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     1601  0 Kommentare Innocan Pharma kündigt Privatplatzierung von Wertpapiereinheiten zu einem um 9 % über dem Kurswert liegenden Preis bekannt

    Herzliya, Israel und Calgary, Alberta, 25. Juli 2023 / IRW-Press / – Innocan Pharma Corporation (CSE: INNO) (FWB: IP4) (OTC: INNPF) (das „Unternehmen“ oder „Innocan“) freut sich bekannt zu geben, dass die Durchführung einer nicht über Broker vermittelten Privatplatzierung von 17.220.000 Wertpapiereinheiten des Unternehmens (die „Einheiten“) zum Preis von 0,23 CAD pro Einheit geplant ist, mit der ein Bruttoerlös von bis zu 3.960.600 CAD generiert werden soll (die „Platzierung“). Die Platzierung wird voraussichtlich am bzw. um den 20. Juli 2023 abgeschlossen.

     

    Jede Einheit setzt sich zusammen aus: (i) einer (1) Stammaktie des Unternehmens (jeweils eine „Stammaktie“), (ii) der Hälfte eines (1) Warrants, der zum Kauf einer Stammaktie der Klasse A berechtigt (jeder ganze Klasse-A-Stammaktienkaufwarrant gilt als ein „Klasse-A-Warrant“) sowie (iii) der Hälfte eines (1) Warrants, der zum Kauf einer Stammaktie der Klasse B berechtigt (jeder ganze Klasse-B-Stammaktienkaufwarrant gilt als ein „Klasse-B-Warrant“).

     

    Jeder Klasse-A-Warrant berechtigt dessen Inhaber innerhalb von drei (3) Jahren ab dem Ausgabedatum zum Erwerb einer Stammaktie zum Preis von 0,29 CAD. Jeder Klasse-B-Warrant berechtigt dessen Inhaber innerhalb von fünf (5) Jahren ab dem Ausgabedatum zum Erwerb einer Stammaktie zum Preis von 0,40 CAD.

     

    Innocan hat die Absicht, den Erlös aus der Platzierung als Betriebskapital (Working Capital) sowie für allgemeine Unternehmenszwecke zu verwenden.

     

    Gemäß den geltenden kanadischen Wertpapiergesetzen sind die in Verbindung mit der Platzierung ausgegebenen Wertpapiere ab dem Ausgabedatum an eine gesetzliche Haltedauer von vier Monaten und einen Tag gebunden.

     

    Diese Pressemeldung stellt kein Verkaufsangebot bzw. kein Vermittlungsangebot zum Kauf der in dieser Pressemeldung beschriebenen Wertpapiere in den Vereinigten Staaten dar. Solche Wertpapiere wurden bzw. werden weder unter dem United States Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung (der „U.S. Securities Act“) noch unter den geltenden Wertpapiergesetzen einzelner Staaten registriert und dürfen weder in den Vereinigten Staaten noch an bzw. auf Rechnung oder zugunsten von Personen in den Vereinigten Staaten bzw. „US-Personen“ (wie in der Vorschrift S des U.S. Securities Act definiert) angeboten oder verkauft werden, sofern keine entsprechende Registrierung nach dem U.S. Securities Act bzw. nach den geltenden einzelstaatlichen Wertpapiergesetzen erfolgt bzw. keine Ausnahmegenehmigung von dieser Registrierung vorliegt.

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