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Lang & Schwarz Aktiengesellschaft: Europäischer Kompromissvorschlag zum Payment for Order Flow
EQS-News: Lang & Schwarz Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Stellungnahme - Payment for Order Flow soll endgültig Mitte 2026 europaweit auslaufen |
- Keine absehbare nachteilige Auswirkung auf Lang & Schwarz
Bei der Reform der Europäischen Finanzmarktrichtlinie (MiFID II) haben der Europäische Rat und das Europäische Parlament eine vorläufige Einigung über Änderungen der EU-Handelsvorschriften zur Vereinheitlichung der derzeit in der EU unterschiedlichen Handhabung von Rückvergütungen für die Zuleitung von Wertpapierhandelsaufträgen (sog. Payment for Order Flow) erzielt.
Nach einer Mitteilung des Europäischen Rats von gestern Abend über die vorläufige Einigung soll Payment for Order Flow (PFOF) Ende Juni 2026 europaweit auslaufen. Bis dahin soll zwar ein generelles und EU weites Verbot des PFOF gelten. Mitgliedsstaaten soll aber erlaubt werden, hiervon Ausnahmen für ihr Land und für die in ihrem jeweiligen Land ansässigen Kunden zu erlassen. Diese Ausnahmen sollen jedoch nur bis Ende Juni 2026 befristet gelten.
Die nun vorliegende vorläufige Einigung muss vom Europäischen Rat und vom EU Parlament förmlich angenommen werden. Erst dann kann diese veröffentlicht werden und damit in Kraft treten. Wie sich Deutschland zu diesem Kompromiss letztendlich positionieren wird und ob eine Ausnahme hierzulande umgesetzt werden wird, ist derzeit weder bekannt noch veröffentlicht.
Das derzeit hierzulande praktizierte Rückvergütungsmodell wird durch die hiesige Markt-, Börsen- und Handelsaufsicht nicht beanstandet. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir PFOF als Instrument, um gerade den Orderflow der privaten Kleinanleger zu fördern und damit auch das Interesse der jungen Anleger für den Kapitalmarkt zu stärken. Ein Wegfall des PFOF ist aus unserer Sicht daher auch für die entstehende junge Aktionärskultur nachteilig.