Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht
Mitten in der sommerlichen Ferienzeit beschritt die BaFin neues Terrain. Im Rahmen ihrer erweiterten Kompetenzen will sie nun erstmalig ein Finanzprodukt verbieten. Bonitätsanleihen, so die Begründung, seien für Privatanleger zu intransparent. Daher gehörten sie nicht in die Hände privater Investoren. Bei genauerem Hinsehen verwundern die Argumente der Aufsichtsbehörde. Insbesondere, weil sie im Vergleich mit anderen Finanzprodukten nicht stimmig sind.
Generell sollte ein Verbot das letzte Mittel sein, um Anleger zu schützen. Insofern stellt sich hier zunächst die Frage nach der Verhältnismäßigkeit. Anleger sollten die möglichen Risiken einer Geldanlage kennen, verstehen, abwägen und dann eigenständig ihre Entscheidungen treffen. So sieht zumindest das Bild des mündigen Bürgers aus. Und natürlich sind sämtliche Maßnahmen, die zu mehr Transparenz und mehr Informationsklarheit führen, zu begrüßen. Die Zertifikate-Branche hat in den zurückliegenden Jahren in zahlreichen Transparenzprojekten unter Beweis gestellt, wie groß ihr Interesse an Aufklärung ist.
Ein Produktverbot als erste und nicht als letzte Option ins Auge zu fassen, kommt beinahe einer schleichenden Entmündigung des Anlegers gleich. Ihm wird quasi diktiert, was "gut" und "böse " ist.
In Bezug auf Bonitätsanleihen stellt sich die Frage, inwieweit Anleger in der Vergangenheit mit diesen Produkten zu Schaden gekommen sind. Gibt es eine Anzahl nennenswerter Fälle, in denen Investoren Verluste erlitten haben? Die Antwort mag den einen oder anderen überraschen: Weder bei den diversen Ombudsstellen der Finanzverbände noch bei der DSW sind Beschwerden registriert worden.
Im Gegensatz dazu stehen etwa beispielsweise Mittelstandsanleihen. Die Aufsichtsbehörde scheint sich aber auf Bonitätsanleihen eingeschossen zu haben. Diese sind auch keine neue Anlageklasse, die nun plötzlich im Scheinwerferlicht steht. Vielmehr handelt es sich um ein seit Jahren etabliertes strukturiertes Wertpapier, in das gegenwärtig rund 6,3 Milliarden Euro investiert sind.
Bonitätsanleihen liegen durchaus im Trend, weil Anleger mit diesen Produkten trotz des anhaltenden Niedrigzinsumfelds Renditen oberhalb von Fest- und Tagesgeld erzielen können. Zugegeben, die Höhe des Risikos ist mit der Höhe des Renditeversprechens abzugleichen. Ein Verbot würde bedeuten, dass Anleger nicht mehr auf Bonitätsanleihen zurückgreifen können. Letztlich spiegelt sich die Attraktivität von Bonitätsanleihen im gestiegenen Investitionsvolumen wider.
Auch dem Einwand der Intransparenz kann einfach begegnet werden. Das mit einer Bonitätsanleihe verbundene Risiko wird offengelegt und ist in der Regel überschaubar.
Lesen Sie auch
Schließlich und endlich können Produktverbote Anleger nicht vor allen Unwägbarkeiten der Märkte schützen und sollten, wie gesagt, nur das allerletzte Mittel sein. Insofern bleibt auch bis auf weiteres nicht ersichtlich, auf welcher Grundlage die Aufsichtsbehörde die Verbotskeule herausgeholt hat.