BRENNTAG
Fehlsignal macht Hoffnung – Ziel neue Hochs!
Das sieht doch gar nicht so schlecht aus! Nach einem Verkaufssignal Anfang Juni mit Ausbruch aus einem Dreieck nach unten setzten nur sehr kurzzeitige Verkäufe ein. Nach einer Bodenbildung konnte die Brenntag-Aktie dann in den vergangenen Tagen in das Dreieck wieder zurückkehren. Heute an einem eher schwachen Börsentag kann sich die Aktie am erreichten Niveau behaupten. Das vorherige Fehlsignal lässt nun die Chance zu, dass sich der Wert in Richtung der oberen Dreiecksbegrenzung aufmacht und auch einen Breakversuch nach oben startet. Erste Ziele wären die beiden Hochs bei ca. 58 und 59,39 Euro – ausgehend von einem nach oben verlassenen Dreieck wären auch Kurse über 60 Euro ableitbar. Grundsätzlich darf aufgrund des Fehlausbruchs (Marktbereinigung) ein positives Szenario favorisiert werden – leichte Rücksetzer bis ca. 53/52,50 Euro würden hieran noch nichts ändern. Erst ein neuerlicher Ausbruch aus dem Dreieck nach unten mit einem Fall unter 52,20 Euro per Daily-Close würde das positive Szenario negieren. Jedes neue Hoch hingegen aktiviert das positive Szenario.
Tageskerzen – Brenntag AG
Fehlsignal darf positiv beurteilt werden.
Im langfristigen Chart kann seit März auch eine nicht ideale SKS ausgemacht werden – letztlich ist es unerheblich, ob eine SKS oder ein Dreieck konstruiert wird. Die Konsolidierung der vergangenen Wochen wäre bei einem Anstieg über ca. 56 Euro vorbei mit der Chance auf deutlich steigende Kurse.
Ihr Stefan Salomon
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Chartanalyst wallstreet-online.de
Hinweis: Die Analyse wurde von Stefan Salomon mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit der in der Analyse enthaltenen Aussagen, Prognosen und Angaben wird jedoch keine Gewähr übernommen. Der Inhalt dient lediglich der Information und beinhaltet keine Vermögensberatung und keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von CFD, Aktien oder anderen Finanzprodukten.Die Analysen dienen nicht als konkrete Handelsempfehlung. Eine Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Erklärung nach §34b Abs 1 WPHG: Der Autor erklärt, dass er im Besitz von Finanzinstrumenten sein kann, auf die sich einzelne Analysen beziehen. Hierdurch besteht die Möglichkeit eines Interessenkonfliktes. Charts: guidants.com.
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