Erfolgreiche Klimaklage der Deutschen Umwelthilfe gegen Fluggesellschaft Eurowings
Landgericht Köln untersagt irreführende Werbung mit vermeintlich CO2-neutralen Flugreisen
Berlin (ots) -
- Gericht bestätigt Rechtsauffassung der DUH: Eurowings lässt Verbraucherinnen
und Verbraucher weitgehend im Unklaren, wie ein Flug "neutralisiert" wird
- Eingesetzte Waldschutzprojekte für CO2-Kompensation ungeeignet
- Eurowings muss verbrauchertäuschende Werbeaussage künftig unterlassen
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat heute vor dem Landgericht Köln einen weiteren
Erfolg gegen irreführende Werbung mit Umweltaussagen erzielt. Das Gericht hat
der Klage der Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation gegen das
Luftfahrtunternehmen Eurowings vollumfänglich stattgegeben. Das Gericht hat
damit der Fluggesellschaft untersagt, Flugreisen, deren Emissionen mit wenigen
Euro kompensiert werden, in der zum Zeitpunkt der Klageerhebung geschehenen Form
als "CO2-neutral" zu bewerben (Az: 81 O 32/23). Dies ergibt sich für das Gericht
bereits daraus, dass die für die angebliche Kompensation eingesetzten
Waldschutzprojekte schon wegen ihrer kurzen Laufzeit nicht geeignet sind, eine
tatsächliche Kompensation zu erreichen.
- Gericht bestätigt Rechtsauffassung der DUH: Eurowings lässt Verbraucherinnen
und Verbraucher weitgehend im Unklaren, wie ein Flug "neutralisiert" wird
- Eingesetzte Waldschutzprojekte für CO2-Kompensation ungeeignet
- Eurowings muss verbrauchertäuschende Werbeaussage künftig unterlassen
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat heute vor dem Landgericht Köln einen weiteren
Erfolg gegen irreführende Werbung mit Umweltaussagen erzielt. Das Gericht hat
der Klage der Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation gegen das
Luftfahrtunternehmen Eurowings vollumfänglich stattgegeben. Das Gericht hat
damit der Fluggesellschaft untersagt, Flugreisen, deren Emissionen mit wenigen
Euro kompensiert werden, in der zum Zeitpunkt der Klageerhebung geschehenen Form
als "CO2-neutral" zu bewerben (Az: 81 O 32/23). Dies ergibt sich für das Gericht
bereits daraus, dass die für die angebliche Kompensation eingesetzten
Waldschutzprojekte schon wegen ihrer kurzen Laufzeit nicht geeignet sind, eine
tatsächliche Kompensation zu erreichen.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Das Landgericht Köln hat mit
seinem Urteil voll und ganz unsere Rechtsauffassung bestätigt. Eine
Fluggesellschaft, die ihren Kundinnen und Kunden für ein paar Euro mehr
'CO2-neutrale' Flüge vorgaukelt, handelt hochgradig irreführend, wenn sie dafür
Waldschutzprojekte nutzt, die nur noch wenige Jahre gesichert sind. Eurowings
versucht mit dieser Trickserei von der Klimaschädlichkeit seines
Geschäftsmodells abzulenken. Die angeblich den Wald schützenden
Kompensationsprojekte sind nicht geeignet, die durch die Flüge entstehenden
Klimagasemissionen zu neutralisieren."
Eurowings bietet seinen Fluggästen mittels eines Kompensationsrechners an, ihre
Flüge durch einen geringen finanziellen Beitrag für Waldschutz- und
Kochofenprojekte vermeintlich "CO2-neutral" zu stellen. Die angegebenen Projekte
sind jedoch, so die Überzeugung der DUH, die durch das Gericht mit Blick auf die
Waldschutzprojekte vollumfänglich geteilt wurde, gänzlich ungeeignet, um die
Flugemissionen zu kompensieren und können den versprochenen Ausgleich nicht
sicherstellen. Waldprojekte können nämlich nicht für dieselbe Dauer betrieben
werden, die das ausgestoßene CO2 in der Atmosphäre verbleibt.
Hintergrund:
Handelsunternehmen und Industrie bewerben zunehmend Produkte und
Dienstleistungen als "klimaneutral" oder gar "klimapositiv". Doch statt die
Emissionen zu reduzieren oder zu vermeiden, setzen die meisten Unternehmen auf
Kompensation. Seit Mai 2022 hat die DUH über 40 juristische Verfahren gegen
zahlreiche Unternehmen eingeleitet und sie aus verschiedenen Gründen zum
Ausstieg aus der irreführenden Werbung mit vermeintlicher "Klimaneutralität"
aufgefordert. Keines dieser Verfahren hat die DUH bisher verloren.
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, mailto:resch@duh.de
Agnes Sauter, Leiterin ökologische Marktüberwachung
0175 5724833, mailto:sauter@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, mailto:presse@duh.de
http://www.duh.de, http://www.x.com/umwelthilfe,
http://www.facebook.com/umwelthilfe,
http://www.instagram.com/umwelthilfe,
http://www.linkedin.com/company/umwelthilfe,
http://www.tiktok.com/@umwelthilfe,
http://www.bsky.app/profile/umwelthilfe.bsky.social
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/22521/5745740
OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.
seinem Urteil voll und ganz unsere Rechtsauffassung bestätigt. Eine
Fluggesellschaft, die ihren Kundinnen und Kunden für ein paar Euro mehr
'CO2-neutrale' Flüge vorgaukelt, handelt hochgradig irreführend, wenn sie dafür
Waldschutzprojekte nutzt, die nur noch wenige Jahre gesichert sind. Eurowings
versucht mit dieser Trickserei von der Klimaschädlichkeit seines
Geschäftsmodells abzulenken. Die angeblich den Wald schützenden
Kompensationsprojekte sind nicht geeignet, die durch die Flüge entstehenden
Klimagasemissionen zu neutralisieren."
Eurowings bietet seinen Fluggästen mittels eines Kompensationsrechners an, ihre
Flüge durch einen geringen finanziellen Beitrag für Waldschutz- und
Kochofenprojekte vermeintlich "CO2-neutral" zu stellen. Die angegebenen Projekte
sind jedoch, so die Überzeugung der DUH, die durch das Gericht mit Blick auf die
Waldschutzprojekte vollumfänglich geteilt wurde, gänzlich ungeeignet, um die
Flugemissionen zu kompensieren und können den versprochenen Ausgleich nicht
sicherstellen. Waldprojekte können nämlich nicht für dieselbe Dauer betrieben
werden, die das ausgestoßene CO2 in der Atmosphäre verbleibt.
Hintergrund:
Handelsunternehmen und Industrie bewerben zunehmend Produkte und
Dienstleistungen als "klimaneutral" oder gar "klimapositiv". Doch statt die
Emissionen zu reduzieren oder zu vermeiden, setzen die meisten Unternehmen auf
Kompensation. Seit Mai 2022 hat die DUH über 40 juristische Verfahren gegen
zahlreiche Unternehmen eingeleitet und sie aus verschiedenen Gründen zum
Ausstieg aus der irreführenden Werbung mit vermeintlicher "Klimaneutralität"
aufgefordert. Keines dieser Verfahren hat die DUH bisher verloren.
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, mailto:resch@duh.de
Agnes Sauter, Leiterin ökologische Marktüberwachung
0175 5724833, mailto:sauter@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, mailto:presse@duh.de
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http://www.instagram.com/umwelthilfe,
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OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.
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