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    EU-Urteil  721  0 Kommentare Coca-Cola-Flasche ohne Rillen nicht als Marke schützbar

    LUXEMBURG (dpa-AFX) - Eine Coca-Cola -Flasche ohne Rillen hat nach einem Urteil des EU-Gerichts keinen Anspruch auf Markenschutz. Das Gefäß aus Metall, Glas oder Plastik unterscheide sich zu wenig von anderen Flaschen auf dem Markt, befanden die Luxemburger Richter am Mittwoch (Rechtssache T-411/14). "Es handelt sich um eine Flasche wie die meisten auf dem Markt", stellte das Gericht fest.

    Damit bestätigte das Gericht die Entscheidung des europäischen Markenamts im spanischen Alicante. Dieses hatte vor zwei Jahren das Argument von Coca-Cola zurückgewiesen, wonach die glatte Flasche eine natürliche Weiterentwicklung der bekannten Cola-Flasche mit Rillen sei. Das Unternehmen kann die Entscheidung des Gerichts nun noch vor dem übergeordneten Europäischen Gerichtshof anfechten.

    Der umstrittenen Flasche fehlt nach Einschätzung des Gerichts das, was eine Marke ausmacht: Unterscheidungskraft. Es handle sich um eine ganz normale, funktionale Flasche, meinen die Richter. Die Kosten des Verfahrens muss Coca-Cola tragen./hrz/DP/fbr





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