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     3664  0 Kommentare Widerruf von Darlehen auch nach dem 21. Juni 2016

    Hamburg, 04.07.2016 „Die gesetzliche Beschränkung des Widerrufsrechts zum 21. Juni 2016 greift nur bei Immobiliardarlehensverträgen, die zwischen dem 01. November 2002 und dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden“, sagt der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von HAHN Rechtsanwälte. „Alle neueren Immobiliardarlehensverträgen, die nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden, sind davon nicht betroffen. Auch sonstige Darlehnsverträge, die nach dem 01. November 2002 - zum Beispiel bei fremdfinanzierten Fondsbeteiligungen oder eines privaten Autokredits - abgeschlossen wurde, fallen nicht unter diese gesetzliche Beschränkung. Bei Fehlen bzw. Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung ist bei diesen Verträgen weiterhin ein sogenanntes „ewiges“ Widerrufsrecht gegeben“, so Hahn weiter.

    Nach Feststellungen von HAHN Rechtsanwälte sollen auch bei neueren Immobiliardarlehensverträgen, die ab dem 11. Juni 2010 zustande gekommen sind, in etwa der Hälfte der Fälle die Widerrufsbelehrung fehlerhaft sein. So gab es vom 11. bis 29. Juni 2010 keine gesetzliche Widerrufsbelehrung. Die Banken und Sparkassen haben in dieser Zeit den Mustertest verwendet, der im Zuge der Beratungen noch geändert wurde, bis er am 29. Juli 2010 Gesetz wurde. Auch später bis Ende 2012 abgeschlossene Darlehensverträge können nach Hahn teilweise erfolgreich rückabgewickelt werden. "In der Regel macht eine anwaltliche Vertretung aber zurzeit nur dann Sinn, wenn eine eintrittspflichtige Rechtsschutzversicherung besteht. Die finanzierenden Banken vergleichen sich bei diesen Konstellationen in der Regel bisher noch nicht."

    Auch nach dem 01. November 2002 fremdfinanzierte Fondsbeteiligungen können über diesen Weg noch rückabgewickelt werden. Das gilt selbst dann, wenn die absolute zehnjährige Verjährungsfrist bei den Schadensersatzansprüchen bereits eingetreten ist. Schließlich kann auch bei privaten Darlehensverträgen zur Finanzierung von Kraftfahrzeugen die Überprüfung von Widerrufsbelehrungen auf Fehlerhaftigkeit Sinn machen. "Dies gilt auch für Verträge, die bereits ausgelaufen sind", teilt Hahn abschließend mit.

    HAHN Rechtsanwälte bietet allen betroffenen Verbrauchern weiterhin einen kostenfreien Erstcheck ihrer Widerrufsbelehrung auf Fehlerhaftigkeit an. Die Kanzlei steht auch allen Verbrauchern für eine anwaltliche Vertretung zur Verfügung, die selbst den Widerruf der Willenserklärung zum Abschluss eines Darlehensvertrages erklärt und nun kein Vergleichsangebot von der finanzierenden Bank erhalten haben. Weiterführende Informationen können der Homepage von HAHN Rechtsanwälte entnommen werden.






    Peter Hahn
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    Der Autor ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner bei Hahn Rechtsanwälte.
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    Verfasst von 2Peter Hahn
    Widerruf von Darlehen auch nach dem 21. Juni 2016 Hamburg, 04.07.2016 „Die gesetzliche Beschränkung des Widerrufsrechts zum 21. Juni 2016 greift nur bei Immobiliardarlehensverträgen, die zwischen dem 01. November 2002 und dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden“, sagt der Hamburger Fachanwalt …

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