreitung des Angebots können in bestimmten Rechtsordnungen (einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Japan) ("Restricted Jurisdictions") gesetzlichen Beschränkungen unterliegen, widerrechtlich sein, in anderer Weise anwendbares Recht verletzen oder Liontrust oder eine ihrer direkten oder indirekten Tochtergesellschaften verpflichten, irgendwelche Änderungen oder Anpassungen der Bestimmungen oder Bedingungen des Angebots, ein zusätzliches Gesuch bei staatlichen, regulatorischen oder anderen Behörden oder zusätzliche Handlungen in Bezug auf das Angebot vorzunehmen. Deshalb müssen Personen, welche die Angebotsdokumentation erhalten oder in deren Besitz die Angebotsdokumentation auf andere Weise gelangt, sich über all diese Restriktionen informieren und diese einhalten. Weder GAM noch Liontrust noch der Empfänger akzeptieren oder übernehmen die Verantwortung oder Haftung für jegliche Verletzungen solcher Restriktionen durch jegliche Personen. Das Angebot wird weder direkt noch indirekt in einer oder in eine Restricted Jurisdiction gemacht oder gemacht werden. Es ist nicht beabsichtigt, das Angebot auf solche Restricted Jurisdictions auszudehnen. Die Angebotsdokumentation sollte nicht in die Restricted Jurisdictions gesendet oder anderweitig vertrieben werden und das Angebot kann nicht durch einen solchen Gebrauch, solche Mittel oder Instrumente in oder aus den Restricted Jurisdictions angenommen werden. Entsprechend werden keine Kopien der Angebotsdokumentation in oder aus einer Restricted Jurisdiction versendet oder anderweitig vertrieben und dürfen nicht in oder aus einer Restricted Jurisdiction oder an Custodians, Nominees und Trustees (in deren Funktion als solche), welche Aktien für Personen in einer Restricted Jurisdiction halten, versendet oder anderweitig vertrieben werden. Personen, welche solche Dokumente erhalten (einschliesslich Custodians, Nominees und Trustees), dürfen diese nicht in oder aus einer Restricted Jurisdiction vertreiben. Jede geltend gemachte Annahme des Angebots, welche direkt oder indirekt aus einer Verletzung dieser Restriktionen resultiert, ist ungültig. Es wird nicht um den Kauf oder Verkauf von Aktien von oder an Personen, die in Restricted Jurisdictions ansässig sind, geworben, und falls eine in einer Restricted Jurisdiction ansässige Person Aktien als Antwort darauf andient, behält sich Liontrust vor, die Annahme abzulehnen. Die Angebotsdokumentation darf von niemandem zum Zweck der Werbung für Käufe oder Verkäufe von Aktien von GAM ("GAM Aktien") oder Aktien von Liontrust ("Liontrust Aktien") durch juristische oder natürliche Personen verwendet werden, die in einer Restricted Jurisdiction wohnhaft oder inkorporiert sind. Jede Person, die ein Annahmeformular im Zusammenhang mit dem Angebot abgibt, wird aufgefordert zu bestätigen, dass: (i) sie das Angebot, die Angebotsdokumentation oder das Annahmeformular oder sonstige Dokument betreffend das Angebot nicht in einer Restricted Jurisdiction erhalten hat und kein solches Dokument in einer oder in eine Restricted Jurisdiction gesendet, übermittelt oder anderweitig vertrieben hat; (ii) sie weder direkt noch indirekt den Versand, die Mittel oder Handelsinstrumente oder Einrichtungen einer nationalen Wertpapierbörse einer Restricted Jurisdiction im Zusammenhang mit dem Angebot genutzt hat; (iii) sie sich nicht in einer Restricted Jurisdiction befindet oder befand, als sie die Bedingungen des Angebots akzeptiert hat oder das Annahmeformular zurückgesandt hat; und (iv) falls sie in einer fiduziarischen Funktion, Vermittlungsfunktion oder anderen Funktion als Intermediär handelt, (a) sie entweder freies Ermessen betreffend Investitionen in die vom Annahmeformular gedeckten Wertpapiere hat oder (b) die Person, in deren Namen sie handelt, sich ausserhalb der Restricted Jurisdictions befunden hat, als er oder sie die Person instruiert hat, das Angebot anzunehmen.

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