Geschlossene Fonds
Weitere Unklarheit bei AIFM-Richtlinie
Vergangenen Montag war der 22. Juli: Das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) trat in Kraft, Deutschlands Umsetzung der europäischen AIFM-Richtlinie. Hat irgend jemand was
davon gemerkt? Gut, es kamen ein paar Pressemeldungen von Initiatoren, die verkündeten, dass ihre Fonds im Vertrieb bleiben. Der Bundesverband Sachwerte und Investmentvermögen (BSI) meldete sich zu
Wort. Aber sonst?
Vielleicht liegt es daran, dass eigentlich noch gar nichts geklärt ist. Zum Beispiel die Frage, wie hoch denn jetzt der Darlehensanteil an einem geschlossenen Fonds sein darf. Eigentlich war dieses
Thema vom Tisch, 60 Prozent des Asset-Wertes. Dachten wir. Doch wenige Tage vor Einführung des KAGB überraschte Ministerialrat Uwe Wewel aus dem Finanzministerium mit seiner Sicht der Dinge:
Gemeint sei nicht das Asset, sondern der AIF, also der Alternative Investment Fonds. Und davon müsse das Fremdkapital zunächst abgezogen werden.
Unter dem Strich bliebe nur noch eine Quote von 37,5 Prozent bezogen auf das komplette Asset. So haben zahlreiche Initiatoren jedoch nicht gerechnet.
Hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin das konkrete Fondsprodukt abgesegnet, sei jedoch alles in Ordnung, beruhigt BSI- Hauptgeschäftsführer Eric Romba. Aber auch er räumt
ein, dass die endlosen Diskussionen ihn nicht glücklich machen: „Klarheit wäre schöner.“ Dennoch glauben Marktbeobachter daran, dass sich der Umsatz schon in diesem Jahr wieder erholt. „Die
Anbieter scharren mit den Hufen“, meint zum Beispiel Wolfgang Kubatzki vom Ratinghaus Feri.
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Das wäre ja schön, in wenigen Wochen werden wir es wissen.
Eines ist aber jetzt schon klar. Unser Verteiler ist größer als gedacht. Wer hätte geahnt, dass der Fondsbrief auch in den USA eine weite Verbreitung findet? NSA-Überwachung sei Dank! ;-)
Ihr Markus Gotzi,
Chefredakteur „Der Fondsbrief“