Änderungen in 2015
Das kommt im nächsten Jahr auf Sie zu! Teil 2: Steuern und Finanzen
Der Dezember ist der mit Abstand besinnlichste Monat. Die Adventszeit genießen und inmitten von Lebkuchen und Orangenduft langsam das Jahr ausklingeln lassen. Hach, wie schön. Aber halt! Ehe Ihnen der Weihrauch die Sinne vernebelt oder Sie unter der warmen Kuscheldecke in den Winterschlaf verfallen, sollten Sie sich – wenigstens für einen kurzen Moment – Zeit nehmen und sich mit den zahlreichen Änderungen, die die Marktexperten der Postbank für sie zusammengestellt haben, im neuen Jahr vertraut machen. - Teil 2: Steuern und Finanzen
Grunderwerbssteuer steigt
Immobilien kaufen wird im neuen Jahr teurer – zumindest wenn ihr Objekt der Begierde in Nordrhein-Westfalen oder dem Saarland steht. Die beiden Länder erhöhen 2015 ihre Grunderwerbssteuer um bis zu 1,5 Prozentpunkte. Damit beträgt die Steuer in beiden Ländern künftig 6,5 Prozent.
Energieeffiziente Umbauten sollen belohnt werden
Der Häuserkauf wird also in manchen Bundesländern zwar teurer, doch dafür lässt sich künftig an anderer Stelle sparen. Wer die Bundesregierung bei ihrem Ziel, 40 Prozent CO2 einzusparen, unterstützen will, indem er sein Haus oder seine Wohnung energieeffizient umbauen lässt, der wird belohnt. Ein Kabinettsentwurf sieht vor, dass ab 2015 mindestens zehn Prozent der Sanierungskosten über zehn Jahre von der Steuerschuld abgezogen werden können. Beschlossen ist aber noch nichts, die Bundesregierung will erst noch nähere Details mit den Ländern verhandeln.
Strengere Regeln für Selbstanzeigen
Prominente Steuersünder wie Uli Hoeneß oder Alice Schwarzer haben das Thema Selbstanzeige in diesem Jahr auf die politische Agenda gerückt. Bislang konnten Steuersünder mithilfe einer Selbstanzeige noch mit einem blauen Auge davonkommen. Doch die Bedingungen hierfür werden ab dem neuen Jahr verschärft. Die Grenze, bis zu der Steuerhinterziehung ohne Bußgeld straffrei bleibt, liegt dann nur noch bei 25.000 Euro und nicht wie bisher bei 50.000 Euro. Sind die Hinterziehungsbeträge höher, berechnet der Fiskus Strafzuschläge. Diese werden deutlich angehoben. So steigen die Zuschläge ab Januar auf zehn Prozent des Hinterziehungsbetrags ab 25.000, auf 15 Prozent ab 100.000 Euro und auf 20 Prozent ab einer Million Euro. Trotz der pauschalen Geldstrafen, wird eine Selbstanzeige aber weiterhin damit belohnt, dass der Betroffene ungeachtet der Steuerhinterziehung als nicht vorbestraft gilt.
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Einlagensicherung steigt
Ab Juli 2015 werden neben den bislang geschützten 100.000 Euro je Sparer auch so genannte schutzwürdige Einlagen bis zu einem Betrag von 500.000 Euro gesetzlich geschützt. Darunter fallen beispielsweise Einlagen aus dem Verkauf einer Immobilie oder einer betrieblichen Abfindung. Die erhöhte Einlagensicherung besteht allerdings nur für einen Zeitraum von sechs Monaten. Geht eine Bank pleite, so sollen die gesicherten Einlagen künftig innerhalb von sieben statt bisher 20 Tagen ausgezahlt werden.
Banken leiten Kirchensteuer automatisch ans Finanzamt weiter
Der Bankenverband erinnert außerdem daran, dass Banken und Sparkassen ab 2015 gesetzlich verpflichtet sind, die Kirchensteuer auf steuerpflichtige Kapitalerträge automatisch einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Bisher oblag das den Kunden selbst: Sie mussten den Abzug der Kirchensteuer zur Abgeltungsteuer entweder bei ihrer Bank beantragen oder aber selbst in der Steuererklärung veranlassen.