Steuerschweinerei
Fiskus besteuert Verluste als Gewinne
Manchmal fällt selbst der Treueste vom Glauben ab. Da habe ich letzte Woche von der Zinszahlung auf umgetauschte Argentinien-Anleihen berichtet. Natürlich sind diese Zinsen mit Abgeltungssteuer belastet worden. Doch was sich jetzt abspielt, ist kaum nachzuvollziehen.
Nehmen wir die 9% Anleihe des Landes Argentinien mit der Laufzeit bis 2008. Sie sollte eigentlich zu 100 % zurückgezahlt werden, wenn das Land nicht pleite gegangen wäre. Sie notiert daher derzeit nur bei 27 % des Nominalwertes. Wer das Umtauschangebot angenommen hat, bekommt etwa 33 % und zuzüglich Zinszahlungen in der Gegenwart und auch für die Zukunft.
Gerade wurden exakt 6,56834013 % auf den umzutauschenden Nominalwert als Zinszahlung überwiesen. Auf diese Zinszahlung berechnete die Bank 25 % Abgeltungssteuer plus 5,5 % Soli. So weit, so gut. Und vor allem: So richtig.
Am Samstag flattert nun jedoch eine weitere Abrechnung ins Haus, die mit „Steuer-Informationsbeleg zu Kapitalmaßnahmen / Einlösung“ überschrieben ist. Damit bucht man schnell einmal erneut 25 % Abgeltungsteuer und 5,5 % Soli von etwa 10 % des Nominalwertes des Umtauschbetrages ab, den man „pauschale Bemessungsgrundlage auf Anschaffungspreis“ nennt.
Das heißt: Wer diese Anleihe damals regulär gekauft hat, hat mittlerweile etwa 70 % seines Einsatzes verloren, sowie etwa 8 Jahre keine Verzinsung bekommen. Jetzt nun gibt es ein Umtauschangebot, von dem der Fiskus sich gleich einmal die Abgeltungssteuer auf den zehnten Teil abschneidet, obwohl es hier nur Verluste und nirgendwo Gewinn gegeben hat. Das hat wirklich nichts Biblisches mehr an sich.
Da ich diese Information erst am Samstag bekommen habe, kann ich heute noch keine Deutung liefern. Ich werde jedoch am nächsten Wochenende davon berichten.