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    EQS-News  297  0 Kommentare DOUGLAS Group legt Preisspanne für Börsengang fest

    Für Sie zusammengefasst
    • Preisspanne für Börsengang festgelegt
    • Erster Handelstag am 21. März geplant
    • Gesamtemissionserlös von bis zu 907 Millionen Euro angestrebt

    EQS-News: Douglas GmbH / Schlagwort(e): Börsengang
    DOUGLAS Group legt Preisspanne für Börsengang fest

    11.03.2024 / 18:27 CET/CEST
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


    NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA, SÜDAFRIKA, JAPAN ODER EINER ANDEREN JURISDIKTION, IN DER EINE SOLCHE FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG UNGESETZLICH WÄRE ODER EINE REGISTRIERUNG ODER ANDERE MASSNAHMEN ERFORDERN WÜRDE.

     

    Erster Handelstag für 21. März an Frankfurter Wertpapierbörse geplant

    DOUGLAS Group legt Preisspanne für Börsengang fest

    • Preisspanne auf 26,00 bis 30,00 Euro je DOUGLAS-Aktie festgelegt; Angebot von bis zu rund 32,7 Millionen neu ausgegebenen Aktien
    • Gesamtemissionserlös von bis zu 907 Millionen Euro angestrebt
      • Bruttoemissionserlös für DOUGLAS aus neu ausgegebenen Aktien in Höhe von rund 850 Millionen Euro angestrebt; endgültige Anzahl der platzierten Aktien hängt vom finalen Angebotspreis ab; zusätzliche Eigenkapitalzuführung der Altaktionäre von 300 Millionen Euro in die Kapitalrücklage
      • Zweitplatzierung aus bis zu rund 1,9 Millionen Aktien aus Management-Equity-Programmen, damit Teilnehmer die Möglichkeit bekommen, künftige Steuerverpflichtungen im Zusammenhang mit dem Börsengang zu erfüllen
    • Preisspanne würde einer Marktkapitalisierung von 2,8 bis 3,1 Milliarden Euro entsprechen; erwarteter Streubesitz zwischen 29,3% und 31,8%
    • Angebotsfrist beginnt voraussichtlich am 12. März 2024 und endet voraussichtlich am 19. März 2024; erster Handelstag für den 21. März 2024 an der Frankfurter Börse geplant
    • CVC Capital Partners und Familie Kreke bleiben auch nach Börsengang indirekte Hauptaktionäre und werden im Börsengang keine Aktien abgeben
    • Pamela Knapp und Georgia Garinois-Melenikiotou sollen zum ersten Handelstag neue Aufsichtsratsmitglieder werden

     

    Düsseldorf, 11. März 2024 – Die DOUGLAS Group, Europas führender Omnichannel-Anbieter für Premium-Beauty[1], hat gemeinsam mit dem Eigentümer Kirk Beauty International S.A., einer Gesellschaft mehrheitlich im Besitz von Fonds, die von der Beteiligungsfirma CVC Capital Partners beraten werden und der Familie Kreke, die Preisspanne für die Aktien auf 26,00 bis 30,00 Euro je Aktie festgelegt. Die Preisspanne würde einer Marktkapitalisierung von 2,8 bis 3,1 Milliarden Euro entsprechen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat heute den Prospekt für das öffentliche Angebot in Deutschland und die Börsennotierung der DOUGLAS Group gebilligt.

    Das Angebot umfasst insgesamt bis zu rund 34,6 Millionen Aktien und enthält zwei Bestandteile:

    1. Bis zu rund 32,7 Millionen neu ausgegebene Inhaberaktien ohne Nennwert (Stückaktien; die „Primäraktien“) und
    2. Bis zu rund 1,9 Millionen bestehende Inhaberaktien ohne Nennwert (Stückaktien; die „Sekundäraktien“ und, zusammen mit den Primäraktien, die „Angebotsaktien“) aus der Beteiligung der Kirk Beauty International S.A. (die „Abgebende Aktionärin“) zur Abdeckung von Steuerverpflichtungen von Teilnehmern der Management-Equity-Programme.

    Der erwartete Streubesitz würde – abhängig von der endgültigen Anzahl der platzierten Primäraktien und Sekundäraktien sowie dem endgültigen Angebotspreis – zwischen 29,3% und 31,8% liegen (vor etwaigen stabilisierenden Maßnahmen). Der erste Handelstag ist voraussichtlich am 21. März 2024.

    Sander van der Laan, CEO der DOUGLAS Group, sagte: „Zum Frühlingsbeginn im vergangenen Jahr haben wir unsere neue Strategie ‚Let it Bloom‘ vorgestellt – exakt ein Jahr später planen wir nun den Börsengang an der Frankfurter Wertpapierbörse. Dies zeigt, dass das Team DOUGLAS weiterhin großartige Fortschritte erzielt hat und engagiert an der erfolgreichen Weiterentwicklung des Unternehmens arbeitet. Die DOUGLAS Group ist mit einem sehr starken Geschäftsmodell und einer erfolgreichen Wachstumsstrategie in einem attraktiven Markt hervorragend positioniert. Der mit dem Börsengang verbundene Schuldenabbau wird unsere finanzielle Flexibilität erhöhen und damit unsere künftige Entwicklung maßgeblich unterstützen.“

    Das Unternehmen strebt einen Emissionserlös von rund 850 Millionen Euro aus dem Verkauf der Primäraktien an. Mit einer zusätzlichen Eigenkapitalzuführung des Altaktionärs von 300 Millionen Euro in die Kapitalrücklage werden somit Eigenkapitalzuflüsse von insgesamt etwa 1,15 Milliarden Euro erwartet. Sie werden zusammen mit verfügbaren Barmitteln und dem Bruttozufluss von rund 1,3 Milliarden Euro aus dem neuen 1,6-Milliarden-Euro-Kreditvertrag der DOUGLAS Group (inklusive einer ungezogenen revolvierende Kreditlinie von 0,3 Milliarden Euro) für die vollständige Ablösung (Refinanzierung) der bestehenden Finanzverbindlichkeiten verwendet, um die Verschuldung in der Bilanz weiter abzubauen. Damit wird das zukünftige Wachstum des Unternehmens unterstützt.

    Der Angebotszeitraum beginnt am 12. März 2024 und endet voraussichtlich am 19. März 2024. Die endgültige Anzahl der zu veräußernden Aktien wird auf Basis des Orderbuchs voraussichtlich am oder um den 19. März festgelegt.

    Im Rahmen von Management-Equity-Programmen haben sich die Vorstandsmitglieder sowie aktuelle und ehemalige Führungskräfte der DOUGLAS Group indirekt an der Gesellschaft beteiligt. Die MEPs werden nach der Börsennotierung der Aktien abgewickelt, sodass die indirekten Anteile der Teilnehmer in Aktien der DOUGLAS AG umgewandelt werden. Damit die Teilnehmer mögliche zukünftige Steuerverpflichtungen aus der Abwicklung der MEPs abdecken können, werden im Rahmen des Börsengangs bis zu rund 1,9 Millionen Aktien als Zweitplatzierung verkauft.

    Mit ihren Investments unterstreichen die Vorstandsmitglieder und Manager ihr starkes Bekenntnis zum Unternehmen. Sie unterliegen künftig Beschränkungen bei der Weiterveräußerung ihrer Aktien und haben einer gestaffelten Sperrfrist von bis zu zwei Jahren nach dem Börsengang zugestimmt. Zudem haben die DOUGLAS Group und die indirekten Altaktionäre CVC Capital Partners sowie die Familie Kreke (beide durch die Abgebende Aktionärin) eine übliche Sperrfrist („Lock-up“) von 180 Kalendertagen ab dem ersten Handelstag vereinbart.

    Nach Abschluss des Börsengangs und der Abwicklung der MEPs werden voraussichtlich zwischen 29,3% und 31,8% des Aktienkapitals der Gesellschaft von neuen Aktionären gehalten, die am Börsengang teilnehmen. CVC Capital Partners und die Familie Kreke werden ihre indirekten Beteiligungen behalten, so dass CVC Capital Partners indirekt zwischen 54,4% und 55,5% und die Familie Kreke zwischen 10,2% und 10,4% des Aktienkapitals der Gesellschaft hält. Die Vorstandsmitglieder werden zwischen 2,5% und 3,4% des Aktienkapitals der Gesellschaft halten.

    Citigroup und Goldman Sachs agieren im Zusammenhang mit der geplanten Transaktion als Joint Process Banks, Joint Global Coordinators und Joint Bookrunner. Die Deutsche Bank, UBS und UniCredit wurden als zusätzliche Joint Global Coordinators und Joint Bookrunners mandatiert. BNP Paribas, CVC Capital Markets und Jefferies wurden ebenfalls zu Joint Bookrunners ernannt. Intesa Sanpaolo, LBBW und RBI werden als zusätzliche Co-Lead Manager fungieren.

    Im Zuge des geplanten Börsengangs werden ab dem ersten Handelstag zwei neue Mitglieder in den Aufsichtsrat der DOUGLAS AG berufen. Mit Pamela Knapp und Georgia Garinois-Melenikiotou gewinnt die DOUGLAS Group zwei herausragende Persönlichkeiten: Pamela Knapp ist Expertin auf dem Gebiet der Wirtschaftsprüfung und Wirtschaftswissenschaften und seit 2020 Kommissarin in der Monopolkommission. Sie bringt Erfahrung aus mehreren Mandaten bei namhaften Unternehmen mit; zu ihren bisherigen beruflichen Stationen zählen leitende Funktionen bei der Siemens AG und die CFO-Position beim Marktforschungsunternehmen GfK SE. Georgia Garinois-Melenikiotou hatte Führungspositionen in den Bereichen Konsumgüter und Beauty inne. Sie ist als Non-Executive Board Member für verschiedene internationale Unternehmen und Organisationen wie die MIT Sloan School of Management tätig und verfügt über langjährige Erfahrung in der FMCG- und Beauty-Branche, nachdem sie zuvor in leitenden Positionen für Johnson & Johnson und Estée Lauder tätig war.

    Weitere Informationen zum Börsengang sind im IR-Bereich der DOUGLAS Group Website verfügbar.


     

    Über die DOUGLAS Group

    Die DOUGLAS Group ist mit ihren Marken DOUGLAS, NOCIBÉ, Parfumdreams und Niche Beauty der führende Omnichannel-Anbieter für Premium-Beauty in Europa. Die DOUGLAS Group inspiriert ihre Kund*innen, ihre eigene Art von Schönheit zu leben, indem sie ein einzigartiges Sortiment online und in rund 1.850 Geschäften anbietet. Die DOUGLAS Group ist der Partner der Wahl für Brands und bietet ein ausgewähltes Sortiment exklusiver Marken sowie eigener Unternehmensmarken. Das Sortiment umfasst Düfte, Make-up, Hautpflege, Haarpflege, Accessoires sowie Beauty-Dienstleistungen. Die Stärkung der erfolgreichen Omnichannel-Positionierung und die konsequente Weiterentwicklung des Kund*innenerlebnisses stehen im Mittelpunkt der Unternehmensstrategie ‚Let it Bloom – DOUGLAS 2026‘. Das erfolgreiche Geschäftsmodell stützt sich auf das Omnichannel-Angebot, die führenden Marken und die Datenkompetenz der DOUGLAS Group. Im Geschäftsjahr 2022/23 erwirtschaftete die DOUGLAS Group einen Umsatz von 4,1 Milliarden Euro und beschäftigte europaweit rund 18.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

    Für weitere Informationen besuchen Sie die DOUGLAS Group Website.
     

    Pressekontakt DOUGLAS Group

    Peter Wübben
    SVP Group Communications & Sustainability
    Telefon: +49 211 16847 6644
    E-Mail: pr@douglas.de

    Investor Relations Kontakt DOUGLAS Group

    Stefanie Steiner
    Director Investor Relations and M&A
    Telefon: +49 211 16847 8594
    E-Mail: ir@douglas.de

     

    Wichtige Information

     

    Diese Bekanntmachung stellt Werbung im Sinne der EU-Verordnung 2017/1129 in der jeweils gültigen Fassung (die „Prospektverordnung“) dar. Sie stellt kein Angebot zum Kauf von Aktien der DOUGLAS AG dar und ersetzt nicht den Wertpapierprospekt, der zusammen mit den entsprechenden Übersetzungen der Zusammenfassung auf der Website der DOUGLAS Gruppe unter https://douglas.group/de/investoren im Abschnitt „Börsengang“ kostenlos zur Verfügung stehen wird. Die Billigung des Wertpapierprospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist nicht als Befürwortung der Aktien der DOUGLAS AG zu verstehen. Investoren sollten Aktien ausschließlich auf der Grundlage des sich auf die Aktien beziehenden Prospekts (einschließlich etwaiger Nachträge hierzu) erwerben und den Prospekt (einschließlich etwaiger Nachträge hierzu) vor einer Investitionsentscheidung lesen, um die mit der Investitionsentscheidung verbundenen potenziellen Risiken und Chancen vollständig zu verstehen. Die Anlage in Aktien birgt zahlreiche Risiken bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals.

     

    Diese Bekanntmachung enthält weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren an irgendeine Person in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Australien, Kanada, Südafrika, Japan oder in anderen Jurisdiktionen, gegenüber der bzw. in denen ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung ungesetzlich wäre, und ist nicht als ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung anzusehen.

     

    Weder diese Bekanntmachung noch die Veröffentlichung, in der sie enthalten ist, ist zur direkten oder indirekten, ganz oder teilweisen Veröffentlichung oder Verteilung in den Vereinigten Staaten von Amerika, einschließlich ihrer Außengebiete und Besitzungen, eines Bundesstaates und des Districts of Columbia (die „Vereinigten Staaten“), bestimmt. Die Informationen in dieser Bekanntmachung enthalten nicht und stellen in keiner Gerichtsbarkeit ein Angebot zum Erwerb, zur Zeichnung oder zum sonstigen Handel mit Aktien der DOUGLAS AG dar. Alle hierin erwähnten Wertpapiere sind nicht und werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung (der „Securities Act“) oder den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer andern Jurisdiktion der Vereinigten Staaten,  registriert und dürfen nicht angeboten, gezeichnet, verwendet, verpfändet, verkauft, weiterverkauft, zugeteilt, geliefert werden oder anderweitig direkt oder indirekt in die Vereinigten Staaten übertragen werden, es sei denn, dies geschieht gemäß einer Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des Securities Act oder im Rahmen einer Transaktion, die nicht den Registrierungserfordernissen des Securities Act unterliegt, und zwar jeweils in Übereinstimmung mit den geltenden Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen Jurisdiktion der Vereinigten Staaten. Es findet kein öffentliches Angebot der Wertpapiere in den Vereinigten Staaten statt.

     

    Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen nach geltendem Recht dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada, Südafrika oder Japan, oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada, Südafrika oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen, weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden. Es findet kein öffentliches Angebot der Wertpapiere in Australien, Kanada, Südafrika oder Japan statt.

     

    In den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (mit Ausnahme Deutschlands) ist diese Bekanntmachung nur an Personen adressiert und gerichtet, die „qualifizierte Anleger“ im Sinne von Artikel 2(e) der Prospektverordnung.

     

    Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an Personen, die „qualifizierte Anleger“ im Sinne von Artikel 2 der Prospektverordnung (Verordnung (EU) 2017/1129 und deren Änderungen) sind, wie sie aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 Teil des nationalen Rechts des Vereinigten Königreichs ist, und die (i) über Berufserfahrung in Anlageangelegenheiten verfügen, die unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005, in der jeweils gültigen Fassung (die „Verordnung“) fällt, oder (ii) vermögende Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung fallen (alle diese Personen werden als „Relevante Personen“ bezeichnet). Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an Relevante Personen. Personen, die keine Relevanten Personen sind, sollten nicht auf der Grundlage dieser Bekanntmachung oder ihres Inhalts handeln oder sich darauf verlassen. Jede Anlage oder Anlagetätigkeit, auf die sich diese Bekanntmachung bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen getätigt und sollte von keiner anderen Person als einer Relevanten Person als verlässlich angesehen werden.

     

    Diese Bekanntmachung erhebt nicht den Anspruch, alle Informationen zu enthalten, die zur Beurteilung des Unternehmens und/oder seiner Finanzlage erforderlich sind, und unterliegt in ihrer Gesamtheit insbesondere dem Vorbehalt der Änderung, Überarbeitung, Überprüfung, Korrektur, Vervollständigung und Aktualisierung. Niemand der DOUGLAS AG, Kirk Beauty International S.A. (die „Abgebende Aktionärin“), Citigroup Global Markets Europe AG, Goldman Sachs Bank Europe SE, Deutsche Bank Aktiengesellschaft, UBS AG London Branch, UniCredit Bank GmbH, BNP PARIBAS, Jefferies GmbH, CVC Capital Markets S.à r.l., Intesa Sanpaolo S.p.A., Landesbank Baden-Württemberg und Raiffeisen Bank International AG (zusammen die „Banken“) und zusammen mit DOUGLAS AG und der Abgebenden Aktionärin, die „Personen“), oder einer der jeweiligen Geschäftsführer, leitenden Angestellten, persönlich haftenden Gesellschafter, Angestellten, Vertreter, verbundenen Unternehmen, Gesellschafter oder Berater dieser Personen darf Sie über Änderungen informieren noch ist er verpflichtet, die Bekanntmachung zu aktualisieren oder aktuell zu halten oder dem Empfänger dieser Bekanntmachung Zugang zu zusätzlichen Informationen zu verschaffen, die sich im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung ergeben können, mit Ausnahme der Offenlegungen, die aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften erforderlich sind. Diese Mitteilung stellt keine Anlage-, Rechts-, Rechnungslegungs-, Regulierungs-, Steuer- oder sonstige Beratung dar.

     

    Niemand ist befugt, Informationen zu geben oder Zusicherungen zu machen, die nicht in dieser Bekanntmachung enthalten sind und nicht mit ihr übereinstimmen, und wenn solche Informationen oder Zusicherungen gegeben oder gemacht werden, darf man sich nicht darauf verlassen, dass sie von oder im Namen der DOUGLAS AG, des Unternehmens oder einer Person autorisiert wurden.

     

    Bestimmte Daten zur Marktpositionierung des Unternehmens, die in dieser Bekanntmachung enthalten sind, stammen aus Drittquellen. In Branchenpublikationen, Studien und Erhebungen Dritter wird im Allgemeinen erklärt, dass die darin enthaltenen Daten aus Quellen stammen, die als zuverlässig gelten, dass jedoch keine Garantie für die Angemessenheit, Qualität, Genauigkeit, Relevanz, Vollständigkeit oder Hinlänglichkeit dieser Daten besteht. Solche Untersuchungen und Schätzungen sowie die ihnen zugrunde liegenden Methoden und Annahmen wurden von keiner unabhängigen Quelle auf ihre Genauigkeit oder Vollständigkeit überprüft und können ohne Mitteilung geändert werden. Dementsprechend lehnt die DOUGLAS AG ausdrücklich jegliche Verantwortung oder Haftung in Bezug auf diese Informationen ab und es sollte kein unangemessenes Vertrauen in diese Daten gesetzt werden.

     

    Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen enthalten, die die aktuelle Sichtweise der DOUGLAS AG auf zukünftige Ereignisse und die finanzielle und operative Entwicklung widerspiegeln. Wörter wie „beabsichtigen“, „erwarten“, „antizipieren“, „können“, „glauben“, „planen“, „schätzen“ und andere Ausdrücke, die Hinweise oder Vorhersagen zukünftiger Entwicklungen oder Trends implizieren und die nicht auf historische Tatsachen basieren, sollen zukunftsgerichtete Aussagen bezeichnen. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten naturgemäß sowohl bekannte als auch unbekannte Risiken und Unsicherheiten, da sie von zukünftigen Ereignissen und Umständen abhängen. Zukunftsgerichtete Aussagen garantieren keine zukünftigen Ergebnisse oder Entwicklungen und die tatsächlichen Ergebnisse können erheblich von den zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Die Banken und die mit ihnen verbundenen Unternehmen schließen ausdrücklich jede Verpflichtung aus, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren, zu überprüfen oder zu korrigieren, sei es aufgrund neuer Informationen, künftiger Entwicklungen oder aus anderen Gründen.

     

    Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und wurden keiner unabhängigen Prüfung oder Überprüfung unterzogen. Diese Bekanntmachung enthält bestimmte zusätzliche oder alternative Kennzahlen für die operative und finanzielle Leistung, die nicht in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind („IFRS“), oder dem deutschen Handelsgesetzbuch und den deutschen Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung berechnet werden und die als Non-IFRS/Non-GAAP-Kennzahlen zu betrachten wären. Diese Non-IFRS/Non-GAAP-Kennzahlen sind möglicherweise nicht mit ähnlich bezeichneten Kennzahlen anderer Unternehmen vergleichbar und sollten nicht als Alternative zu anderen Finanzkennzahlen verstanden werden, die nach IFRS oder anderen allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen berechnet werden. Die Verwendung solcher Kennzahlen ist mit wesentlichen Einschränkungen verbunden. Sie werden darauf hingewiesen, dass Sie sich nicht übermäßig auf die hierin enthaltenen Non-IFRS-/Non-GAAP-Kennzahlen und -Verhältnisse verlassen sollten.

     

    Bestimmte Zahlen, einschließlich Finanz- und Marktdaten, die in dieser Bekanntmachung enthalten sind, wurden gerundet, und es ist möglich, dass sich die entsprechenden Summen aufgrund von Rundungen nicht auf 100% aufaddieren.

     

    Die Banken handeln im Zusammenhang mit dem geplanten Angebot von Aktien DOUGLAS AG (das „Angebot“) ausschließlich für die DOUGLAS AG und die Abgebende Aktionärin und niemanden sonst. Sie werden keine anderen Personen in Bezug auf das Angebot als ihre Kunden betrachten und werden gegenüber niemandem außer der DOUGLAS AG und der Abgebenden Aktionärin verantwortlich sein für die Gewährung des Schutzes, der ihren jeweiligen Kunden gewährt wird, noch für die Beratung in Bezug auf das Angebot, den Inhalt dieser Bekanntmachung oder jegliche Transaktion, Vereinbarung oder sonstige Angelegenheit, auf die hierin Bezug genommen wird.

     

    Im Zusammenhang mit dem Angebot können die Banken und alle mit ihnen verbundenen Unternehmen, die als Anleger auf eigene Rechnung handeln, Wertpapiere der DOUGLAS AG zeichnen oder kaufen und in dieser Eigenschaft solche Wertpapiere und andere Wertpapiere der DOUGLAS AG oder damit verbundene Anlagen im Zusammenhang mit dem Angebot oder anderweitig behalten, kaufen, verkaufen, zum Verkauf anbieten oder anderweitig auf eigene Rechnung handeln. Dementsprechend sind Bezugnahmen im Prospekt, sobald dieser veröffentlicht ist, auf die Ausgabe, das Angebot, die Zeichnung, den Erwerb, die Platzierung oder den sonstigen Handel mit den Wertpapieren so zu verstehen, dass sie jede Ausgabe oder jedes Angebot an bzw. jede Zeichnung, jeden Erwerb, jede Platzierung oder jeden Handel durch die Banken und alle mit ihnen verbundenen Unternehmen, die als Anleger auf eigene Rechnung handeln, umfassen.

     

    Darüber hinaus können bestimmte Banken oder mit ihnen verbundene Unternehmen Finanzierungsvereinbarungen und Swaps mit Anlegern abschließen, in deren Zusammenhang diese Banken (oder mit ihnen verbundene Unternehmen) von Zeit zu Zeit Aktien der DOUGLAS AG erwerben, halten oder veräußern können. Die Banken beabsichtigen nicht, den Umfang solcher Investitionen oder Transaktionen offen zu legen, außer in dem Umfang, in dem sie dazu gesetzlich oder aufsichtsrechtlich verpflichtet sind.

     

    Weder die Banken noch ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen, Geschäftsführer, leitenden Angestellten, persönlich haftenden Gesellschafter, Mitarbeiter, Berater oder Vertreter übernehmen, ausdrücklich oder implizit, irgendeine Verantwortung oder Haftung oder geben irgendeine Zusicherung oder Garantie ab, für die Richtigkeit, Genauigkeit oder Vollständigkeit der Informationen in dieser Bekanntmachung (oder dafür, ob Informationen in der Bekanntmachung ausgelassen wurden) oder anderer Informationen in Bezug auf die DOUGLAS AG, ihre Tochtergesellschaften oder verbundene Unternehmen, unabhängig ob schriftlich, mündlich oder in visueller oder elektronischer Form, und unabhängig von Übermittlung oder zur Verfügung Stellung, oder für jegliche Verluste, die sich auf irgendeine Art und Weise aus der Verwendung dieser Bekanntmachung oder ihres Inhalts ergeben oder anderweitig in Verbindung damit entstehen.

     

    Im Zusammenhang mit dem Angebot kann der Stabilisierungsmanager, Goldman Sachs Bank Europe SE, oder einer seiner Beauftragten, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, Stabilisierungsmaßnahmen gemäß Artikel 5 Absätze 4 und 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch in Verbindung mit den Artikeln 5 bis 8 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 ergreifen. Die Stabilisierungsmaßnahmen zielen darauf ab, den Marktpreis der Aktien der DOUGLAS AG während des Stabilisierungszeitraums zu stützen, wobei dieser Zeitraum an dem Tag beginnt, an dem die Aktien der DOUGLAS AG den Handel im Regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des Regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse aufnehmen, voraussichtlich am 21. März 2024, und spätestens 30 Kalendertage danach endet (der „Stabilisierungszeitraum“). Stabilisierungstransaktionen können zu einem höheren Marktpreis führen, als er sich sonst einstellen würde. Der Stabilisierungsmanager ist nicht verpflichtet, solche Transaktionen abzuschließen, und solche Transaktionen können an jedem Aktienmarkt, Freiverkehrsmarkt, jeder Börse oder anderweitig getätigt werden. Es besteht jedoch keine Verpflichtung für den Stabilisierungsmanager oder einen seiner Beauftragten, stabilisierende Transaktionen durchzuführen, und es gibt keine Zusicherung, dass stabilisierende Transaktionen durchgeführt werden. Stabilisierungsmaßnahmen können an den folgenden Handelsplätzen durchgeführt werden: Frankfurter Wertpapierbörse, Xetra, BATS Europe, Chi-X Exchange, Börse München, Börse Stuttgart, Turquoise MTF. Derartige Stabilisierungsmaßnahmen können, falls sie eingeleitet werden, jederzeit ohne vorherige Ankündigung eingestellt werden. In keinem Fall werden Maßnahmen ergriffen, um den Marktpreis der Aktien der DOUGLAS AG oberhalb des Angebotspreises zu stabilisieren. Soweit nicht gesetzlich oder durch Verordnung vorgeschrieben, beabsichtigen weder der Stabilisierungsmanager noch einer seiner Beauftragten, das Ausmaß etwaiger durchgeführter Stabilisierungstransaktionen im Zusammenhang mit dem Angebot offenzulegen.

     

    Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen dienen nur zu Hintergrundzwecken und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Niemand darf sich für irgendeinen Zweck auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen oder deren Richtigkeit, Fairness oder Vollständigkeit verlassen.

     

    Hinsichtlich der Aktien wurde – ausschließlich für Zwecke der Produktüberwachungsanforderungen gemäß: (a) EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der geltenden Fassung („MiFID II“), (b) Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II und (c) lokalen Umsetzungsmaßnahmen (zusammen die „MiFID II-Produktüberwachugnsanforderungen“) und unter Ausschluss jeglichen vertraglichen, deliktsrechtlichen oder sonstigen Haftung, der ein „Konzepteur“ (im Sinne der MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen) ansonsten in diesem Zusammenhang unterliegen könnte – ein Produktfreigabeverfahren durchgeführt, das ergeben hat, dass die Aktien (i) mit einem Endkunden-Zielmarkt aus Kleinanlegern und Anlegern, die die Kriterien für professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien (jeweils im Sinne der MiFID II) erfüllen, vereinbar sind, und (ii) für den Vertrieb über alle gemäß der MiFID II zulässigen Vertriebskanäle geeignet sind (die „Zielmarktbestimmung“). Ungeachtet der Zielmarktbestimmung sollten Vertreiber Folgendes beachten: Der Kurs der Aktien kann sinken und Anleger können einen Teil ihres investierten Betrags verlieren oder einen Totalverlust erleiden. Die Aktien bieten keine garantierten Erträge und keinen Kapitalschutz. Eine Anlage in die Aktien ist nur für Anleger geeignet, die keine garantierten Erträge und keinen Kapitalschutz benötigen und die (alleine oder mithilfe eines geeigneten Finanz- oder sonstigen Beraters) in der Lage sind, die Vorteile und Risiken einer solchen Anlage zu beurteilen, und die über ausreichende Mittel verfügen, um eventuelle Verluste, die aus einer solchen Anlage entstehen können, zu verkraften. Die Zielmarktbestimmung berührt nicht die Anforderungen etwaiger vertraglicher, gesetzlicher oder Aufsichtsrechtlicher Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf das Angebot.

     

    Zur Klarstellung: Die Zielmarktbestimmung ist weder (a) eine Beurteilung der Eignung der Angemessenheit im Sinne der MiFID II noch (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die Aktien zu investieren, diese zu erwerben oder irgendeine sonstige Handlung in Bezug auf diese vorzunehmen.

     

    Jeder Vertreiber ist dafür verantwortlich, den Zielmarktbestimmung hinsichtlich der Aktien eigenständig zu bestimmen und geeignete Vertriebskanäle festzulegen.

     

    Der Zeitpunkt der Zulassung der Aktien der DOUGLAS AG zum Handel im Regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des Regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse (zusammen die „Zulassung“) kann u.a. von den Marktbedingungen beeinflusst werden. Es gibt keine Garantie dafür, dass die Zulassung erfolgen wird, und zum jetzigen Zeitpunkt sollte keine finanzielle Entscheidung auf der Grundlage der Absichten der DOUGLAS AG in Bezug auf die Zulassung getroffen werden. Der Erwerb von Anlagen, auf die sich diese Mitteilung bezieht, kann einen Anleger einem erheblichen Risiko aussetzen, den gesamten investierten Betrag zu verlieren. Personen, die eine solche Investition in Erwägung ziehen, sollten sich an eine autorisierte Person wenden, die auf die Beratung zu solchen Investitionen spezialisiert ist. Diese Mitteilung stellt keine Empfehlung bezüglich des Angebots dar. Der Wert der Aktien kann sowohl sinken als auch steigen. Potenzielle Anleger sollten sich von einem professionellen Berater über die Eignung des Angebots für die betreffende Person beraten lassen.

     

    [1] Basierend auf der Position der DOUGLAS Group in seinen fünf größten Ländern Deutschland, Frankreich, Italien, Niederlande und Polen zusammengenommen. Quelle: Analyse OC&C (2024)



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