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     181  0 Kommentare Greenridge Exploration meldet den Abschluss einer Privatplatzierung mit einem Bruttoerlös von 3.500.455,12 CDN $

     

    DIESE PRESSEMELDUNG IST NICHT ZUR WEITERGABE AN US-NACHRICHTENDIENSTE ODER VERBREITUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN BESTIMMT

     

    18. März 2024, Vancouver, B.C. / IRW-Press / Greenridge Exploration Inc. („Greenridge“ oder das „Unternehmen“) (CSE: GXP | FWB: HW3), freut sich bekannt zu geben, dass das Unternehmen seine nicht über einen Makler vermittelte Privatplatzierung (das „Emissionsangebot“), die am 5. Februar 2024 angekündigt wurde, abgeschlossen hat; in diesem Rahmen gab es 9.211.724 Einheiten (jeweils eine „Einheit“) zu einem Preis von 0,38 $ pro Einheit für einen gesamten Bruttoerlös von 3.500.455,12 $ aus. Jede Einheit besteht aus einer Stammaktie des Unternehmens (jeweils eine „Aktie“) und einem übertragbaren Warrant zum Kauf einer Stammaktie (jeweils ein „Warrant“), wobei jeder Warrant den Inhaber während eines Zeitraums von 24 Monaten ab Abschlussdatum zum Erwerb einer weiteren Aktie zu einem Ausübungspreis von 0,45 $ berechtigt. Im Zusammenhang mit dem Emissionsangebot erhielten unabhängige Parteien eine Vermittlungsgebühr von 233.188,90 $ und 613.655 Vermittler-Warrants (die „Vermittler-Warrants”) (jeder Vermittler-Warrant ist zu den gleichen Bestimmungen ausübbar wie die Warrants, die Teil der Einheiten sind).

     

    Das Unternehmen wird den Erlös aus dem Emissionsangebot für die Exploration in seinen Konzessionsgebieten Nut Lake und Weyman und für allgemeine Betriebsausgaben verwenden.

     

    Das Emissionsangebot stellt eine „Transaktion mit nahe stehenden Personen“ im Sinne der Vorschrift Multilateral Instrument 61-101 - Protection of Minority Security Holders in Special Transactions („MI 61-101“) dar, da bestimmte Direktoren und leitende Angestellten des Unternehmens (die „Insider“) insgesamt 263.118 Einheiten für einen Gesamterlös von 99.984,84 $ gezeichnet haben. Das Unternehmen stützte sich auf die Befreiung von der Pflicht zur Bewertung und zur Einholung der Genehmigung der Minderheitsaktionäre gemäß MI 61-101, die in den Abschnitten 5.5(a) und 5.7(1)(a) von MI 61-101 im Hinblick auf die Beteiligung der Insider an dem Emissionsangebot enthalten ist, da der Verkehrswert der Gegenleistung für die Wertpapiere, die an die nahe stehenden Personen ausgegeben wurden, 25 % der Marktkapitalisierung des Unternehmens nicht übersteigt. Das Unternehmen reichte im Hinblick auf die Beteiligung der Insider an dem Emissionsangebot nicht mindestens 21 Tage vor Abschluss des Emissionsangebots einen Bericht über eine wesentliche Änderung ein, da die Beteiligung der Insider zu diesem Zeitpunkt noch nicht feststand.

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